Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA/Außenministerium) plant die Strategien und – vorwiegend bilateralen – Programme, die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen um.

Seit dem Dreijahresprogramm 2025–2027[1] wird die österreichische Entwicklungszusammenarbeit unter der gesamtstaatlichen Dachmarke „International Partnerships Austria“ kommuniziert. Die Dachmarke ersetzt den bisherigen Begriff „OEZA“ und bietet allen österreichischen ODA-Akteurinnen und -Akteuren einen gemeinsamen Kommunikationsrahmen, um ihre Beiträge zu den entwicklungspolitischen Zielen sichtbar und kohärent darzustellen.

Österreichs öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance – ODA)

Die Akteure

Entwicklungszusammenarbeit ist in Österreich eine gesamtstaatliche Aufgabe, weshalb neben dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres auch andere Bundesministerien, Länder und Gemeinden sowie die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB) zu den öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) beitragen. Diese Beiträge meldet Österreich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der OECD-Entwicklungshilfeausschuss (Development Assistance Committee, DAC) validiert und veröffentlicht schließlich die endgültigen, international vergleichbaren ODA-Zahlen.

Ziele und Aufgaben

Grundlagen

Für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit bildet die Agenda 2030 und die 17 darin genannten Ziele für nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) die Grundlage für die Kooperation mit Österreichs Partnerländern und internationalen Organisationen.[2] Österreich präsentierte zwei freiwillige Nationale Umsetzungsberichte (FNU) zur Umsetzung der Agenda 2030 vor den Vereinten Nationen, die Potential, Herausforderungen und Good Practice Beispiele zeigen.[3] Bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele nimmt Österreich aktuell den 6. Platz ein. In Bezug auf die globalen Effekte nationalen Handelns, sogenannte "Spillover-Effekte", schneidet Österreich im internationalen Ländervergleich weniger gut ab.[4]

Die rechtliche Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit Österreichs ist das im Jahr 2002 beschlossene und 2003 novellierte Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit[5] (EZA-Gesetz). Es enthält einen konkreten Zielkatalog, der für die gesamte Bundesverwaltung entwicklungspolitische Kriterien vorschreibt. Ziele der österreichischen Entwicklungspolitik gem. Abs. 3 sind:

  1. Die Bekämpfung der Armut durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
  2. Die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit
  3. Die Erhaltung der Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

Ebenfalls verankert sind die in den Programmen und Projekten geltenden Grundprinzipien:

  • Eigenverantwortung der Partnerländer für ihren Entwicklungsweg
  • Respekt vor kultureller Vielfalt
  • Gleichstellung zwischen Frauen und Männern
  • Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung

Die zentralen entwicklungspolitischen Positionen und strategischen Rahmenbedingungen sind im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik[6] definiert, das jährlich unter Federführung des BMEIA in einem gesamtstaatlichen Prozess unter Einbindung der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Bundesländer, den diplomatischen Vertretern der Schwerpunktländer und der OECD erarbeitet und fortgeschrieben wird. Es gibt Antworten auf sowohl aktuelle als auch auf wirtschaftliche, soziale, sicherheitspolitische und ökologische Langzeitherausforderungen, gewährleistet Politikkohärenz und bildet ein Dach über institutionelle und Sektor-Strategien aller Ressorts.

Schwerpunkte

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt sich für bessere Lebensbedingungen ein und fördert die nachhaltige soziale, wirtschaftliche und demokratische Entwicklung in den Partnerländern. Die Schwerpunktländer/-regionen sind:

  • Östliche Nachbarschaft: insbesondere der Westbalkan und Schwerpunktländer im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union. Schwerpunktländer und -regionen: Armenien, Georgien, Kosovo, Moldau, Westbalkan
  • Afrika: mit einem Fokus auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) in der Subsahara-Region. Schwerpunktländer und -regionen: Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik, Uganda; Westafrika/Sahel, Ostafrika/Horn von Afrika, südliches Afrika
  • Nahost, fragile Kontexte: Schwerpunkt hier sind die Palästinensischen Gebiete.

Die von der ADA geführten Auslandsbüros der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern ermöglichen den kontinuierlichen Dialog mit allen Akteuren vor Ort und gewährleisten den effizienten Einsatz der Mittel.

