Weisung Nr. 46

Die Weisung Nr. 46, Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten, wurde von Adolf Hitler am 18. August 1942 während des Deutsch-Sowjetischen Krieges erlassen. Sie erlaubte extreme Maßnahmen gegen Zivilisten und Widerstandskämpfer, wobei Juden generell mit Partisanen und Widerstand in Verbindung gebracht wurden. Die Weisung wurde von SS und Wehrmacht durch weitgehende Anordnungen umgesetzt. Die Ausbeutung des Lebensraums im Osten und die Durchkämmung nach Zwangsarbeitern kam im Kriegsverlauf hinzu. Diese Bandenbekämpfung wurde auch in anderen Ländern vor allem auf dem Balkan und in Italien übernommen.

Am 18. Oktober 1942 wurde durch die Erweiterungen 46 a) und b), dem sogenannten Kommandobefehl, die Tötung von gefangen genommenen Soldaten alliierter Kommandoeinheiten im Sabotage- und Bandenkrieg befohlen.

Bandenbegriff und Entrechtung

Die negative Belegung des Begriffs Bande ist historisch begründet. Im Mittelalter wurden Mietstruppen, die für jede Sache zu kämpfen bereit waren, als Banden bezeichnet. Im 18. und 19. Jahrhundert gab es große Räuberbanden in Deutschland, so dass Polizei und Militär als Sicherheitskräfte ein engmaschiges Netz bildeten, um mit aller Härte gegen das „Räuberunwesen“ vorzugehen. Schon Napoleon soll den Begriff „Bandit“ mit Vorliebe zur Kriminalisierung der spanischen Guerillero genutzt haben.[1]

Als die sowjetische und jugoslawische Partisanentätigkeit im Zweiten Weltkrieg zunahm, unterdrückte Himmler heroische Bezeichnungen wie „Partisan“, „Guerilla“ und „Freiheitskämpfer“ als ungeeignet für den Kampf gegen den „jüdisch-bolschewistischen“ Terror der „Banditen“ und „Gesetzlosen“. Diese jüdisch-bolschewistischen „Untermenschen“ seien „Straßenräuber“ und „Heckenschützen“.[2] Nicht nur die ähnlichen Kategorien Terrorist, Brigant, Widerstandskämpfer, Freikorpsmitglied, Freiheitskämpfer, Spion oder Späher konnten unter den Begriff „Bandit“ fallen, sondern die Nationalsozialisten verstanden darunter willkürlich auch unschuldige Zivilisten, Juden und feindliche Kommandoeinheiten (Gangster). Sie sollten getötet werden.[3]

Hitler selbst (ein Karl-May-Fan) verglich den Kampf mit dem Nordamerikas gegen die Indianer, was einen Einblick in seine Vorstellung von Lebensraum und dem Siedlerleben in den Grenzgebieten gibt.[4]

Frühe Partisanenbekämpfung im „Osten“

SS- und Polizeieinheiten

In Polen konnten Heinrich Himmler, Kurt Daluege als Chef der Ordnungspolizei und Reinhard Heydrich als Leiter des Reichssicherheitshauptamtes bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion Erfahrungen mit Polizei- und Sicherheitsaufgaben in einem feindlichen Umfeld sammeln.[5] Im August 1940 wurde die Rolle der SS als Staatsschutzkorps mit Aufgaben bei der Sicherung des eroberten Lebensraums durch Hitler bestätigt und im März 1941 das Kolonialpolizeiamt in die Ordnungspolizei integriert. Himmler stand der im Mai 1941 gebildete Kommandostab Reichsführer SS zur Verfügung.[6] Im Juli 1941 begann Himmler aus kollaborierenden Polizisten Schutzmannschaften zu bilden, die dem Kolonialpolizeiamt unterstanden.[7] Während des Russlandfeldzuges galten „Säuberungsaktionen“ der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD hauptsächlich kommunistischen Funktionären, „Asiatisch-Minderwertigen“, „Zigeunern“ und „Juden“.[8]

Wehrmacht

Die von Walter Warlimont im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) für das Unternehmen Barbarossa ausgearbeiteten Regelungen für die Sicherheit hinter der Front, sahen in verbrecherischen Befehlen (u. a. Kommisarbefehl) vor, dass SS und Wehrmacht Juden, Sowjetfunktionäre und politische Kommissare zur Tötung aussondern sollten. Damit sollte der Formierung eines ideologisch oder rassisch geprägten Widerstandes vorgebeugt und die unbehinderte Nutzung des eroberten Lebensraums ermöglicht werden.[9] In den Richtlinien des OKW „für das Verhalten der Truppe in Rußland“ wurde von allen Soldaten „rücksichtsloses und energisches Durchgreifen gegen bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure, Juden“ und die restlose Beseitigung jeden Widerstandes gefordert. Durch Vorurteile und jahrelange Hetze bestand bei vielen Soldaten und Offizieren im Osten die Bereitschaft, Juden mit Partisanen gleichzusetzen. Den Aufruf Stalins zum Partisanenkrieg am 3. Juli 1941 sah Hitler als Chance, die Ausrottung der Juden mit der Partisanenbekämpfung zu verbinden.[10][11] Das Oberkommando des Heeres gab im Oktober 1941 proaktiv eine Richtlinie an die Truppe heraus, die sich an dem traditionell harten Vorgehen des Heeres in früheren Konflikten (Deutsch-Französischer Krieg, Boxeraufstand, Herreroaufstand, Erster Weltkrieg, Niederschlagung der Münchener Räterepublik) orientierte.[12]

