Carl Friedrich von Wendt

Carl Friedrich Freiherr von Wendt (* 18. Oktober 1748 in Papenhausen, Grafschaft Lippe; † 21. Januar 1825 in Hildesheim) war ein römisch-katholischer Geistlicher. Er war ab 1784 Weihbischof im Bistum Hildesheim und von 1808 bis 1813 Palastbischof von Kassel im Königreich Westphalen.

Leben

Carl Friedrich von Wendt war einer von zwei Söhnen von Carl Joseph Friedrich von Wendt zu Wiedenbrück und Papenhausen, Lippischer Landdrost und Landrat von Varenholz, und seiner Gattin Henriette Dorothea von Eberstein zu Groß-Leinungen.

Carl Friedrich war Page und Kammerjunker bei dem Paderborner Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg im Schloss Neuhaus. Vom 14. November 1770 bis 1. Februar 1772 studierte er Rechtswissenschaften in Reims. 1773 wurde er Kapitular, im November 1776 Dechant. Am 8. April 1777 wurde von Wendt im Schloss Neuhaus zum Priester geweiht. 1782 wurde er zum Archidiakon, am 25. Juni 1784 zum Weihbischof in Hildesheim sowie Titularbischof von Basilinopolis ernannt. Die Bischofsweihe spendete ihm am 10. Oktober 1784 der Hildesheimer Bischof Friedrich Wilhelm von Westphalen.[1] Unter dem neuen Bischof Franz Egon von Fürstenberg wurde von Wendt 1789 Generalvikar und Offizial für die Diözese Hildesheim. Am 14. März 1792 wurde er Dompropst (Propst des Hildesheimer Heilig-Kreuz-Stiftes).

In der „Franzosenzeit“ gehörte Hildesheim zum napoleonischen Satellitenstaat Königreich Westphalen. Dessen Herrscher Jérôme Bonaparte ernannte von Wendt 1807 zum „Palastbischof“ an seiner Residenz Kassel. Joseph Hieronymus Karl Kolborn, Weihbischof des damaligen Erzbistums Regensburg (unter Karl Theodor von Dalberg), der als Generalvikar in Aschaffenburg die rechtsrheinischen Gebiete der ehemaligen Erzdiözese Mainz verwaltete (zu der auch Kassel gehörte), ernannte von Wendt außerdem 1809 zum Erzbischöflichen Delegaten mit Jurisdiktionsgewalt für das Königreich Westphalen (pro parte regni Westphaliae). Ein geplantes Konkordat zwischen dem Königreich Westphalen und dem Papst, nach dem ein Erzbistum Kassel mit Suffraganbistümern in Paderborn und Osnabrück entstehen sowie dem König das Nominierungsrecht bei der Besetzung der Bischofsstühle zukommen sollte, kam nicht zustande.[2] Wendts Funktion als Palastbischof endete mit der Auflösung des Königreichs Westphalen infolge der französischen Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813.

Aufgrund seiner kirchenrechtlichen Legitimation als Erzbischöflicher Delegat blieb von Wendt aber auch danach in Kassel, wo das Kurfürstentum Hessen wiedererrichtet wurde. Dessen Herrscher und Bevölkerungsmehrheit waren evangelisch. Er unterbreitete bereits 1813 der zurückgekehrten kurhessischen Regierung einen Plan zur Errichtung eines katholischen Landesbistums mit Sitz in Fritzlar. Im Folgejahr erreichte er, dass die Angelegenheiten der katholischen Kirche in Kurhessen aus der Zuständigkeit der protestantischen Konsistorien herausgenommen wurden. Kolborn bestätigte im Februar 1814 von Wendts Stellung als Erzbischöflicher Delegat, dessen Jurisdiktion er nun auf die in Kurhessen gelegenen Teile des Erzbistums Regensburg (das waren im Wesentlichen die erzbischöflichen Kommissariate Fritzlar und Amöneburg) beschränkte. Dies wurde jedoch von der kurhessischen Regierung nicht anerkannt, welche die Zuständigkeit des Regensburger Metropoliten Dalberg für erloschen ansah.[3]

Nach dem Scheitern seiner Bemühungen in Kurhessen kehrte von Wendt ins Bistum Hildesheim zurück. Am 12. Dezember 1816 wurde er zum Delegaten für das Kommissariat Duderstadt ernannt und am 2. Mai 1818 ernannte Papst Pius VII. ihn zum Apostolischen Vikar für das Eichsfeld.

Von Wendts sterbliche Überreste wurden nach seinem Tod am nördlichen Kreuzgang des Hildesheimer Doms beigesetzt.

Literatur

  • Alexander Dylong: Das Hildesheimer Domkapitel im 18. Jahrhundert, Hannover 1997, S. 414–413.
  • Carl Mirbt: Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg. Ein Beitrag zur Geschichte der katholischen Kirche in Kurhessen und Nassau, Marburg 1905, S. 6
  • Weihbischöfe in Hildesheim vom Späten Mittelalter bis zur Säkularisation, in: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.): Weihbischöfe und Stifte. Beiträge zu reichskirchlichen Funktionsträgern der Frühen Neuzeit, Frankfurt a. M. 1995, S. 78, 82 – 83.

Einzelnachweise

  1. Bishop Karl Friedrich von Wendt (Catholic-Hierarchy). Abgerufen am 11. Februar 2020.
  2. Manfred Baldus: Kurhessen und die katholische Kirche 1803–1866. Individuelle Religionsfreiheit und korporative Kirchenfreiheit in einem Verfassungsstaat der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Universität zu Köln, 2015, S. 11–12.
  3. Manfred Baldus: Kurhessen und die katholische Kirche 1803–1866. Individuelle Religionsfreiheit und korporative Kirchenfreiheit in einem Verfassungsstaat der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Universität zu Köln, 2015, S. 12–14.