Burgundischer Staat
| Burgundischer Staat | |||||
| État bourguignon (französisch) Bourgondische Rijk (niederländisch) | |||||
| 1384–1482 | |||||
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| Burgundisches Herrschaftsgebiet unter Karl dem Kühnen | |||||
| Amtssprache | Französisch, Niederländisch, Latein | ||||
| Staats- und Regierungsform | Personalunion | ||||
| Staatsoberhaupt, zugleich Regierungschef | Herzog von Burgund | ||||
| Einwohnerzahl | ca. 3 Mio. (15. Jahrhundert) | ||||
Der Burgundische Staat (französisch État bourguignon; niederländisch Bourgondische Rijk), auch bekannt als Burgundisches Reich, war eine aus mehreren Gebieten bestehende Monarchie, die vom späten 14. bis zum späten 15. Jahrhundert von den Herzögen von Burgund regiert wurde und letztlich nicht nur das Herzogtum und die Grafschaft Burgund, sondern auch die burgundischen Niederlande umfasste. Letztere, die im Laufe der Zeit Stück für Stück und größtenteils durch Erbschaft erworben wurden, waren aufgrund ihres Wohlstands ihre wichtigste Quelle für Reichtum und Ansehen. Die Herzöge waren Mitglieder des Hauses Valois-Burgund, einem Nebenzweig des französischen Königshauses Valois. Der Begriff „burgundischer Staat“ wurde von Historikern geprägt und war zu jener Zeit nicht gebräuchlich; das Staatswesen blieb eine Ansammlung separater Herzogtümer und Grafschaften in Personalunion unter dem Herzog von Burgund, bis zum Tod von Karl dem Kühnen 1477, der zu einem habsburgisch-französischen Konflikt um das burgundische Erbe führte.
Begriff
Der Begriff „burgundischer Staat“ wurde im 19. Jahrhundert vom belgischen Historiker Henri Pirenne in seiner Histoire de Belgique geprägt, um das zu beschreiben, was er als Vorläufer des belgischen Staates ansah. Nach seiner nationalistischen Auffassung waren die Herzöge von Burgund die Schöpfer einer burgundischen oder belgischen Nation. Johan Huizinga griff diesen Begriff zu Beginn des 20. Jahrhunderts aus praktischen Gründen wieder auf. 1999 machte Bertrand Schnerb den Ausdruck in Frankreich mit einer Monografie mit dem Titel L'Etat bourguigno („Der burgundische Staat“) populär.[1]
Diese Verwendung ist jedoch unter Historikern umstritten.[2] Obwohl er diesen Begriff verwendete, merkte Huizinga an, dass der „burgundische Staat“ eine Schöpfung der modernen Geschichtsschreibung sei und keine Einheit darstellte, die von den Zeitgenossen anerkannt wurde.[3] Viele Historiker, insbesondere Rechtshistoriker, belgische und niederländische Historiker, argumentieren, dass die Ländereien der Herzöge rechtlich gesehen eher eine Ansammlung fürstlicher Güter als einen tatsächlichen Staat bildeten und damit eher eine Ansammlung „burgundischer Staaten“ waren.[2]
Tatsächlich blieb der burgundische Staat eine Personalunion von Territorien, die eher eine Hausmacht als einen Staat bildeten.[4] Die Provinzen hatten keine gemeinsame Gesetzgebung, obwohl die Herzöge gemeinsame Institutionen schufen. Zu dieser Zeit gab es keinen anderen Namen für den Territorialkomplex als „die Länder und Ländereien des Herzogs von Burgund“. Die letzten Herzöge der Valois-Dynastie versuchten jedoch, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen um Symbole wie das Burgunder Kreuz und den Orden vom Goldenen Vlies zu vereinen.[5] Unter Karl dem Kühnen, der ein eigenes Königreich gründen wollte, betonte die Propaganda, dass die Belgae die gemeinsamen Vorfahren aller seiner Länder seien. Danach erschien der Leo Belgicus als Symbol für die Einheit der Niederlande.
