Anton Storch (Politiker)
Anton Valentin Storch (* 1. April 1892 in Fulda;[1] † 26. November 1975 ebenda) war ein deutscher Politiker (CDU). Der von der Gewerkschaftsbewegung kommende Storch war von 1949 bis 1957 der erste Bundesminister für Arbeit der Bundesrepublik. Seine Amtszeit war gekennzeichnet vom Wiederaufbau und der Konsolidierung des Sozialstaates nach den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Seine Hauptanliegen waren die soziale Absicherung der Arbeitnehmer und der Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Ausbildung und Beruf
Anton Storch wurde am 1. April 1892 in Fulda geboren. Nachdem seine Mutter 1898 schwer erkrankt war, lebte er ab 1900 im städtischen Waisenhaus. Storch besuchte die städtische Domschule.[2] 1906 begann er eine Ausbildung zum Tischler und arbeitete anschließend bis 1920 als Tischlergeselle. Von 1914 bis 1918 nahm er als Soldat am Ersten Weltkrieg teil.
Von 1920 bis 1931 war Storch Sekretär des Zentralverbandes der christlichen Holzarbeiter und leitete dessen Gau Hannover. Von 1931 bis 1933 leitete er den Landesverband Niedersachsen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes. Nach dem Verbot der Gewerkschaften war er bis 1939 als Versicherungsvertreter tätig. Von 1939 bis 1945 leistete er einen Sicherheits- und Hilfsdienst bei der Feuerschutzpolizei Hannover ab.
Von 1946 bis 1948 leitete Storch die Abteilung Sozialpolitik des DGB in der britischen Besatzungszone. Von 1966 bis 1970 war Anton Storch Präsident der Gemeinschaft katholischer Männer in Deutschland.
Partei
Storch trat 1912 dem Windthorstbund, der Jugendorganisation der Deutschen Zentrumspartei, bei. 1919 schloss er sich dem Zentrum an.[3] 1945 gehörte Anton Storch zu den Mitbegründern der CDU. In den Jahren 1946 und 1947 setzte sich Storch innerhalb der CDU und im Wirtschaftsrat der Bizone für die Arbeitnehmerschaft ein.[2]
Abgeordneter
Von 1947 bis 1949 gehörte Storch dem Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes an. Von 1949 bis 1965 war er als direkt gewähltes des Wahlkreises Osnabrück-Stadt und -Land Mitglied des Deutschen Bundestages.s Vom 27. Februar 1958 bis zum 21. Dezember 1965 war er zusätzlich Mitglied des Europäischen Parlamentes, wo er ab 1962 den Ausschuss für den Gesundheitsschutz leitete.
Öffentliche Ämter
Von August 1948 bis 1949 war Storch Direktor für Arbeit im Verwaltungsrat des Zweiten Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.[4]
Am 20. September 1949 wurde er zum Bundesminister für Arbeit ernannt. Nach der Bundestagswahl 1957 schied er am 29. Oktober 1957, nach Kritik an seiner Amtsführung,[2] aus der Bundesregierung aus und wurde durch Theodor Blank ersetzt.
Amtszeit als Arbeitsminister
Nach den Bundestagswahlen 1949 legten die christlichen Gewerkschafter in der CDU Wert darauf, mit zwei Ministern im Kabinett vertreten zu sein. Jakob Kaiser wurde Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen. Gegen gewisse Widerstände beim Koalitionspartner FDP setzte der erste Nachkriegskanzler, Konrad Adenauer sich mit der Ernennung von Anton Storch, der im Gegensatz zum von ihm bevorzugten Theodor Blank, ebenso ein Mann mit Gewerkschaftshintergrund, die Unterstützung des linken Flügels der Union hatte, am 20. September 1949 zum ersten Bundesminister für Arbeit durch.
Gesetze
Die wesentlichsten Gesetze unter seiner Ägide waren
- 1950: Bundesversorgungsgesetz. Die sogenannte Kriegsopferversorgung regelte die Versorgung der Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen. Es war eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der Nachkriegszeit, Millionen von Betroffenen eine Grundsicherung zu geben.
- 1951: Einführung des Kündigungsschutzgesetzes
- 1952: Betriebsverfassungsgesetz Das Betriebsverfassungsgesetz schuf die Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen. Es institutionalisierte und regelte die Rechte der Betriebsräte und stärkte damit die Mitwirkung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Es war ein zentrales Element für den innerbetrieblichen Frieden, die Sozialpartnerschaft.
