Amtsgericht Festenberg
Das Amtsgericht Festenberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Festenberg.
Geschichte
In Festenberg bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Festenberg des Kreisgerichtes Polnisch-Wartenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Festenberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oels im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Festenberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Polnisch-Wartenberg den Stadtbezirk Festenberg und die Amtsbezirke Buckowine, Domaslawitz, Alt-Festenberg, Goschütz, Groß Schönwald und Tscheschen sowie aus dem Kreis Trebnitz den Amtsbezirk Ober-Frauenwaldau.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Festenberg.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 465 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online