Wenzeslaus von Gleispach

Wenzeslaus Karl Maximilian Maria Graf von Gleispach, genannt auch Wenzel (Graf von) Gleispach (* 22. August 1876 in Graz; † 12. März 1944 in Wien) war ein deutsch-österreichischer Rechtswissenschaftler, insbesondere Strafrechtler und Kriminologe, der dem völkischen Antisemitismus und später dem Nationalsozialismus nahestand. Er lehrte von 1915 bis 1933 als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien sowie von 1934 bis zu seiner Emeritierung 1942 an der Universität Berlin.

Leben und Karriere bis 1933

Wenzeslaus von Gleispach entstammte einem steiermärkischen Adelsgeschlecht. Er war der Sohn des prominenten Juristen und zeitweiligen österreichischen Justizministers Johann Nepomuk von Gleispach und der ungarischen Magnatentochter Antonia Gräfin Batthyány von Német-Ujvár. Er selbst studierte Rechtswissenschaften und erwarb 1898 das Doktorat. Nach der Gerichtspraxis wurde er 1900 in die Strafrechtsabteilung des k. k. Justizministeriums berufen. Dort war er am Reformentwurf eines neuen österreichischen Strafrechts beteiligt. Der aus begütertem gräflichen Haus stammende junge Mann musste sich dabei teilweise seinen Lebensunterhalt durch Stundengeben verdienen, da die Familie seine Beziehung mit Marie Rosenkranz, einer Sängerin des Grazer Landestheaters, missbilligte. Das Paar heiratete 1903, im Jahr darauf bekamen die beiden eine Tochter.[1]

Gleispach wurde 1903 als Professor für Strafrecht, Zivilprozess und Konkursrecht an die Universität Freiburg (Schweiz) berufen. Er wechselte 1906 an die deutsche Universität Prag, wo er zunächst außerordentlicher und ab 1907 ordentlicher Professor sowie im Studienjahr 1911/12 Dekan der juridischen Fakultät war.[1] Als Nachfolger von Heinrich Lammasch wurde er 1915 als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Universität Wien berufen, wo er bis 1933 lehrte. Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie wurde der Adel aufgehoben und er führte den bürgerlichen Namen „Gleispach“. Spätestens 1919 wurde er Mitglied im elitären, deutschnationalen Verein Deutscher Klub. Einen Ruf an die Universität Leipzig nahm er nicht an, nutzte diesen aber, um in Verhandlungen mit dem österreichischen Unterrichtsministerium eine Erhöhung seiner Bezüge durchzusetzen.[2]

Außerdem regte er die Gründung eines kriminalistischen Instituts in Wien an, das die Verbindung der Strafrechtsdogmatik mit sozial- und naturwissenschaftlicher Forschung fördern sollte. Diesem 1922 errichteten Universitätsinstitut für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik stand er von der Gründung bis 1933 vor. Dabei ließ er sich von Franz von Liszts Konzept der „gesamten Strafrechtswissenschaft“ leiten, dem er jedoch fehlende Systematik bei der Erforschung der Verbrechensursachen vorwarf. Neben den großen Vorlesungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht hielt Gleispach Lehrveranstaltungen zu seinen Spezialgebieten Pönologie (Sanktionsforschung), Kriminalpolitik und Verbrechensursachenforschung.[2] In den zwanziger Jahren versuchte er, eine vom nationalsozialistischen Geist getragene Strafrechtsreform in Deutschland zu befördern.[3] Er war 1925 Dekan der Juristischen Fakultät, 1929 bis 1930 Rektor der Universität Wien. Auf Vorschlag Hans Voltelinis wurde Gleispach 1925 zum korrespondierenden und 1928 zum ordentlichen Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien gewählt.[4]

Als Rektor sorgte Gleispach 1930 für ein neues Studentenrecht auf „volksrechtlicher bzw. deutsch-arischer Grundlage“, das die Studenten in vier „Nationen“ unterteilte, nämlich in „deutsche“, „nichtdeutsche (jüdische)“, „gemischte“ und „andere“. Als „nichtdeutsch“ sollte dabei auch gelten, wer nicht nachweislich christliche Eltern und Großeltern hatte. Der Akademische Senat der Universität billigte die Verordnung des Rektors, der österreichische Verfassungsgerichtshof hob sie jedoch im Juni 1931 auf. Das führte zu den „schwersten Ausschreitungen auf akademischem Boden“ in der ersten österreichischen Republik.[5] Außerdem setzte er sich für die Belange der Wiener Waffenstudenten ein. Bei einer Kundgebung in der Aula griff er am 3. Juni 1930 die damalige deutsche sowie österreichische Gesetzgebung, die das Schlagen von Mensuren unter Strafe stellte, scharf an und erklärte, diese sei ein „Streich gegen das Waffenstudententum, darüber hinaus aber gegen Wehrhaftigkeit und deutsches volksbewußtes Studententum überhaupt“.[6] Gleispach selbst war Ehrenmitglied der schlagenden Universitäts-Sängerschaft Ghibellinen zu Wien.[7]