- 1954: Kindergeldgesetz. Storch führte das erste bundesgesetzlich geregelte Kindergeld ein. Zunächst wurde es ab dem dritten Kind gezahlt. Es war ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien und zur Bekämpfung von Kinderarmut.
- 1957: Rentenreform. Die sogenannten „Storch-Reformen“ der Sozialversicherung gelten als sein größter und nachhaltigster Erfolg. Die Rentenreform von 1957 war eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellungen in der Geschichte der Bundesrepublik.
- Umstellung auf das Umlageverfahren: Die Finanzierung wurde vom kapitalgedeckter Rente („bismarcksche Sparrente“) auf das Umlageverfahren umgestellt, d. h. die Beiträge der aktuellen Beschäftigten finanzieren direkt die Renten der heutigen Pensionäre – der sogenannte Generationenvertrag.
- Die Einführung der dynamischen Rente: Statt einer festen Rente führte die Reform die lebensstandardsichernde Rente ein. Die Renten wurden nun an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt und regelmäßig angepasst. Dies sicherte den Rentnern erstmals langfristig die Teilhabe am wachsenden Wohlstand.
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
- Sozialer Wohnungsbau: Um die dramatische Wohnungsnot nach dem Krieg zu lindern, förderte er mit Programmen den sozialen Wohnungsbau, was auch Arbeitsplätze schuf.
- Berufsausbildungsförderung: Storch setzte sich für die Stärkung der beruflichen Bildung ein, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und Jugendlichen eine Perspektive zu bieten.
Einwanderungspolitik
Es gab einen fundamentalen Konflikt zwischen Anton Storch und Bundeskanzler Konrad Adenauer bezüglich der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, den später sogenannten Gastarbeitern.
Die Position von Storch wae definiert durch
- Bedarfsdeckungs-Prinzip: Storch vertrat das klassische arbeitsmarktpolitische Prinzip, dass ausländische Arbeitskräfte nur dann angeworben werden sollten, wenn für einen konkreten Arbeitsplatz nachweislich kein deutscher Arbeitnehmer zur Verfügung stand.
- Vorrang für deutsche Arbeitnehmer: Sein Ministerium verwaltete die Arbeitslosenversicherung und war für die Vermittlung von Arbeitslosen zuständig. Seine primäre Sorge war, dass durch einen unkontrollierten Zustrom von Gastarbeitern deutsche Arbeitslose nicht mehr vermittelt werden könnten oder Löhne gedrückt würden.
- Bremse und Kontrolle: Storch sah sich als „Hüter“ eines geordneten Arbeitsmarktes und wollte die Zuwanderung kontrollieren und bremsen. Er fürchtete soziale Verwerfungen und die Entstehung eines Niedriglohnsektors.
Adenauers Prioritäten waren:
- Das Wachstums-Prinzip: Adenauer dachte primär volkswirtschaftlich und industriepolitisch. Für ihn war das „Wirtschaftswunder“ das oberste Ziel.
- Akuter Arbeitskräftemangel: Die deutsche Industrie (insbesondere die Schwerindustrie, aber auch das Baugewerbe) klagte Anfang der 1950er Jahre lautstark über einen massiven Mangel an Arbeitskräften, der das Wirtschaftswachstum zu bremsen drohte.
- Pragmatische Lösung: Adenauer sah in der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte die schnelle und pragmatische Lösung, um die Produktion aufrechtzuerhalten und das Wachstum nicht zu gefährden. Ihm ging es um die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien von 1955: Als die Bundesregierung 1955 das erste Anwerbeabkommen mit Italien abschloss, geschah dies gegen den expliziten Widerstand von Minister Storch. Adenauer und sein Wirtschaftsminister Ludwig Erhard setzten sich durch, weil sie den Bedarf der Industrie für prioritär ansahen.
- Storch als „Bremser“: In der Folgezeit wurde Storch innerhalb der Regierung Adenauer als der große „Bremser“ in der Gastarbeiterpolitik wahrgenommen. Sein Ministerium versuchte, die Anwerbung durch administrative Hürden zu verlangsamen und streng an den Nachweis des Arbeitskräftemangels zu binden.
- Durchsetzung der Adenauer-Linie: Letztendlich konnte sich Storch mit seiner restriktiven Haltung nicht durchsetzen. Die wirtschaftlichen Interessen und der Druck der Industrie, der von Adenauer und Erhard unterstützt wurde, waren stärker. Die weiteren Anwerbeabkommen (z. B. mit Spanien und Griechenland 1960, mit der Türkei 1961) wurden dann auch gegen die Bedenken des Arbeitsministeriums abgeschlossen.
