Kreditversicherung

Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Sie umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienfinanzierungen oder Bankkredite. Diese werden gemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.

Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung, die eine Kreditversicherung im engeren Sinne darstellt, da der Versicherungsnehmer auch der Begünstigte im Schadensfall ist. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind die Vertrauensschadenversicherung und die Kautionsversicherung.

Bei der Warenkreditversicherung (Synonym: Delkredere-Versicherung oder Forderungsausfallversicherung) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.

Herleitung des Begriffs

Der Begriff Kreditversicherung leitet sich von dem Umstand her, dass zwischen der Lieferung einer Ware von einem Unternehmen an ein anderes bzw. der Erbringung einer Dienstleistung und deren Bezahlung ein zeitlicher Abstand liegt (in der Regel zwischen 30 und 180 Tagen). Das liefernde Unternehmen gewährt damit bis zur endgültigen Bezahlung einen Kredit. Für die Absicherung des so genannten Lieferantenkredite stellten die deutschen Kreditversicherer in 2024 nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ca. 505 Milliarden Euro Deckungsschutz im Rahmen der Kreditversicherung zur Verfügung.

Historischer Hintergrund

Jedes Unternehmen, das eine Ware liefert oder eine Dienstleistung auf Rechnung erbringt, sollte das Risiko einer unbezahlt bleibenden Forderung beachten und gegebenenfalls absichern. Gerät das abnehmende Unternehmen in Liquiditätsengpässe, kann dies – je nach Höhe der ausstehenden Forderung – zu finanziellen Problemen bis hin zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Die Kreditversicherung übernimmt dabei nicht nur die Entschädigung bei einem Forderungsverlust, sondern auch die Bonitätsprüfung der abnehmenden Unternehmen im In- und Ausland.

Mit der Hermes Kreditversicherungsbank Aktiengesellschaft (heute: Allianz Trade) wurde im Jahre 1917 erstmals in Deutschland ein auf diese Thematik spezialisiertes Versicherungsunternehmen gegründet, das heute Weltmarktführer in dieser Branche ist.

1923 wurde die Rheinische Garantiebank Kautionsversicherungs-Aktiengesellschaft gegründet, die sich zunächst ausschließlich auf die Kautionsversicherung spezialisierte. Anfang der 60er Jahre folgte im Zuge einer Umfirmierung zur Allgemeine Kreditversicherung Aktiengesellschaft (heute Coface AG) auch die Warenkreditversicherung.

1954 gründete der Gerling-Konzern die Gerling Speziale (heute Atradius), die sich ebenfalls auf die Kreditversicherung spezialisierte.

Formen der Kreditversicherung

Bei der Kreditversicherung sind folgende Formen zu unterscheiden:

  • Warenkreditversicherung, bei der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesichert werden
  • Investitionsgüterkreditversicherung, die das wirtschaftliche Risiko bei Zahlungszielen länger als sechs Monate absichert
  • Top-Up-Cover-Deckung Im Falle unvollständiger Deckungszusage (Teilannahme) durch einen Kreditversicherer bietet der Markt teilweise sogenannte „Top-Up-Deckungen“ an, die das Limit des Kreditversicherers aufstocken und so einen weiteren Teil eines unzureichenden Deckungsschutzes übernehmen kann.

Funktionsweise

Die Verträge zur Warenkreditversicherung kombinieren in der Regel Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für den Versicherungsnehmer, d. h. Forderungsinhaber. Der Kreditversicherer überprüft zunächst die Bonität des Abnehmers. Hierzu nutzt er diverse Informationen (Wirtschaftsauskunfteien, Bankauskünfte, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, eigene Auskünfte, von den Versicherungsnehmern gemeldete Zielüberschreitungsmeldungen etc.). Liefert diese Prüfung ein positives Ergebnis, wird der Kreditversicherer die versicherungstechnische Deckungszusage in einer bestimmten Höhe (= „Limit“) erteilen. Bis zur Höhe dieses Limits revolvierend gelten die offenen Posten des Versicherungsnehmers aus Lieferungen und Leistungen als versichert. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Abnehmer zahlungsunfähig wird oder in Zahlungsverzug gerät. Im letzteren Fall hat der Lieferant in der Regel nach erfolgloser Durchführung des eigenen Mahnverfahrens das Forderungsinkasso an den Kreditversicherer zu übertragen. Bleibt auch dieses Forderungsinkasso nach Ablauf einer vorher vereinbarten Frist erfolglos, tritt der sogenannte „Protracted Default“ (vorgezogener Versicherungsfall) ein. Die Entschädigungshöhe in beiden Typen von Versicherungsfällen liegt zwischen 80 und 90 % der Nettoforderung.

Der Deckungsschutz kann auch das sogenannte „Fabrikationsrisiko“ umfassen. Wird der Abnehmer, während der Herstellung des in Auftrag gegebene Produkts zahlungsunfähig, können die erbrachten Leistungen und etwaige Vorlaufkosten zum Selbstkostenpreis in eine Warenkreditversicherung mit integriert werden.

Im Warenkreditversicherungsvertrag behält sich der Versicherer jeweils das Recht vor, den Versicherungsschutz für einzelne Kunden aufzuheben oder zu reduzieren, d. h. das Limit zu streichen oder zu senken. Der Lieferant hat dann für zukünftige Lieferungen und Leistungen an seinen Abnehmer nur noch reduzierten oder keinen Versicherungsschutz mehr. Ausschlaggebend für solche Maßnahmen ist die Einschätzung der Bonität des Abnehmers durch den Warenkreditversicherer selbst. Steigt aus seiner Perspektive die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls, entzieht er den Versicherungsschutz.