Weisung 46

Am 18. August 1942 erließ Hitler die Weisung 46 Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten als Geheime Kommandosache. Darin wurde zunächst das Bandenunwesen beschrieben und dann wurden Gegenmaßnahmen so allgemein aufgeführt, dass – wie bei seinen Weisungen weit verbreitet – genügend Raum für dynamische Initiativen der Empfänger blieb.[13]

Bandenbekämpfungsanweisung

  1. Alle operativen Einheiten wurden verpflichtet gegebenenfalls Resourcen zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Truppen sollten die Initiative übernehmen und alle extremen Maßnahmen wurden erlaubt.
  3. Durch gerechtes Vorgehen sollte das Vertrauen der Zivilbevölkerung zurückgewonnen werden.
  4. Die lokale Bevölkerung sollte nur über das lebensnotwendigste verfügen, um den Banden die materielle Versorgung zu entziehen.
  5. Die Truppe wurde ermahnt, sich die Mitarbeit der Bevölkerung zu sichern.
  6. Gewarnt wurde vor einem zu großen Vertrauen in die einheimische Bevölkerung und insbesondere in Lokalkräfte.

Die Zusammenarbeit von SS und Wehrmacht wurde präzisiert. Die Wehrmacht sollte das Operationsgebiet von Banditen „säubern“, während die SS und Polizei den Lebensraum sichern sollte und für die rassische „Säuberung“ zuständig war. Die Kräfte in Reichsarbeitsdienst, Eisenbahntruppen und Reichsforstamt sowie die Landwirtschaftsführer sollten zum Selbstschutz bewaffnet werden.[14]

Regelungen zur Umsetzung

Bach-Zelewski, der Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) für Russland Mitte wurde von Himmler zum Inspekteur für die Bandenbekämpfung im gesamten Ostgebiet ernannt und hatte an ihn und Max von Schenckendorff (Heeresgruppe Mitte) für die Wehrmacht zu berichten. Walter Warlimont war im OKW für die Überwachung der Fortschritte in der Bandenbekämpfung zuständig.[4] Im November 1942 erging die Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten. Darin wurde die Exekution von Banditen und Bandenverdächtigen im Kampf oder auf der „Flucht“ verlangt. Desertierte Partisanen sollten dagegen als Kriegsgefangene behandelt werden und nachweislich in Partisanenverbände gezwungene Banditen sollten in Arbeitslager kommen. Dörfer, die die Partisanen unterstützt hatten, konnten kollektiv bis hin zum vollständigen Niederbrennen bestraft werden.[15] Im Dezember wurde Bach-Zelewski Chef der Bandenkampfverbände mit Entscheidungsvollmacht zur Planung und Durchführung von Antipartisanenoperationen und Weisungsbefugnis an die Höheren SS- und Polizeiführer.[16] Bach-Zelewski wurde von Wirtschaftsfachleuten unterstützt. Zivilisten wurden registriert und besteuert und alle verwertbaren Güter und Produkte wurden von Kommandos eingezogen, damit sie nicht den Banditen in die Hände fallen. Die erbeuteten Güter wurden zu Sammelpunkten gebracht, um für die weiteren Kriegsanstrengungen zu dienen. Wenn arbeitsfähige Einwohner von verdächtigen Dörfern die Bandenbekämpfungsaktionen überlebten, wurden sie meist zur Zwangsarbeit ins Reich deportiert.[17] Die Bandenbekämpfung wurde auch zu einem Tauschgeschäft zwischen dem Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, und Bach-Zelewski. Für die Bandenbekämpfung wurden gepanzerte Fahrzeuge im Gegenzug für die Ergreifung von Arbeitskräften (Arbeitserfassungsaktionen) zugesichert, so dass die HSSPF angewiesen wurden, diese Razzien zu unterstützen. Gefangene, die für den Arbeitseinsatz ungeeignet waren, sollten ausgemustert werden, was einem Todesurteil gleichkam.[18]

