Zweites Entlastungspaket
Als Zweites Entlastungspaket, auch Entlastungspaket 2 oder Zweites Energiekosten-Entlastungspaket wird eines von mehreren Regelungsbündeln der deutschen Bundesregierung bezeichnet, das im Jahr 2022 beschlossen wurde, um die finanziellen Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten für Bevölkerung und Wirtschaft abzumildern. Es umfasste:[1][2]
- „Energiepreispauschale“: Einmalige Zahlung für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbständige und Gewerbetreibende in Höhe von 300 Euro
- „Kinderbonus“: Einmalige Erhöhung des Kindergeldes im Juli 2022 um 100 Euro
- Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
- „Tankrabatt“: Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, befristet für die drei Monate Juni bis August 2022
- „9-Euro-Ticket“: Ebenfalls befristet für die drei Monate Juni bis August 2022
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket auf den Weg auf finanzministerium.de, abgerufen am 12. Oktober 2025
- ↑ Weitere Erleichterungen auf dem Weg auf bundesregierung.de, abgerufen am 12. Oktober 2025