Amtsgericht Polnisch-Wartenberg
Das Amtsgericht Polnisch-Wartenberg, ab 1888 Amtsgericht Groß Wartenberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Polnisch-Wartenberg.
Geschichte
In Polnisch-Wartenberg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Polnisch-Wartenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Polnisch-Wartenberg wurde zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oels im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Polnisch-Wartenberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Polnisch-Wartenberg außer dem Teil, die den Amtsgerichten Festenberg und Medzibor zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Groß Wartenberg.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 465 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online