Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
| Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention — StMGP — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Freistaat Bayern |
| Stellung | Oberste Landesbehörde |
| Gründung | 10. Oktober 2013 |
| Hauptsitz | Dienstsitze in München / Nürnberg |
| Staatsministerin | Judith Gerlach |
| Bedienstete | 400 (2021) |
| Haushaltsvolumen | 0,837 Mrd. EUR (2021) |
| Netzauftritt | www.stmgp.bayern.de |
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) wurde in Bayern erstmals im Oktober 2013 als eigenständiges Ministerium geschaffen. Das Ministerium hat Dienstsitze in Nürnberg sowie in München. Es wurde herausgelöst aus dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Die Bezeichnung war bis November 2023 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), seither ist zusätzlich die Prävention als weiterer Schwerpunkt im Namen verankert.
Leitung
Zur ersten amtierenden Staatsministerin des Ministeriums wurde die Ärztin Melanie Huml ernannt, die zuvor Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit war. Am 11. Januar 2021 wurde Klaus Holetschek zum Staatsminister berufen.[1] Da Holetschek am 10. Oktober 2023 zum neuen Vorsitzenden der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag gewählt wurde, schied er mit Ablauf des 13. Oktober 2023 aus dem Amt des Bayerischen Staatsministers für Gesundheit und Pflege aus.[2] Ab 14. Oktober 2023 übernahm die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf vertretungsweise gemäß den Vorgaben des § 4 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung (§ 4 StRGO) das Amt als Staatsministerin für Gesundheit und Pflege bis zur Vereidigung eines neuen Staatsministers.[3] Seit 8. November 2023 ist Judith Gerlach Ministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention.[4]
Die Staatsministerin wird in der Leitung des Staatsministeriums durch den Amtschef und Ministerialdirektor Dr. Rainer Hutka (seit 1. Juli 2024) unterstützt.
Aufgaben
Das Ministerium ist zuständig für nahezu das gesamte Gesundheitswesen (betreffend Humangesundheit) einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für die Krankenhäuser (außer Unikliniken) und das Arzneimittelwesen. Es übernahm ferner aus dem Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration den Bereich der Pflege einschließlich der sozialen Pflegeversicherung und zugehöriger Gebiete, etwa das Hospizwesen, die Familienpflege und die Stärkung pflegender Angehöriger.[5] Zu den Aufgaben gehören Infektionsschutz und Hygiene, Bekämpfung von Epidemien, Süchte und Drogen, Arzneimittel und Apothekenwesen und Ernährungsmedizin. Als oberste Fachbehörde wird das Ministerium durch die Gesundheitsämter, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung und das Bayerische Landesamt für Pflege unterstützt.[6]
Rechtsaufsicht
Das Ministerium übt gemäß § 78 SGB V bzw. Art. 16 HKaG die Rechtsaufsicht über Körperschaften des öffentlichen Rechts aus, die als Selbstverwaltung Angelegenheiten des Gesundheitswesens in Bayern regeln. Hierzu gehören die Landesärztekammer, die Psychotherapeutenkammer, die Landeszahnärztekammer, die Tierärztekammer, die Apothekerkammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Ferner gehören die Krankenkassen und deren Pflegekassen, die in Bayern ihren Sitz haben, dazu. Ebenso unterliegt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen der Rechtsaufsicht des StMGP.
Staatliche Prüfbehörde für den Bereich der Sozialversicherung
Im Ministerium ist das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung als eigenständiger Bereich angesiedelt. Konkret erstrecken sich die Prüfaufgaben des Landesprüfungsamts auf die landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie alle weiteren landesunmittelbaren Einrichtungen in der Sozialversicherung in Bayern. Das Landesprüfungsamt führt die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen bei diesen Trägern und Einrichtungen politisch unabhängig und fachlich weisungsfrei durch.
Gesundheitsverwaltung
Das Ministerium verfügt mit der staatlichen Gesundheitsverwaltung (den Gesundheitssachgebieten der sieben Regierungen und den insgesamt 71 staatlichen Gesundheitsämtern) , nachgeordneten Geschäftsbereich. Die Behörden stehen untereinander aufgrund der Behördenhierarchie in einem Weisungsverhältnis. Zu diesem dreistufigen Verwaltungsaufbau treten noch die fünf kommunalen Gesundheitsämter (Augsburg, Ingolstadt, Memmingen, München und Nürnberg). Diese unterliegen der Fachaufsicht der jeweiligen Regierung. Hinzu kommen noch der öffentlichen Gesundheit dienende Teile des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, einer gemeinsamen Fachbehörde für die Geschäftsbereiche des StMGP und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).. Gemeinsam bilden alle genannten Behörden der Gesundheitsverwaltung den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Freistaat Bayern.
Digitalisierung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert den digitalen Wandel in der Gesundheitspolitik. Technologische Fortschritte wie Big Data und Künstliche Intelligenz ermöglichen eine frühzeitige Krankheitsdiagnose und individuellere Pflege. Digitale Tools helfen Ärzten und Pflegekräften, die Behandlung zu optimieren und mehr Zeit für den direkten Kontakt mit Patienten zu schaffen. Die Digital-Offensive des Ministeriums zielt auf eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung ab, bietet große Chancen für die pflegerische Versorgung älterer Menschen und stärkt die Digitalisierung der Gesundheitsämter.
Rechtsgrundlagen im Geschäftsbereich
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus bayerischen Gesetzen und Verordnungen sowie aus Bundesgesetzen und -verordnungen.
