Amtsgericht Gummersbach

Gummersbach ist Sitz des Amtsgerichts Gummersbach (AG Gummersbach), das für die Städte und Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide und Wiehl im mittleren Oberbergischen Kreis zuständig ist. In dem 305 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 133.000 Menschen. Außerdem ist das Amtsgericht Gummersbach für die Landwirtschaftssachen der Amtsgerichtsbezirke Gummersbach und Wipperfürth zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Gummersbach übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Köln, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.

Geschichte

In Gummersbach bestand bis 1879 das Friedensgericht Gummersbach. Das königlich preußische Amtsgericht Gummersbach wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Gummersbach. Sein Gerichtsbezirk umfasste dem Kreis Gummersbach außer dem Teil der dem Amtsgericht Wiehl zugeordnet war.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Zum 1. Juli 1869 wurde das Amtsgericht Wiehl aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Gummersbach zugeordnet.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 559, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 413 online
  3. Verordnung zur Überleitung der bei dem Amtsgericht Wiehl anhängigen Verfahren vom 16. Juni 1969; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, 1969, S. 445 f.

Koordinaten: 51° 1′ 35,7″ N, 7° 34′ 3,4″ O