Amtsgericht Bad Lauchstädt
Das Amtsgericht (Bad) Lauchstädt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bad Lauchstädt.
Geschichte
Von 1849 bis 1879 bestand in Lauchstädt die Gerichtskommission Lauchstädt des Kreisgerichtes Merseburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Lauchstädt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halle im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Lauchstädt. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Merseburg die Stadtbezirke Lauchstädt und Schafstädt, der Amtsbezirk Großgräfendorf, der Amtsbezirk Delitz am Berge ohne die Gemeindebezirke Corbetha, Dörstewitz und Schkopau und den Gutsbezirk Schkopau, aus dem Amtsbezirk Holleben der Gemeindebezirk Holleben sowie aus dem Amtsbezirk Nieder-Clobicau die Gemeindebezirke Cracau, Kleingräfendorf, Nieder-Clobicau, Niederwünsch, Ober-Clobikau, Raschwitz, Reinsdorf und Wünschendorf und der Gutsbezirk Raschwitz.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Schafstädt gehalten.[2]
Im Jahre 1925 wurde Lauchstädt in Bad Lauchstädt umbenannt und der Name des Amtsgerichtes änderte sich entsprechend. Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Bad Lauchstädt aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Merseburg zugeordnet.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 475, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 452 online
- ↑ Eintrag Amtsgericht Bad Lauchstädt bei der Landesarchiv.