Wilhelm Horn (Politiker)
Wilhelm Horn (* 31. Oktober 1890 in Wiedenbrück; † 8. April 1977 ebenda) war ein deutscher Politiker (NSDAP).
Leben
Wilhelm Horn besuchte das Städtische Gymnasium Wiedenbrück bis zur Obertertia, absolvierte eine dreijährige Ausbildung zum Maurer und besuchte zeitgleich die Baugewerkeschule in Hildesheim. Von 1909 bis 1913 war er Bauführer bei einer Hoch- u. Tiefbaufirma in Altenbeeken, unterbrochen durch den freiwilligen Wehrdienst von 1910 bis 1912. Von 1913 an war er beim Kreisbauamt Wiedenbrück zunächst in der mittleren Beamtenlaufbahn beschäftigt. Er musste von August 1914 bis April 1919 Kriegsdienst leisten und kam, an seinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt, in den gehobenen bautechnischen Dienst (Oberbauinspektor 1933). Zum 1. Oktober 1930 trat er in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 327.868).[1] Vom 9. Juni 1932 bis zum Kriegsende war er NSDAP-Kreisleiter[2].
Er war Mitglied des Kreistages Wiedenbrück und gehörte von April 1933 bis Februar 1940 dem Provinziallandtag der Provinz Westfalen an. 1933 kandidierte er vergeblich für den Preußischen Landtag. Bei der Reichtstagswahl 1938 stand er auf der Liste des Führers zur Wahl des Großdeutschen Reichstages am 10. April 1938 auf Platz 1119[3].
Von 1940 bis 1945 fungierte er zusätzlich als Kreisamtsleiter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Vom 5. Mai 1945 bis zum 26. Februar 1948 war er im Lager Staumühle interniert und wurde durch die Spruchkammer Hiddesen am 4. Juni 1948 zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Horn Revision ein, worauf ihm die Zeit der Internierung voll angerechnet wurde und damit noch eine Reststrafe von 66 Tagen verblieb. Ein zweites Gnadengesuch vom 1. Dezember 1949 auf Aussetzung der Reststrafe hatte Erfolg. Der Ministerpräsident des Landes NRW setzte am 1. Mai 1950 zur dreijährigen Bewährung aus. Endgültig erlassen wurde die Haftstrafe am 15. April 1953. Im Entnazifizierungsverfahren wurde er am 13. Juni 1949 durch die Spruchkammer Bielefeld in die Kategorie III b 2 (Belasteter) eingestuft. Die eingelegte Berufung wurde durch den Bezirksausschuss Detmold am 18. März 1950 zurückgewiesen: Einstufung in Kategorie III, verbunden mit der Beschränkung „keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bis Januar 1952“. Seinen Lebensunterhalt bestritt Horn als Büroangestellter bei einer münsterischen Straßenbaufirma, bis er aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig wurde und auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen war. Von 1953 an erhielt er eine monatliche Rente von 145 DM aus der Angestelltenversicherung und war Vertreter für Fette und Öle.
Literatur
- Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 157(Digitalisat)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/16940070
- ↑ Reinhard Tenhumberg:Täter und Mitläufer; die Hoheitsträger der NSDAP im Gau Westfalen-NordDigitalisat
- ↑ Der Grossdeutsche Reichstag. 1943 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).