Prämien und Gebühren

Entsprechend der Natur der Dienstleistungen fallen sowohl eine Versicherungsprämie für die Versicherungsleistung als auch diverse Gebühren für die Finanzdienstleistungen an.

Die Versicherungsprämie wird entweder auf den versicherten Umsatz (Umsatzprämie) oder auf die versicherten offenen Posten (Saldenprämie) berechnet. Die Umsatzprämie beinhaltet oft einen pauschalen Abschlag für nicht gedeckte Lieferungen/Leistungen und lässt sich in der Regel auf der Basis des Vorjahresumsatzes festlegen oder wird nach Abschluss der Versicherungsperiode (12 Monaten) effektiv abgerechnet. Die Saldenprämie stellt sicher, dass nur für tatsächlich versicherte Forderungen eine Versicherungsprämie gezahlt wird. Dies setzt jedoch eine monatliche Ermittlung und Meldung dieser offenen Posten voraus. in den meisten Verträgen in der Kreditversicherung ist eine Mindestprämie p. a. vereinbart. De Mindestprämie richtet sich nach dem Vorjahrsumsatz oder nach den versicherten Planumsätzen innerhalb der Versicherungsperiode.

Die Prämie berechnet sich in Promille vom Umsatz/offenen Posten. In die Kalkulation des Prämiensatzes fließen neben konjunktureller Lage, Finanzstärke des Kreditversicherers etc. auch unternehmensspezifische Faktoren mit ein, z. B.:

  • durchschnittlicher Zahlungseingang
  • eigene Branche
  • Abnehmerbranche
  • Durchschnittliche Bonität der zu versichernden Risiken
  • Exportanteil
  • eigenes Debitorenmanagement, z. B. Mahnrhythmus, Fälligkeiten, Fakturierungszeitraum
  • Forderungsverluste in der Vergangenheit.
  • Umfang des Versicherungsschutzes z. B. Fabrikationsrisiko, Konsignationslager etc.
  • Höhe der maximal Entschädigungsleistung des Vertrages

In der Regel liegt der Prämiensatz zwischen 0,8 und 3,0 Promille.

Im Warenkreditversicherungsvertrag fallen in der Regel noch Gebühren für folgende Finanzdienstleistungen an:

  • Kreditprüfung (zwischen 5 und 115 Euro pro versichertem Abnehmer pro Jahr)
  • Inkasso (Auftragsgebühr, Servicepauschalen, Erfolgshonorare etc.).

Angelagerte Dienstleistungen

Forderungsverkauf
Versicherte Forderungen aus Lieferung und Leistung bilden typischerweise die Basis für den Weiterverkauf der Forderung im Wege der Forfaitierung oder des Factoring, aber auch für die Forderungsverbriefung in Form von Asset Backed Securities. Dabei werden die Entschädigungsansprüche aus einer WKV an die Forderungsankäufer zediert.

Spezialfall: Staatliche Ausfuhrgewährleistung

Für Lieferungen in Märkte, in denen das politische Risiko das wirtschaftliche Risiko überwiegt, stellen private Kreditversicherer in der Regel nur eingeschränkt oder gar keinen Deckungsschutz bereit. Hier bietet meist die staatliche Ausfuhrförderung Instrumente zur Besicherung der Forderungen. Diese folgen der gleichen Systematik (Kombination von Bonitätsprüfung, Deckungsübernahme, Inkasso). In Deutschland sind das die Hermes-Deckungen. Auch diese lassen sich mit Finanzierungsinstrumenten wie Forfaitierung und Factoring verknüpfen.

Zugehörige Versicherungsformen

Zum weiteren Umfeld der Kreditversicherung zählt noch die Konsumentenkreditversicherung, die sich allerdings ausschließlich an Kreditinstitute zum Beispiel zur Absicherung von Dispo- oder Ratenkrediten von Privatpersonen richtet. Sie hat in Zeiten der zunehmenden Arbeitslosigkeit eine Bedeutung, wie die Zunahme entsprechender gerichtlicher Entscheidungen zeigt.

Auch die Kautionsversicherung ist ebenfalls hier anzusiedeln, die ähnlich wie eine Bankbürgschaft oder Bankgarantie funktioniert. Die Kautionsversicherung oder auch Bürgschaftsversicherung ist seit 2024 in Deutschland von der Versicherungsprämie leicht größer als die der Kreditversicherung.

Hierunter fällt auch der Reisesicherungsschein ökonomisch eine Kreditversicherung im Zusammenhang mit Pauschalreisen.

Die Vertrauensschadenversicherung ist ebenfalls unter der Branche „Kreditversicherung“ subsumiert.

Aktuelle Veränderungen und Diskussion

Relation Versicherungsprämien / übernommenes Haftungsvolumen

Die deutschen Kreditversicherer haben 2024 für ca. 505 Mrd. gezeichneten Limite / Deckungssummen gezeichnet. Dem steht eine vereinnahmte Versicherungsprämie in Höhe von 984 Mio. € gegenüber.

Kreditversicherungsunternehmen (Auswahl)

Marktführer in Deutschland

Sonstige

Österreich

  • Acredia Versicherung (ehem. PRISMA, 49 % (2020) Euler Hermes Konzern)
  • Atradius Austria
  • Coface Austria
  • Garant Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft
  • OeKB Versicherung
  • R+V Versicherung

Siehe auch