Darüber hinaus war der burgundische Staat kein de jure souveräner Staat. Die Herzöge von Burgund waren Vasallen des Königs von Frankreich und des Römisch-deutschen Kaisers, auch wenn sie als Souveräne agierten. Die Autorität des Kaisers war höchst hypothetisch, aber in den meisten ihrer französischen Lehen konnten ihre Urteile beispielsweise vor dem Parlement de Paris angefochten werden. Karl der Kühne schuf den Großen Rat von Mecheln, um dies zu vermeiden und sich von Paris zu emanzipieren.
Geschichte
Das kapetingische Haus Burgund starb aus, als Herzog Philipp I. 1361 starb, bevor er die Ehe mit Margarete von Dampierre, der Erbin des Grafen Ludwig II. von Flandern, vollziehen konnte. Am 28. Dezember 1361 erhob Johann II. von Frankreich, der zweite König aus dem Hause Valois, erfolgreich Anspruch auf das Herzogtum.[1] Das Herzogtum wurde jedoch nicht in das Königreich eingegliedert, sondern blieb eine eigenständige Feudalherrschaft, wobei sich die burgundischen Stände entschieden gegen eine Eingliederung in Frankreich aussprachen. 1363 übergab König Johann II. Burgund als neues Lehen an seinen Sohn Philipp den Kühnen, Begründer der burgundischen Valois (Haus Burgund). Phillip der Kühne erweiterte seine Besitztümer durch seine Hochzeit mit Margarete III. von Flandern (1369), die ihm Flandern sowie Grafschaften Nevers und Artois sowie die Freigrafschaft Burgund (Franche-Comté) einbrachte.[6]
Nachdem Phillips Sohn Johann Ohnefurcht kaum Erweiterungen der burgundischen Gebietes durchgeführt hatte, Burgund jedoch durch eine Schaukelpolitik zwischen den rivalisierenden Monarchien England und Frankreich die Unabhängigkeit sichern konnte, kam es unter Philipp dem Guten zu einer weiteren großen Expansion des Staatsgebiets. Durch Kauf, Eroberung und Erbschaft erlangte er die Herrschaft über das Herzogtum Brabant und weitere Territorien im niederländischen Norden (Holland, Seeland, Utrecht) und an der französischen Atlantikküste (Picardie) sowie um die Herzogtümer Luxemburg und Limburg. Burgund war dadurch zu einer mittelalterlichen Großmacht aufgestiegen.[6]
Karl der Kühnen erwies sich als sehr ehrgeiziger Herrscher, der auf Augenhöhe mit den französischen Königen und dem Kaiser agieren wollte. Dafür schuf er ein modernes Heer und annektierte das Bistum Lüttich, das Herzogtum Geldern und zumindest zeitweilig die Herzogtümer Lothringen und Bar, um eine feste Landverbindung zwischen seinen südlichen und nördlichen Herrschaftsgebieten zu schaffen. Seine Expansionsgelüste am Rhein führten allerdings zum Konflikt mit dem römisch-deutschen Reich und der Schweizer Eidgenossenschaft. In den Burgunderkriegen 1474–1477 fügten die Schweizer Truppen dem burgundischen Heer drei vernichtende Niederlagen zu (bei Grandson und Murten 1476, bei Nancy 1477). Karl der Kühne fiel am 5. Januar 1477 in der Schlacht bei Nancy. Mit ihm erlosch die direkte männliche Linie des Hauses Valois-Burgund. Dies bedeutete das abrupte Ende der spätmittelalterlichen Großmacht Burgund.[7][8]
Die Aufteilung des burgundischen Erbes markierte den Beginn der jahrhundertelangen Rivalität zwischen Frankreich und Habsburg und spielte noch lange nach dem Verlust Burgunds als unabhängige politische Einheit eine entscheidende Rolle in der europäischen Politik. Durch Heirat von Maria von Burgund mit den französischen Königen fielen die südwestlichen Stammlande der Burgunder an Frankreich. Mit der Abdankung von Kaiser Karl V. im Jahr 1555 gingen die burgundischen Niederlande an das spanische Reich von König Philipp II. über. Während des Achtzigjährigen Krieges (1568–1648) erlangten die nördlichen Provinzen der Niederlande ihre Unabhängigkeit von der spanischen Herrschaft und gründeten die Niederländische Republik. Die südlichen Provinzen blieben bis zum 18. Jahrhundert unter spanischer Herrschaft und wurden als Spanische Niederlande oder Südliche Niederlande bekannt (entspricht in etwa dem heutigen Belgien, Luxemburg und dem nördlichen Hauts-de-France).
