Werner Horn (Agent)

Werner Johannes Albert Horn (* 28. Oktober 1877 in Stettin; † nach 1921) war ein deutscher Offizier und Agent. Er wurde vor allem bekannt als Urheber des Anschlags auf die Kanada und die Vereinigten Staaten verbindende Vanceborobrücke zwischen Maine und New Brunswick im Februar 1915 während des Ersten Weltkriegs.

Leben und Tätigkeit

Horn trat um 1898 in die preußische Armee ein, der er zehn Jahre lang als aktiver Offizier im Pionierbataillon 17 angehörte. Anlässlich seines Ausscheidens wurde er 1908 Reserveoffizier. Am 18. August 1908 erhielt Horn den Rang eines Oberleutnants der Landwehr. Am 16. Dezember 1909 meldete er sich in Köln nach Nordamerika ab. Er ließ sich um die Jahreswende 1909/1910 in den Vereinigten Staaten nieder.

Zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs im August 1914 hielt Horn sich als Manager einer Kaffeeplantage in Guatemala auf. Als er dort vom Beginn des europäischen Kriegs erfuhr, reiste er per Schiff nach Galveston in Texas und von dort weiter nach New York City, in der Absicht, von dort nach Deutschland zurückzureisen. Nachdem es ihm mehrere Wochen lang nicht gelang, eine Passage nach Europa zu erlangen, trat er die Rückreise nach Guatemala an. Diese brach er ab, als er in Mexico City erfuhr, dass seine Stellung auf der Kaffeeplantage in Guatemala zwischenzeitlich einer anderen Person übertragen worden war. Er wandte sich daraufhin an das deutsche Konsulat in Mexico City, das ihn zurück nach New York schickte. Als er im Januar 1915 erneut in New York City eintraf, wurde er als Agent bzw. Saboteur für einen von dem seit Anfang 1914 als Militärattaché des Deutschen Reiches in den Vereinigten Staaten amtierenden Franz von Papen organisierten Ring von Agenten und Saboteuren rekrutiert. Dieser Ring sollte innerhalb der Vereinigten Staaten, die in dem im August 1914 ausgebrochenen Krieg zunächst einen neutrale Stellung einnahmen, aber die Kriegsgegner des Deutschen Reiches mit Waffen, Munition und sonstigem Kriegsmaterial belieferten, im Interesse des Deutschen Reiches arbeiten. Horns eigenen Angaben zufolge lernte er von Papen in der ersten Januarwoche 1915 kennen und bot ihm seine Dienste an, ein Angebot, das von Papen prompt angenommen haben soll.

Im Januar 1915 wurde Horn, sehr wahrscheinlich durch von Papen, beauftragt, die Eisenbahnbrücke über den St. Croix-Fluss in Maine (Vanceborobrücke) zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada auszuspionieren und nach Möglichkeiten zu suchen, diese zu zerstören. Kanada war damals als Dominion Teil des Britischen Empires, so dass seit Sommer 1914 laufend zahlreiche Kanadier an die Ostküste des amerikanischen Kontinents transportiert wurden, um von dort als Verstärkung der britischen Streitkräfte nach Europa transportiert zu werden. Der von Papen'sche Agentenring hoffte, durch die Zerstörung der Vanceborobrücke den von Kanada kommenden Soldaten- und Materialnachschub für die britischen Streitkräfte zeitweise reduzieren und verlangsamen zu können.

Horn beschloss schließlich, einen Sprengstoffanschlag auf die Brücke zu verüben. Mit Sprengstoff im Gepäck reiste er Ende Januar 1915 mit dem Zug von New York City über Boston nach Vanceboro. Nachdem er am 30. Januar 1915 bei der Ausspähung des Geländes in der Nähe der Brücke von einem Anwohner entdeckt wurde, wurde er von einem Beamten der amerikanischen Zollbehörde (US Immigration Services) namens (ironischerweise) Carr G. Horn konfrontiert, der vermutete, dass er illegal von Kanada in die Vereinigten Staaten eingereist war. Er gab sich als Däne mit Namen Olaf Hoorn aus und behauptete, sich nach günstigem Land umzusehen, das er gerne kaufen würde. Da die Angaben, die er über die Züge, mit denen er angereist war, machte, sich als korrekt erwiesen, wurde er nicht sistiert. Aufgeschreckt von seiner Beinahe-Ergreifung verzichtete er aber darauf, den Anschlag, wie zunächst geplant, in derselben Nacht durchzuführen. Er verbrachte stattdessen mehrere Nächte im Vanceboro Exchange Hotel in der nahen Stadt.

