Zweites Entlastungspaket

Als Zweites Entlastungspaket, auch Entlastungspaket 2 oder Zweites Energiekosten-Entlastungspaket wird eines von mehreren Regelungsbündeln der deutschen Bundesregierung bezeichnet, das im Jahr 2022 beschlossen wurde, um die finanziellen Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten für Bevölkerung und Wirtschaft abzumildern. Es umfasste:[1][2]

  • Energiepreispauschale“: Einmalige Zahlung für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbständige und Gewerbetreibende in Höhe von 300 Euro
  • „Kinderbonus“: Einmalige Erhöhung des Kindergeldes im Juli 2022 um 100 Euro
  • Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
  • Tankrabatt“: Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, befristet für die drei Monate Juni bis August 2022
  • 9-Euro-Ticket“: Ebenfalls befristet für die drei Monate Juni bis August 2022

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket auf den Weg auf finanzministerium.de, abgerufen am 12. Oktober 2025
  2. Weitere Erleichterungen auf dem Weg auf bundesregierung.de, abgerufen am 12. Oktober 2025