Am 16. Dezember 1942 forderte Wilhelm Keitel vom OKW in einer Anweisung brutale Maßnahmen gegen die „Pest“ der Partisanen, weil im Osten und auf dem Balkan nicht ausreichend Truppen zur Verfügung standen. Es ginge um „sein “oder „nicht sein“ und da könne man nicht auf die Genfer Konvention achten. Der Truppe wurde erlaubt gegen Frauen und Mädchen vorzugehen, wenn es nur Erfolg bringen würde. Jeder Versuch, Menschen in diesen Partisanenoperationen zu schonen, werde als Verbrechen am deutschen Volk und Soldatentum angesehen. Kein Soldat werde wegen Handlungen während der Bandenbekämpfung vor ein Gericht gestellt werden.[19]

Kommandobefehl als Erweiterung

Hitler war im Herbst 1942 laut Nachkriegsaussage von Alfred Jodl betroffen von der Effizienz hervorragend ausgerüsteter Sabotagetrupps, die von den Briten aus der Luft oder von See abgesetzt wurden. Auch über die Kampfmethoden dieser Kommandos war er aufgebracht. Walter Warlimont wurde deshalb von Jodl beauftragt einen Befehl auszuarbeiten, damit diese Kommandos wie sowjetische Partisanen behandelt werden sollten. Am 18. Oktober 1942 ergingen die Zusätze 46a und 46b zur Bandenbekämpfungsweisung, die sich mit dem Sabotage- und Bandenkrieg befassten und dann unter der Bezeichnung Kommandobefehl bekannter wurden und nur an Befehlshaber gingen. Alle Mitglieder feindlicher Kommandos sollten laut Hitler, ob in Uniform oder Zivil, ob bewaffnet oder unbewaffnet, im Kampf oder auf der „Flucht“ erledigt werden. Unter ihnen würden sich viele ehemalige Sträflinge befinden.[20]

Die West-Alliierten erhielten Kenntnis von der geheimen Erweiterung und ihre Fokussierung auf den Kommandobefehl führte dazu, dass dieser als eigenständiger Befehl unabhängig von der Bandenbekämpfung angesehen wurde.[21]

Aufarbeitung

Die Mehrheit der deutschen Truppen, die in der Bandenbekämpfung eingesetzt wurden, begingen abscheuliche Kriegsverbrechen, zu denen sie offiziell ermuntert worden waren.[22] Bei den Nürnberger Prozessen begründeten die Angeklagten ihre Brutalitäten mit der Illegalität des Widerstandes, um von den Aspekten der rassischen Verfolgung, der Zwangsarbeiteraushebung und wirtschaftlichen Ausbeutung abzulenken.[23] Bach-Zelewski diente als Zeuge, was ihm die Auslieferung an die Sowjetunion ersparte und die Möglichkeit für Relativierungen bot. Durch die wörtliche Übersetzung des NS-Begriffs Bandenbekämpfung in Partisanenbekämpfung wurde der Sachverhalt (mit Ausnahme der Ermordung von Kommandosoldaten) zusätzlich mildernd dargestellt.[24]

Die deutsche Nachkriegsgesellschaft zeigte kein Interesse an einer Aufarbeitung. Die Ausarbeitung zu Geisel- und Partisanentötungen im Zweiten Weltkrieg der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen aus dem Jahr 1968 machte eine Strafverfolgung fast unmöglich.[25]

Literatur

  • Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. Pontomac Books, Dulles 2006, ISBN 978-1-59797-021-1.
  • Walther Hubatsch: Hitlers Weisungen für die Kriegführung: Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht. 2. Auflage. Bernard und Graefe, Koblenz 1983, ISBN 3-7637-5247-1.

Einzelnachweise

  1. Dirk Freudenberg: Theorie des Irregulären: Partisanen, Guerillas und Terroristen im modernen Kleinkrieg. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15737-5, S. 183.
  2. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 76.
  3. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. xvi.
  4. a b Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 79.
  5. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 48.
  6. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 53.
  7. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 55.
  8. Helmut Krausnick: Hitlers Einsatzgruppen: Die Truppen des Weltanschauungskrieges 1938-1942. Fischer, 1989, ISBN 3-596-24344-0, S. 8.
  9. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 50–52.
  10. Andreas Hillgruber: Die Endlösung und das deutsche Ostimperium als Kernstück des rassenideologischen Programms der Nationalsozialisten. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 20, Nr. 2. München 1972, S. 145 f. (ifz-muenchen.de [PDF]).
  11. Helmut Krausnick: Hitlers Einsatzgruppen: Die Truppe des Weltanschauungskrieges 1938-1942. S. 217.
  12. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 77.
  13. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 77 f.
  14. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 78 f.
  15. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 88.
  16. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 105 u. 126.
  17. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 145.
  18. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 149.
  19. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 89.
  20. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 82 f.
  21. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 83.
  22. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 305.
  23. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 112.
  24. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 276 u. 279.
  25. Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters. S. 276. (Im Buchtext fälschlich mit 1967 angeführt; Fußnote gibt korrektes Jahr an.)