Den Anschlag auf die Vanceborobrücke verübte er schließlich am 2. Februar 1915. Der Anschlag verfehlte jedoch sein Ziel, die Brücke zu zerstören, und beschädigte diese nur. Kurz darauf wurde er auf der amerikanischen Seite der Brücke von Agenten des amerikanischen Secret Service entdeckt und ergriffen. Er wurde in den Vereinigten Staaten in Haft genommen, weigerte sich aber, seine Hintermänner preiszugeben. Während die kanadische Regierung die Auslieferung Horns beantragte, entgegnete die deutsche Botschaft, Horn habe den Anschlag ohne Auftrag der deutschen Regierung verübt (was nicht stimmte). Der Versuch, eine feindliche Eisenbahnlinie zu zerstören, sei aber eine Kriegshandlung gewesen, da diese ein Teil der kriegerischen Infrastruktur des Feindes. Eine Auslieferung Horns an Kanada gemäß dem Kriegsrecht sei daher unbillig. Der deutsche Außenminister Artur Zimmermann stellte sich in einem Telegramm vom 19. Februar 1915 hinter diese Position der deutschen Botschaft in Washington und wies ihn an, den amerikanischen Supreme Court anzurufen, um eine Auslieferung Horns zu verhindern, wobei die Reichskasse die Kosten des Verfahrens tragen würde. Horn wurde in der Folgezeit im East Cambridge Jail verwahrt.

Nachdem Franz von Papen Ende 1915 von der US-Regierung zur persona non grata erklärt und als Diplomat des Landes verwiesen wurde, reiste er unter Zusicherung freien Geleites durch die britische Regierung (die den Zugang zum europäischen Kontinent für deutsche Staatsangehörige seit August 1914 durch eine Seeblockade abgeschnitten hatte) zurück nach Europa: Bei der Kontrolle des niederländischen Schiffes, mit dem er reiste in Falmouth wurde die diplomatische Immunität von von Papens Person zwar geachtet, sein Gepäck aber beschlagnahmt. Bei der Auswertung von von Papens Scheckbuch durch den britischen Nachrichtendienst wurde dann u. a. ein Belegstück zu einem Scheck über 700 Dollar für Horn zur Finanzierung seines Anschlags sichergestellt.

Im Februar 1916 wurde Horn von Gerichtsärzten als zurechnungsfähig eingestuft.

Vor Gericht bekannte Horn sich der Anklage schuldig, Sprengsätze von New York City nach Vanceboro transportiert zu haben. Nach seiner Verurteilung durch einen District Court, die am 6. März 1917 durch den Supreme Court bestätigt wurde, wurde er im amerikanischen Staatsgefängnis in Atlanta inhaftiert.

Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde Horn 1919 an Kanada ausgeliefert. Dort wurde er zu einer Strafe von zehn Jahren Arbeitslager verurteilt. Er wurde aber bereits 1921 mit der Begründung, dass er unheilbar geisteskrank sei, nach Deutschland abgeschoben.

Literatur

  • Nigel West: Historical Dictionary of World War I Intelligence, 2014, S. 132 f.
  • Helmut Roewer: Kill the Huns – Tötet die Hunnen! Geheimdienste, Propaganda und Subversion hinter den Kulissen des Ersten Weltkrieges, 2014.

Presseberichterstattung:

  • "Paid $700 to Werner Horn", in: New York Times vom 15. Januar 1916.
  • "Finds Horn severed in German Army; Counsel for Man Who Tried to Blow Up Canadian Bridge Opens His Trunk Here", in: New York Times vom 11. Februar 1915.
  • "Federal Charge Holds Bridge Dynamiter. Werner Horn, German Reservist, Released from Jail, Is Promptly Rearrested", in: New York Times vom 8. März 1915.
  • "Horn's Counsel Pleased; Hold von Papen's Record Proves Their Client Acted as Army Officer", in: New York Times vom 15. Januar 1916.
  • "Hear Werner Horn's Plea; Counsel for Dynamiter Asserts He Did Not Violate Our Laws", in: New York Times vom 3. Februar 1916.
  • "Horn is Declared Sane. Examined in Jail at the Request of the Federal Authorities", in: New York Times vom 13. Februar 1916.
  • "Horn Gets 10 Years in Prison", in: New York Times vom 1. November 1919.
  • "Horn Insane in Prison. German Spy Who Tried to Dynamite Bridge to Be Deported", in: New York Times vom 23. Juli 1921.