Bezirksgericht Kronach
Das Bezirksgericht Kronach war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1857 bis 1879 existierte. Es hatte seinen Sitz in Kronach.
Geschichte
Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen.
Der Sprengel des Bezirksgerichts Kronach umfasste ab 1. Oktober 1857 die Landgerichte Kronach, Lichtenfels, Ludwigsstadt, Nordhalben, Seßlach, Stadtsteinach und Weismain.[2]
1862 kam das im gleichen Jahr errichtete Landgericht Staffelstein hinzu.[3]
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[4] wurde 1879 das Bezirksgericht Kronach wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
- ↑ RBl. 901
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend. Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 44, Spalte 1019/1020) Digitalisat
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betr. Vom 24. Februar 1862 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, No. 11, ab Spalte 369, vgl. Beilage, Spalte 47/50) Digitalisat
- ↑ GVBl. 355