Der Konflikt zwischen Storch und Adenauer war ein Zielkonflikt zwischen:
- Sozialer bzw. arbeitsmarktpolitischer Stabilität (Storch: Schutz des inländischen Arbeitsmarktes, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Lohndruck)
- und reiner Wachstumspolitik (Kanzler Adenauer und Wirtschaftsminister Erhard waren fokussiert auf Sicherung der industriellen Produktion und des Wirtschaftswachstums).
Anton Storch unterlag in diesem Konflikt. Seine ablehnende Haltung ist ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt der frühen Gastarbeiterpolitik, die meist nur mit dem Wirtschaftswunder assoziiert wird. Sie zeigt, dass die Anwerbung von Beginn an auch mit erheblichen innenpolitischen Bedenken verbunden war.
Nach der Bundestagswahl 1957 wurde er am 29. Oktober 1957 im Ministeramt durch den vormaligen ersten Verteidigungsminister der Bundesrepublik, Theodor Blank ersetzt.
Ehrungen
- 1953: Großkreuz der Bundesrepublik Deutschland
- 1956: Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik
- 1957: Ehrengrab auf dem Friedhof Frauenberg in Fulda.
Siehe auch
Veröffentlichungen
- Aufzeichnungen und Erinnerungen. In: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Unterabteilung Wissenschaftliche Dokumentation (Hrsg.): Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Aufzeichnungen und Erinnerungen, Band 2: Curt Becker, Franz Marx, Ernst Paul, Hans Schütz, Elisabeth Schwarzhaupt, J. Hermann Siemer, Anton Storch. Boldt, Boppard am Rhein 1983, S. 313–344 (postum).
Literatur
- Theresia Bauer: Anton Valentin Storch (1892–1975). Bundesarbeitsminister. In: Günter Buchstab, Brigitte Kaff, Hans-Otto Kleinmann (Hrsg.): Christliche Demokraten gegen Hitler. Aus Verfolgung und Widerstand zur Union. Herausgegeben im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 3-451-20805-9, S. 492–500.
- Hans Günter Hockerts: Anton Storch (1892–1975). In: Jürgen Aretz, Rudolf Morsey, Anton Rauscher (Hrsg.): Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts. Band 4. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1980, ISBN 3-7867-0833-9, S. 197–207 (Nachdruck bei Aschendorff, Münster 2022, Digitalisat).
- Klaus Mlynek: Storch, Anton Valentin. In: Dirk Böttcher, Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein, Hugo Thielen: Hannoversches Biographisches Lexikon. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2002, ISBN 3-87706-706-9, S. 351f.
- Klaus Mlynek: Storch, Anton Valentin. In: Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein und andere (Hrsg.): Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 607.
- Volker Szmula: Anton Valentin Storch, in: Udo Kempf/Hans-Georg Merz (Hg.): Kanzler und Minister 1949–1998. Biografisches Lexikon der deutschen Bundesregierungen, Wiesbaden 2001, S. 684–689.
Weblinks
- Lebenslauf von Anton Storch auf den Seiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums 1933–1945
- Andreas Grau: Anton Storch, Lebenslauf, Konrad-Adenauer-Stiftung
- Zeitungsartikel über Anton Storch in den Historischen Pressearchiven der ZBW
- Storch, Anton. Hessische Biografie. (Stand: 19. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- ↑ Taufbuch - 2-07 | Fulda (Stadtpfarrei), St. Blasius | Fulda, r.k. Bistum | Deutschland | Matricula Online. Abgerufen am 16. Dezember 2024.
- ↑ a b c Theresia Bauer: Anton Valentin Storch (1892–1975). Bundesarbeitsminister. In: Günter Buchstab, Brigitte Kaff, Hans-Otto Kleinmann (Hrsg.): Christliche Demokraten gegen Hitler. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, S. 493.
- ↑ Theresia Bauer: Anton Valentin Storch (1892–1975). Bundesarbeitsminister. In: Günter Buchstab, Brigitte Kaff, Hans-Otto Kleinmann (Hrsg.): Christliche Demokraten gegen Hitler. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, S. 492.
- ↑ Theresia Bauer: Anton Valentin Storch (1892–1975). Bundesarbeitsminister. In: Günter Buchstab, Brigitte Kaff, Hans-Otto Kleinmann (Hrsg.): Christliche Demokraten gegen Hitler. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, S. 499.