Bereich Gesundheit
- Gesetz der Staatsregierung (Gesundheitsschutzgesetz) (GSG)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz) (GDG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz) (TPG)
- Bestattungsgesetz (BestG)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung) (BestV)
- Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz (GesV)
- Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Bayerische Medizinhygieneverordnung) (MedHygV)
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) (HygV)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung) (SchulgespflV)
- Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV)
Bereich Digitalisierung
- Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz)
- Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsnutzungsgesetz)
- Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)
Bereich Krankenhauswesen
- Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG)
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
- Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Sozialgesetzgebung
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung
Gemeinsames Landesgremium
Am 1. Dezember 2015 wurde das Gemeinsame Landesgremium für Bayern zu Fragen der medizinischen Versorgung konstituiert. Rechtsgrundlage ist § 90a SGB V. Auf dieser Grundlage wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (§§ 10a–d) am 9. Juli 2015 erlassen.[7] Das gemeinsame Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Ferner gibt es Stellungnahmen zur Bedarfsplanung, Unterversorgung und Zulassungsbeschränkungen ab.
Es besteht aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (2 Mitglieder)
- Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen (4 Mitglieder)
- Bayerische Krankenhausgesellschaft (2 Mitglieder)
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (2 Mitglieder)
- Heilberufekammern (1 Mitglied)
- kommunale Spitzenverbände (1 Mitglied)
Soweit Angelegenheiten allein oder weit überwiegend die vertragszahnärztliche Versorgung betreffen (hierüber entscheidet das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention), entsendet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) statt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 2 stimmberechtigte Mitglieder. Außer in diesem Sonderfall ist jedoch die KZVB kein Mitglied des Gemeinsamen Landesgremiums, auch nicht beratend.
Weitere Mitglieder, die mitberaten und bei der Beschlussfassung anwesend sein können, soweit sie nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören:
- Bayerische Landesärztekammer (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- Psychotherapeutenkammer Bayern (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- Bayerische Landeszahnärztekammer (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- Bayerische Landesapothekerkammer (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- der Bayerische Gemeindetag (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- der Bayerische Städtetag (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- der Bayerische Landkreistag (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- der Bayerische Bezirketag (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
- Patientenvertreter (1 Mitglied sowie 2 stv. Mitglieder)
Das Gremium kann Arbeitsausschüsse einrichten.
Bayerischer Gesundheits- und Pflegepreis 2015
Erstmals hat 2015 das StMGP den Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis ausgeschrieben, für den sich insgesamt 163 Bewerber nominiert haben. Ziel des Preises ist es, außergewöhnliche, herausragende Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich auszuzeichnen. Es ist die höchste staatliche Auszeichnung im Gesundheits- und Pflegebereich in Bayern. Die drei Preisträger erhalten jeweils 5000 Euro.[8] In einem Festakt wurden die Preise am 17. November 2015 im Kaisersaal der Münchner Residenz den drei Preisträgern durch die Staatsministerin Melanie Huml überreicht.[9]
| Preisträger 2015 | Projekt |
|---|---|
| Team Neopass; Kinderklinik Dritter Orden, Passau | „Bestens versorgt von Anfang an!“ Familienintegrierende Versorgung von Frühgeborenen |
| Open.med München; Ärzte der Welt e. V. | „Für Menschen ohne Krankenversicherung.“ Anonyme und kostenlose allgemeinmedizinische Sprechstunden |
| Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern K. d. ö. R., Straubing | „Mobile zahnärztliche Versorgung“ in Senioren- und Behindertenheimen mittels temporär umgerüsteten Rettungswagen |
Bündnis für Prävention
Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur in einem kooperativen Netzwerk erfolgreich verwirklicht werden können. Unter diesem Gedanken hat Staatsministerin Huml 2015 das Bündnis für Prävention ins Leben gerufen. Ihm gehören heute 150 Bündnispartner an, darunter die Ressorts der Staatsregierung, die Kammern der Heilberufe, Krankenkassen, Universitäten, und Hochschulen, Vereine und Verbände aus dem Gesundheitswesen und weit darüber hinaus. Sie alle bekennen sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu den Zielen des Bayerische Präventionsplans, dessen Kernanliegen die Unterstützung einer gesunden Lebensweise, die Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten sind. Abgelöst wurde der Präventionsplan durch den Masterplan Prävention, den Staatsministerin Gerlach am 1. Oktober 2025 vorgestellt hat.[10]
Siehe auch
- Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
- Landesgesundheitsrat Bayern
- Bündnis für Prävention
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Söder tauscht Gesundheitsministerin in Bayern aus. t-online.de, 6. Januar 2021, abgerufen am 6. Januar 2021.
- ↑ TERMINHINWEIS: Bayerns Gesundheitsminister Holetschek spricht beim 82. Ärztetag in Landshut am 13. Oktober. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 12. Oktober 2023, abgerufen am 21. Oktober 2023.
- ↑ Ulrike Scharf – amtierende Staatsministerin für Gesundheit und Pflege. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 14. Oktober 2023, abgerufen am 21. Oktober 2023.
- ↑ Judith Gerlach - Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, 8. November 2023, abgerufen am 8. November 2023.
- ↑ Aufgaben und Organisation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Abgerufen am 13. April 2015.
- ↑ Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium. Abgerufen am 22. Dezember 2020.
- ↑ Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze. In: Verkündungsplattform Bayern. Abgerufen am 1. Dezember 2015.
- ↑ Der Bayerische Gesundheits- und Pflegepreis. ( vom 5. April 2020 im Internet Archive) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Abgerufen am 28. März 2020.
- ↑ Huml verleiht erstmals Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis. BStMGP, Pressemitteilung Nr. 298/GP, 17. November 2015. Abgerufen am 18. November 2015.
- ↑ Gerlach stellt Masterplan Prävention vor Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Oktober 2025, abgerufen am 11. Dezember 2025.
Koordinaten: 48° 8′ 0,6″ N, 11° 36′ 39,9″ O