Verwaltung
An der Spitze des burgundischen Staates stand der Herzog, der seine Herrschaft auf personaler Loyalität, lehnsrechtliche Bindungen und zunehmend auf institutionalisierte Verwaltung stützte. Zur Unterstützung der Regierung bildeten sich im 15. Jahrhundert mehrere zentrale Organe heraus. Der wichtigste war der herzogliche Rat (Grand Conseil), der als oberstes Beratungs- und Entscheidungsorgan fungierte. Er setzte sich aus hochrangigen Adligen, Juristen und erfahrenen Verwaltungsbeamten zusammen und befasste sich mit Fragen der Außenpolitik, der Gesetzgebung, der Justizaufsicht und der allgemeinen Staatsführung. Ergänzt wurde er durch spezialisierte Räte, etwa für Finanz- oder Justizangelegenheiten, die eine zunehmende Professionalisierung der Verwaltung widerspiegeln. Von zentraler Bedeutung war zudem die Finanzverwaltung. Mit der Einrichtung der Rechnungskammer (Chambre des comptes), zunächst in Dijon und später auch in Lille und Brüssel, schufen die Herzöge Institutionen zur Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben, zur Rechnungsprüfung der Amtsträger und zur Verwaltung des Domäneneinkommens.
Trotz dieser zentralen Institutionen blieb die Verwaltung in hohem Maße territorial differenziert. Besonders deutlich zeigte sich dies im Gegensatz zwischen dem südlichen und dem nördlichen Burgund. Der Süden, insbesondere das eigentliche Herzogtum Burgund mit dem Zentrum Dijon, war stärker in die französische Verwaltungs- und Rechtskultur eingebunden. Hier dominierten französisch geprägte Institutionen, das Lehnsrecht und eine Verwaltung, die sich eng an königliche Vorbilder anlehnte. Die Stände spielten eine begrenzte Rolle mit einer Vertretung in den États de Bourgogne, und der Herzog konnte vergleichsweise direkt über seine Beamten Einfluss nehmen.
Ganz anders gestaltete sich die Situation in den nördlichen Territorien, vor allem in Flandern, Brabant, Holland und den übrigen Niederlanden. Diese Regionen waren wirtschaftlich hochentwickelt, stark urbanisiert und verfügten über ausgeprägte kommunale und ständische Traditionen. Insbesondere die niederländischen Städte lehnten „fremde“ burgundische Beamte ab, zumal Französisch als Verwaltungssprache durchgesetzt wurde, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung dort niederländische Dialekte sprach.[9] Städte und Provinzialstände besaßen weitreichende Mitspracherechte, insbesondere in Steuerfragen. Die burgundischen Herzöge mussten hier regelmäßig verhandeln und Kompromisse eingehen, um finanzielle Mittel zu erhalten. Entsprechend entstanden im Norden eigene zentrale Einrichtungen, etwa der Große Rat von Mecheln als oberstes Gericht, sowie regionale Rechnungskammern und Kanzleien, die zwar im Namen des Herzogs handelten, aber stark von lokalen Eliten geprägt waren. Die Generalstaaten der Niederlande wurden am 9. Januar 1464 in Brügge zum ersten Mal einberufen.[10]
Gebiete
Die folgenden Territorien oder Gebiete gehörten dauerhaft oder zeitweise zum Burgundischen Staat (mit Jahr des Erwerbs in Klammern):
- Herzogtum Burgund (1363)
- Herrschaft von Jaucourt (1367, Kauf)
- Freigrafschaft Burgund (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Herrschaft Salins (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Grafschaft Artois (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Herrschaft Mechelen (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Grafschaft Flandern (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Isle, Chaource and Villemaur (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Donzy (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Grafschaft Rethel (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Grafschaft Nevers (1384, durch Philipps Hochzeit mit Margarete III.)