Zeit des Nationalsozialismus

Nach Etablierung der Dollfuß-Diktatur wurde Gleispach, ein „alter und eifriger Kämpfer für den Nationalsozialismus“, im Oktober 1933 wegen seiner Unterstützung des Nationalsozialismus und offenen Widerstands gegen die Regierung ohne Disziplinarverfahren in den Ruhestand versetzt.[8][9]

Daraufhin setzten sich die NSDAP und die Studentenschaft beim preußischen Kultusministerium für die Berufung Gleispachs auf eine Professur im Deutschen Reich ein. Der Kultusminister Bernhard Rust befahl der Universität Berlin, Gleispach noch 1933 nach Berlin einzuladen. Dort wurden attraktive Stellen frei, da die jüdischen Professoren aus ihren Ämtern vertrieben wurden. Gleispach war bereits im Sommer 1933 von Eduard Kohlrausch für den Lehrstuhl von James Goldschmidt vorgesehen worden. Gleispach hielt daher schon im Wintersemester 1933 als Honorarprofessor Vorlesungen anstatt von James Goldschmidt, dessen Vorlesungen erst von nationalsozialistischen Studenten boykottiert wurden und dann gegen alles geltende Recht von der Universitätsleitung verboten.

Im Wintersemester 1934/35 wurde Gleispach formell auf den Lehrstuhl des vertriebenen Professors berufen und Anfang 1935 rückwirkend zum Ordinarius für Strafrecht ernannt, was er bis 1941 blieb.[10] Zudem wurde er Direktor des Kriminalistischen Instituts der Universität Berlin.[11] Kurz danach wurde Gleispach zum Dekan der Juristischen Fakultät befördert, was er bis 1937 blieb. Sofort nach Amtsantritt als Dekan sorgte der scharf antisemitisch gesinnte Gleispach durch Denunziation bei dem Kultusminister für die Vertreibung der letzten verbliebenen jüdischen Hochschullehrer Martin Wolff und Ernst Rabel.[12] Fürsprecher von Gleispach war unter anderen der prominente Jurist Carl Schmitt gewesen, der Gleispach als engagierten Nationalsozialisten schätzte.

Gleispach gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht[13] Hans Franks. Die österreichischen Nationalsozialisten, die im Juli 1934 einen Putschversuch gegen die Regierung Dollfuß unternahmen (bei welchem der Kanzler getötet wurde) sahen Gleispach als designierten Unterrichtsminister in einem Kabinett Rintelen vor. Der Putsch scheiterte jedoch und er blieb in Berlin. 1935 wurde er Mitglied der Kommission zur Erneuerung des deutschen Strafrechts, bei dem das deutsche Strafrecht an die Rechtsvorstellungen der Nationalsozialisten angepasst werden sollte.

Der seit 1933 von Nationalsozialisten dominierte Senat der Freien Stadt Danzig unter Arthur Greiser bestellte Gleispach 1935 als Vertreter beim Verfahren vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof. Danzig gehörte damals infolge des Versailler Vertrags nicht zum Deutschen Reich, sondern stand unter Völkerbundmandat. In diesem Verfahren wollte der Völkerbund geklärt haben, ob die Übernahme von nationalsozialistischen Gesetzen vom 29. August 1935, in denen der Rechtsstaat abgeschafft werden sollte und außerdem die Verfolgung von Juden und Demokraten gerechtfertigt wurde, mit der Danziger Verfassung übereinstimmte. Die Danziger Verfassung war die eines demokratischen Rechtsstaates und war vom Völkerbund garantiert worden. Gleispachs Bemühungen[14] – unter anderem wollte er zusammen mit dem Rechtsberater Friedrich Grimm beweisen, dass der nationalsozialistische Grundsatz Nullum crimen sine poena („kein Verbrechen ohne Strafe“) mehr Gerechtigkeit verschaffe als die rechtsstaatlichen Grundsätze Nullum crimen sine lege („kein Verbrechen ohne Gesetz“) und Nulla poena sine lege („keine Strafe ohne Gesetz“) – war kein Erfolg beschieden. Das Gericht entschied, dass die neuen Gesetze der Verfassung Danzigs und den Prinzipien des Völkerbundes widersprächen.[15]

1937 wurde Gleispach auf eigenen Wunsch von den Dekanatsaufgaben entpflichtet, aber er genoss weiterhin großes Ansehen im nationalsozialistischen Kultusministerium. Er wurde neben anderen als Kandidat für den Posten des Universitätsrektors gehandelt. Nach dem „Anschluss“ Österreichs an den NS-Staat 1938 führten Gleispachs rassistische „Gutachten“ über Professoren-Kollegen und andere Personen etwa zur Pensionierung des Juristen Stephan Brassloff an der Universität Wien.[16]

Nach Scheidung seiner ersten Ehe heiratete Gleispach 1939 in Berlin Margaretha Michaela Uhthoff-Schelle. 1941 wurde er aus Alters- und Gesundheitsgründen emeritiert. Er kehrte 1943 nach Wien zurück, wo er 1944 an einem Schlaganfall verstarb. Er wurde am Wiener Zentralfriedhof bestattet (Gruppe 33E, Reihe 17, Nr. 17). Der Ehrengrabstatus wurde 1986 aufgehoben.

