Amtsgericht Hornberg

Das Amtsgericht Hornberg war ein kurzlebiges Amtsgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Hornberg.

Geschichte

1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Hornberg entstand so das Amtsgericht Hornberg, welches dem Hofgericht Freiburg nachgeordnet war. Dies war insofern ungewöhnlich als das das Bezirksamt Hornberg gleichzeitig aufgelöst wurde und das Bezirksamt Triberg seine Aufgaben übernahm.

1864 wurde das Amtsgericht Hornberg aufgehoben und sein Sprengel teils dem Amtsgericht Triberg und dem Amtsgericht Villingen (Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen im Schwarzwald) zugeordnet. Die Gemeinde Gutach kam zum Amtsgericht Wolfach.[2]

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Vom 12.7.1864, RBl S. 299 f., speziell S. 308 und 310, [1].