- Grafschaft Charolais (1390, Kauf)
- Vogtei Mâcon (1417, erobert und abgetreten an Burgund im Vertrag von Arras 1435)
- Grafschaft Tonnerre (1418, erobert von Frankreich)
- Péronne, Roye and Montdidier (1420, abgetreten von Karl VII.)
- Grafschaft Boulogne (1423, erobert und abgetreten an Burgund im Vertrag von Arras 1435)
- Grafschaft Auxerre (1424, abgetreten von Heinrich VI.)
- Grafschaft Bar-sur-Seine (1424, abgetreten von Heinrich VI.)
- Grafschaft Namur (1429, Kauf)
- Herzogtum Limburg (1430, geerbt)
- Lande von Übermaas (1430, geerbt)
- Markgrafschaft Antwerpen (1430, geerbt)
- Herzogtum Brabant (1430, geerbt)
- Grafschaft Holland (1433, im Haager Vertrag von Jakobäa abgetreten)
- Grafschaft Zeeland (1433, im Haager Vertrag von Jakobäa abgetreten)
- Grafschaft Hennegau (1433, im Haager Vertrag von Jakobäa abgetreten)
- Grafschaft Ponthieu (1435, abgetreten an Burgund im Vertrag von Arras)
- Grafschaft Vermandois (1435, abgetreten an Burgund im Vertrag von Arras)
- Amiens, Abbeville, Saint-Quentin, Corbie, Doullens, Saint-Riquier, Arleux, Mortagne, and Crèvecœur (1435, abgetreten an Burgund im Vertrag von Arras)
- Herzogtum Luxemburg (1443, erobert)
- Herrschaft Château-Chinon (1454, durch Karls Heirat mit Isabelle de Bourbon)
- Grafschaft Pfirt (1469, im Vertrag von Saint-Omer von Siegmund verpfändet)
- Breisgau (1469, im Vertrag von Saint-Omer von Siegmund verpfändet)
- Landgrafschaft im Oberelsass (1469, im Vertrag von Saint-Omer von Siegmund verpfändet)
- Grafschaft Zutphen (1473, erobert)
- Herzogtum Geldern (1473, erobert)
- Herzogtum Bar (1475, erobert)
- Herzogtum Lothringen (1473, erobert)
Einzelnachweise
- ↑ a b Bertrand Schnerb: L'Etat bourguignon, 1363-1477. [Paris] : Perrin, 1999, ISBN 978-2-262-01126-0 (archive.org [abgerufen am 18. Dezember 2025]).
- ↑ a b Jean-Marie Cauchies: État bourguignon ou états bourguignons? De la singularité d’un pluriel. In: Power and Persuasion. Brepols Online, 1. Januar 2010, S. 49–58, doi:10.1484/M.STMH-EB.3.2418 (brepolsonline.net [abgerufen am 18. Dezember 2025]).
- ↑ Marc Boone: Yet another failed state? The Huizinga-Pirenne controversy on the Burgundian state reconsidered. In: Rereading Huizinga : Autumn of the Middle Ages, a century later. Amsterdam University Press, 2019, ISBN 978-94-6298-372-4, S. 105–120 (handle.net [abgerufen am 18. Dezember 2025]).
- ↑ Robert Stein: Magnanimous Dukes and Rising States: The Unification of the Burgundian Netherlands, 1380-1480. Oxford University Press, 2017, ISBN 978-0-19-875710-8, S. 12, 154 (google.de [abgerufen am 18. Dezember 2025]).
- ↑ The Order of the Golden Fleece and the Creation of Burgundian National Identity. Abgerufen am 18. Dezember 2025.
- ↑ a b Burgund: ein Mythos des Spätmittelalters. Abgerufen am 18. Dezember 2025.
- ↑ Burgund: ein Mythos des Spätmittelalters. In: Habsburger. Abgerufen am 24. November 2025.
- ↑ Burgund (Herzogtum). In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 24. November 2025.
- ↑ History of the Low Countries - Consolidation of territorial states (1384–1567) | Britannica. In: Encyclopedia Britannica. (britannica.com [abgerufen am 24. November 2025]).
- ↑ Staten-Generaal van de Nederlanden. 9. Januar 2025, abgerufen am 24. Dezember 2025.