Amtsgericht Ermsleben
Das Amtsgericht Ermsleben war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Ermsleben.
Geschichte
Von 1849 bis 1879 bestand in Ermsleben die Gerichtskommission Ermsleben des Kreisgerichtes Quedlinburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Ermsleben wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halle im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Ermsleben. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Mansfelder Gebirgskreis den Stadtbezirk Ermsleben, den Amtsbezirk Siersleben, aus dem Amtsbezirk Meisdorf die Gemeindebezirke Meisdorf, Pansfelde und Wieserode und die Gutsbezirke Degenershausen, Meisdorf und Pansfelde, aus dem Amtsbezirk Quenstedt die Gemeindebezirke Endorf, Harkerode und Welbsleben und die Gutsbezirke Endorf und Harkerode sowie aus dem Amtsbezirk Stangerode die Gemeindebezirke Alterode und Ulzigerode.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Ermsleben in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Ballenstedt umgewandelt und 1945 aufgehoben.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 475, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 452 online
- ↑ Eintrag Amtsgericht Ermsleben bei der Deutschen Digitalen Bibliothek.