Bezirksgericht Bamberg

Das Bezirksgericht Bamberg war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts Bamberg, der von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in der Stadt Bamberg.

Geschichte

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern nach dem Vorbild der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Bamberg wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Bamberg.

Der Sprengel des Bezirksgerichts Bamberg umfasste ab 1. Oktober 1857 die Landgerichte Bamberg I, Bamberg II, Burgebrach, Ebermannstadt, Forchheim, Gräfenberg, Herzogenaurach, Höchstadt und Scheßlitz.[3]

1862 kam das im gleichen Jahr errichtete Stadtgericht Bamberg hinzu.[4]

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

  1. RBl. 901
  2. GVBl. 355
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend. Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 44, Spalte 1017/1018) Digitalisat
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betr. Vom 24. Februar 1862 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, No. 11, ab Spalte 369, vgl. § 5 und Beilage, Spalte 39/40) Digitalisat