Schriften

  • Deutsches Strafverfahrensrecht. Ein Grundriss. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1943 (= Rechtswissenschaftliche Grundrisse).
  • Das Kriegsstrafrecht. Allgemeines Kriegsstrafrecht und Kriegsverfahrensrecht. Mit einem Überblick über das Strafrecht und Strafverfahrensrecht der deutschen Wehrmacht im Kriege. von Decker, Berlin 1940. Teil 1: Das allgemeine Kriegsstrafrecht, insbesondere die Verordnung zum Schutze gegen Volksschädlinge … u. a. Teil 2: Das allgemeine Strafverfahrensrecht im Kriege und das Strafrecht und Strafverfahrensrecht der Wehrmacht im Kriege. Teil 3: Das neueste allgemeine Kriegstrafrecht. März bis November 1940. Kohlhammer, Leipzig 1941.
  • Nationalsozialistisches Recht. Rede zur Feier der 5. Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung am 29. Januar 1938. Friedrich Wilhelms-Universität, Berlin und Linz an der Donau 1938.
  • Die Jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem Permanenten Gerichtshof für internationales Recht im Haag. Berlin 1936.
  • mit Friedrich Ruff: Das Österreichische Strafverfahren. Eine systematische Darstellung. Wien 1924.
  • Strafrecht. Allgemeiner Teil. Nach der Vorlesung im Sommersemester 1921. Wien 1921.
  • Der deutsche Strafgesetz-Entwurf. Berichte und Abänderungsvorschläge. Österreichische Kriminalistische Vereinigung auf ihrer Tagung vom 13. bis zum 15. Oktober 1921. Freytag, Leipzig 1921.

Literatur

  • Wenzeslaus von Gleispach. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 7 f. (Direktlinks auf S. 7, S. 8).
  • Roland Graßberger: Gleispach, Wenzeslaus Karl Maximilian Maria Graf von. In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 6. Duncker & Humblot, Berlin 1964, ISBN 3-428-00187-7, S. 451–452 (deutsche-biographie.de).
  • Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Tübingen 1999.
  • Michael Grüttner: Biographisches Lexikon zur nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik, Heidelberg 2004, S. 61.
  • Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938 (= Schriften des Archivs der Universität Wien. Band 20). Göttingen 2014, ISBN 978-3-89971-985-7, S. 426–432, v-r.de.

Einzelnachweise

  1. a b Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 426.
  2. a b Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 427.
  3. Siehe Der deutsche Strafgesetz-Entwurf. Berichte und Abänderungsvorschläge. Österreichische Kriminalistische Vereinigung auf ihrer Tagung vom 13. bis zum 15. Oktober 1921. Verlag G. Freytag, Leipzig 1921.
  4. Kamila Staudigl-Ciechowicz: Strafrecht und Strafprozessrecht. In: Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, 1918–1938. V & R unipress, Göttingen 2014, S. 429.
  5. Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 190.
  6. Harald Lönnecker: 100 Jahre Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVEA) 1921–2021. In: Burschenschaftliche Blätter. 136. Jahrgang, Heft 4, 2021, S. 188–191.
  7. Harald Lönnecker: „Demut und Stolz, … Glaube und Kampfessinn“. Die konfessionell gebundenenen Studentenverbindungen – protestantische, katholische, jüdische. Koblenz 2011, S. 37
  8. Andreas Koenen: Der Fall Carl Schmitt. Sein Aufstieg zum „Kronjuristen des Dritten Reiches“. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-12302-6, S. 640 f.
  9. Vgl. Martha Keil, Klaus Lohrmann: Studien zur Geschichte der Juden in Österreich. Wien 1994, S. 138: „In Österreich waren vor allem die Rechtslehrer Emil Forsthoff und Graf Wenzeslaus Gleispach die Vertreter einer nationalsozialistischen Rechtstheorie.“
  10. Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 197–200.
  11. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 227, Anm. 5.
  12. Anna-Maria Gräfin Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26). Zugleich: Dissertation, Humboldt-Universität, Berlin 1998/1999. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 257.
  13. Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht. 1. Jahrgang 1933/1934, S. 253.
  14. Siehe Wenzeslaus von Gleispach: Die Jüngsten Strafrechtsnovellen Danzigs vor dem Permanenten Gerichtshof für internationales Recht im Haag. Berlin 1936.
  15. Siehe die Entscheidung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes unter diesem Link icj-cij.org (Memento des Originals vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icj-cij.org (PDF).
  16. Oliver Rathkolb: Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien zwischen Antisemitismus, Deutschnationalismus und Nationalsozialismus 1938, davor und danach. In: Gernot Heiss, Siegfried Mattl, Sebastian Meissl, Edith Saurer, Karl Stuhlpfarrer (Hrsg.): Willfährige Wissenschaft. Die Universität Wien 1938–1945 (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik. Band 43). Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1989, ISBN 3-85115-107-0, S. 197–232, hier: S. 203.