Begründung eines Urteils

Film
Titel Begründung eines Urteils
Produktionsland Bundesrepublik Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1966
Länge 82 Minuten
Altersfreigabe
Produktions­unternehmen Westdeutscher Rundfunk Köln
Stab
Regie Eberhard Itzenplitz
Drehbuch Wolfgang Menge
Produktion Herbert Junghanns
Kamera Werner Dalg
Schnitt Liesgret Schmitt-Klink
Besetzung

Begründung eines Urteils ist ein vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) produzierter Fernsehfilm aus dem Jahr 1966, der unter der Regie von Eberhard Itzenplitz entstand und am 29. Juni 1966 im Gemeinschaftsprogramm der ARD erstmals ausgestrahlt wurde.[1] Der Fernsehfilm basiert auf einem Drehbuch von Wolfgang Menge und orientiert sich an dem Fall Fritz Hanke, eines Stabsgefreiten der Grenztruppen der DDR, der im Jahr 1962 einen DDR-Bürger (Peter Reisch) bei einem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bei Schierke im Harz niedergeschossen hatte[2] und dem anschließenden Prozess 1963 vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Stuttgart, nachdem Hanke im gleichen Jahr in die Bundesrepublik geflüchtet war.[3]

Handlung

Der Film beginnt mit der Verkündung des Urteils eines Schwurgerichtes in dem Fall von Klaus Spohr, eines ehemaligen Grenzsoldaten der DDR, der sich wegen der Tötung eines DDR-Bürgers anlässlich eines Fluchtversuchs an der Grenze zur Bundesrepublik verantworten muss.

Anhand der darauf folgenden detaillieren Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer (Landgerichtspräsident Hempel) wird in verschiedenen szenischen Rückblenden der Werdegang des Angeklagten Spohr sowie die Abläufe der Geschehnisse sowohl vor und nach der Tat, als auch später im Anschluss an die Flucht aus der DDR geschildert.

Klaus Spohr wuchs in kleinbürgerlichen Verhältnissen in der Nähe von Coswig in Sachsen auf und verließ nach acht Jahren die Volksschule. Es folgte eines Ausbildung zum Schlosser. Während dieser Zeit wurde er bereits von der Nationalen Volksarmee umworben. Nach Beendigung der Lehrzeit ging er nunmehr zur Armee und wurde ein Jahr später zum Gefreiten befördert. Nach dem Wechsel zu den Grenztruppen hatte Spohr an dem Tag der vorgeworfenen Tat Streifendienst als Stabsgefreiter und Streifenführer gemeinsam mit dem Soldaten Manglitz. Der Einsatz an der Grenze erstreckte sich über acht Stunden. Während des Streifengangs treffen Spohr und Manglitz auf einen flüchtenden DDR-Bürger. Der zu diesem Zeitpunkt anwesende Major Handschuhmacher und der ebenfalls vor Ort befindliche Unteroffizier Lukowski (beide werden im Übrigen nach ihrer Flucht aus der DDR in dem Prozess als Zeugen vernommen) weisen Spohr an auf den Flüchtenden zu schießen. Nach einem Warnschuss in die Luft legt Spohr auf die Person an und trifft diese am Kopf. Später wird er im Prozess behaupten, lediglich auf die Schulter gezielt zu haben. Für den verhinderten Fluchtversuch wurde Spohr mit der „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst“ und einem Betrag von 200 Mark für sein Handeln ausgezeichnet. Bereits einen Tag nach dem Vorfall an der innerdeutschen Grenze hatte die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter Kenntnis von den Schüssen erlangt.

Nach seiner Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik wurde Spohr zunächst in einem Auffanglager aufgenommen und im Anschluss durchläuft er verschiedene Vernehmungen. Danach zieht Spohr nach Hamburg in die Nähe seiner Schwester Elsa Reinhard. Dort wird er von der Polizei festgenommen und kommt in Untersuchungshaft, nachdem der Bundesgrenzschutz Hinweise auf Spohr in Bezug auf die Schüsse an der Demarkationslinie erhalten hatte.

Im weiteren Verlauf des Filmes werden in einzelnen Spielhandlungen rückschauend auch die stattgefundenen Verhöre, Vernehmungen der Zeugen und die Bemühungen der Angehörigen von Klaus Spohr thematisiert. Auch die schwierige rechtliche Bewertung des Falls nimmt durch die ausführliche Darstellung der Beratungen zur Urteilsfindung im Richterzimmer mit den drei Berufsrichtern und den sechs Schöffen des Schwurgerichts einen größeren Raum ein.

Im Ergebnis wird Spohr wegen eines Verbrechens des versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft war anzurechnen.

Produktion und Hintergrund

Der Fernsehfilm wurde in Schwarz-Weiß unter anderem in den Studios des Westdeutschen Rundfunks in Köln produziert. Produktionsleiter war Herbert Junghanns, für das Szenenbild zeichnete Peter Scharff verantwortlich und als Aufnahmeleiter fungierte Wolfgang Kötz.

Der Fernsehfilm hat den ersten Prozess in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik gegen einen Soldaten der Grenztruppen der DDR wegen tödlicher Schüsse auf einen flüchtenden Bürger zum Gegenstand.[4] Das beschriebene Gerichtsverfahren war somit ein Vorgänger zu den späteren Mauerschützenprozessen.[5] Eine weitere dargestellte rechtliche Besonderheit ist, dass bis zum Jahr 1974 ein Schwurgericht als Spruchkörper regelmäßig noch mit drei Berufsrichtern und sechs Schöffen besetzt wurde.[6]

Rezeption

„Wolfgang Menge rekonstruiert den in der westdeutschen Öffentlichkeit vielbeachteten Prozess 1966 im WDR-Fernsehspiel Begründung eines Urteils auf ebenso packende wie nüchterne und ernüchternde Weise. Während der Prozess den Rahmen bietet, durchleuchten Rückblenden, Verhöre und Ausführungen über Recht und Unrecht von Gesetzen – auch mit Blick auf die NS-Zeit – die Komplexität des brisanten Stoffes.“

Jan Gympel; Spielplan des Zeughauskino im Deutschen Historischen Museum[7]

„Die Debatte über Schuld und Sühne ist noch aktuell.“

Einzelnachweise

  1. Eintrag in Deutsche Film- und Fernsehgeschichte 1966 auf Deutsches Filmhaus online; abgerufen am 12. Januar 2026
  2. Kurzbiografie von Peter Reisch auf Freie Universität Berlin Forschungsverbund SED-Staat; abgerufen am 12. Januar 2026
  3. Begründung eines Urteils auf tv-krimis.info; abgerufen am 12. Januar 2026
  4. Schießen, aber nicht treffen (Memento vom 7. November 2016 im Internet Archive) In: Die Zeit 42/1963 auf: zeit.de; abgerufen am 12. Januar 2026.
  5. Sven Felix Kellerhoff: Innerdeutsche Grenze: Der erste Mauerschützenprozess fand 1963 statt. In: welt.de. 11. Oktober 2013, abgerufen am 7. Oktober 2018.
  6. Geschichte der Schöffen auf schoeffen-nrw.de; abgerufen am 12. Januar 2026
  7. Begründung eines Urteils auf dhm.de; abgerufen am 12. Januar 2026
  8. Begründung eines Urteils. In: TV Spielfilm. Abgerufen am 12. Januar 2026.