Amtsgericht Wiehl

Das Amtsgericht Wiehl war ein preußisches und später nordrhein-westfälisches Amtsgericht mit Sitz in Wiehl.

Geschichte

Schloss Homburg war Sitz der Vogtei Wiehl und ab 1811 des Friedensgerichtes Homburg. Dieses wurde in den 1840er Jahren nach Wiehl verlegt und 1879 aufgehoben. Das königlich preußische Amtsgericht Wiehl wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Wiehl. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Gummersbach die Bürgermeistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht und Wiehl.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Zum 1. Juli 1869 wurde das Gericht aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Gummersbach zugeordnet.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 559, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 413 online
  3. Verordnung zur Überleitung der bei dem Amtsgericht Wiehl anhängigen Verfahren vom 16. Juni 1969; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, 1969, S. 445 f.