Die thematischen Schwerpunkte der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind:

  • Humanitäre Krisen bewältigen – Lebensgrundlagen sichern
  • Nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern
  • Sicherung des Friedens, menschliche Sicherheit, Resilienz und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Klimaschutz und nachhaltige Energie, Erhaltung der Umwelt und Schutz natürlicher Ressourcen sowie
  • Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützen

In allen Programmen und Projekten wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Frauen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Vorhaben sind auch auf die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Die bilateralen Kooperationsstrategien (Länder) werden in enger Partnerschaft mit den Schwerpunktländern festgelegt. Alle Aktivitäten sind an die jeweiligen kulturellen und sozialen Rahmenbedingungen angepasst. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von Frauen in Entscheidungsprozesse gelegt. Weiters berücksichtigen die österreichischen Aktivitäten die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Ziel der Regionalen Kooperationsstrategien ist die Förderung der regionalen Zusammenarbeit der Länder einer Schwerpunktregion und die Heranführung an internationale Standards. Sie sind komplementär zu den bilateralen Kooperationsstrategien angelegt und berücksichtigen die bilateralen Engagements der österreichischen Akteure der Entwicklungszusammenarbeit.

Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Aufgrund der Globalisierung nimmt die Koordination der Entwicklungspolitik im Rahmen von internationalen Organisationen und Institutionen einen immer größeren Stellenwert ein.

Österreich ist Teil der Europäischen Union und damit der größten Gebergruppe weltweit: Gemeinsam stellen die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission als Team Europe über vierzig Prozent[7] der gesamten internationalen Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung. Österreich leistet sowohl finanzielle als auch inhaltliche Beiträge zur europäischen Entwicklungshilfe. Zentrale Bereiche der Zusammenarbeit sind hier Wasser, Energie, Sicherheit, Demokratie, ländliche Entwicklung, Geschlechtergleichstellung sowie Umwelt und Klimawandel.

Auch die Abstimmung von humanitären Hilfsprogrammen zählt zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Österreich kooperiert in diesem Bereich eng mit dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Internationalen Roten Kreuz, dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) und dem Welternährungsprogramm (WFP) der UNO.

Seit 2021 ist die Global Gateway Strategie ein zentrales Element der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union, bei deren Umsetzung beteiligt sich AT im Rahmen des Team Europa-Ansatzes im wechselseitigen Interesse der Europäischen Union und ihrer entwicklungspolitischen Partner.

Humanitäre Hilfe

Das Ziel der österreichischen humanitären Hilfe ist es, Leben zu retten, menschliches Leid zu lindern und den Schutz sowie die Versorgung aller betroffenen Menschen in einer humanitären Notlage, etwa bei Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten oder Pandemien, sicherzustellen. Darüber hinaus soll sie die Grundlage für eine Rückkehr zu akzeptablen und menschenwürdigen Lebensbedingungen schaffen.

Humanitäre Hilfe wird auf Grundlage des tatsächlichen humanitären Bedarfs und unter Wahrung der Würde und Rechte der Betroffenen geleistet. Besonderes Augenmerk gilt dabei schutzbedürftigen Personen wie Kindern, Frauen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen von Minderheiten.

Internationale humanitäre Hilfe kommt dann zum Einsatz, wenn der betroffene Staat und die lokale Zivilgesellschaft die benötigte Unterstützung nicht oder nicht ausreichend selbst leisten können. Grundlage allen humanitären Handelns sind die Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Alle Menschen Anspruch auf humanitäre Hilfe, ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, sozialem Status, Religion, Nationalität oder politischer Meinung.

Das zentrale Instrument der bilateralen humanitären Hilfe Österreichs ist der im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) angesiedelte Auslandskatastrophenfonds (AKF).

Österreich arbeitet im Bereich der humanitären Hilfe mit internationalen Organisationen wie dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Welternährungsprogramm der UNO (WFP) und dem Internationalen Roten Kreuz sowie mit bei der Austrian Development Agency (ADA) akkreditierten österreichischen Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (PDF; 4,2 MB), auf bmeia.gv.at
  2. Außenministerium der Republik Österreich: Österreich und die Vereinten Nationen. Abgerufen am 6. November 2025 (österreichisches Deutsch).
  3. Zehn Jahre Agenda 2030: Lebens-Perspektiven für alle. 7. Oktober 2025, abgerufen am 6. November 2025.
  4. Jeffrey D. Sachs, Guillaume Lafortune, Grayson Fuller and Guilherme Iablonovski: Sustainable development report 2025. (PDF) s3.amazonaws.com, abgerufen am 27. November 2025.
  5. Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  6. Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (Memento des Originals vom 13. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.entwicklung.at
  7. Official development assistance: the EU and its member states remain the biggest global provider. Abgerufen am 6. November 2025 (englisch).