Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1959

‹ 1954 •  • 1964 ›
Wahl des Bundespräsidenten
durch die 3. Bundesversammlung
(1038 Mitglieder – absolute Mehrheit: 520)
Berlin, 1. Juli 1959

Heinrich Lübke (CDU)
Erster Wahlgang 517  
Zweiter Wahlgang 526  
50,7 %
Carlo Schmid (SPD)
Erster Wahlgang 385  
Zweiter Wahlgang 386  
37,2 %
Max Becker (FDP)
Erster Wahlgang 104  
Zweiter Wahlgang 99  
9,5 %

Bundespräsident
vor der Wahl
Theodor Heuss
FDP
Sitzverteilung in der
3. Bundesversammlung
nach Fraktionen
Insgesamt 1038 Sitze

Am 1. Juli 1959 wählte die 3. Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Berliner Messegelände den bisherigen Ernährungsminister Heinrich Lübke (CDU) zum zweiten Bundespräsidenten. Theodor Heuss war 1949 und 1954 gewählt worden. Eine anschließende Wiederwahl ist gemäß Grundgesetz[1] nur einmal zulässig, und Heuss wollte keine Änderung für seine Person.

Zunächst hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer selbst kandidieren wollen und die Öffentlichkeit davon in einer Rundfunkansprache am 8. April 1959 unterrichtet. „Die Stellung, die Aufgabe und die Arbeit des Bundespräsidenten“, so erklärte er, „wird in der deutschen Öffentlichkeit und damit auch international zu gering eingeschätzt. Sie ist viel größer, als man schlechthin glaubt.“ Alsbald wurde Adenauer jedoch klar, dass er mit dieser Einschätzung allein stand und es ihm auch nicht gelingen würde, Ludwig Erhard als seinen Nachfolger im Kanzleramt zu verhindern, den er für ungeeignet hielt. Deshalb verzichtete er letztlich auf die Kandidatur und begründete das in einer Rundfunkansprache am 5. Juni 1959 damit, dass sich inzwischen „die außenpolitische Situation verschlechtert“ habe. „Ich glaube, bei dieser Entwicklung es nicht verantworten zu können, meinen jetzigen Posten als Bundeskanzler zu verlassen.“

Nach langen Vorab-Diskussionen entschied sich die CDU/CSU für Lübke. Die Bundesversammlung selber wählt allerdings ohne vorherige Aussprache oder gar Debatten. Lübcke errang im ersten Wahlgang mit 517 Stimmen entsprechend genau die Anzahl, über die die CDU/CSU in der Bundesversammlung verfügte, wobei bereits mit 520 Stimmen die absolute Mehrheit erreicht wäre. Im zweiten Wahlgang wurde Lübke mit 526 Stimmen gewählt.

Bundesversammlung

Die Bundesversammlung wurde gemäß § 8 BPräsWahlG vom Präsidenten des Bundestages, Eugen Gerstenmaier, geleitet.

Nach Art. 54 Abs. 5 GG ist gewählt, wer im ersten oder zweiten Wahlgang „die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält“. 1959, mit 1038, waren hierzu 520 Stimmen notwendig. In dem weiteren 3. Wahlgang ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt.

In der Bundesversammlung aus Bundestagsabgeordneten und entsprechender Anzahl von Landesdelegierten verfügte die CDU/CSU mit 517 deutlich die meisten Sitze, jedoch knapp nicht über die absolute Mehrheit. Die SPD mit ihren 386 Sitzen schickte Carlo Schmid ins Rennen, die FDP Max Becker, der auf die 85 Stimmen seiner Partei bauen konnte. Aufgrund der nur drei Stimmen, die der CDU/CSU fehlten, und aus Reihen den 50 Delegierter von eher konservativen Kleinparteien zu erwarten waren, galten Schmid und Becker als symbolische Zählkandidaten ohne reale Erfolgsaussicht.

Carlo Schmid errang mit 385 bzw. 386 Stimmen ebenso praktisch jedes Mal so viele wie die SPD Sitze in der Bundesversammlung hatte. Der FDP-Kandidat Max Becker konnte mit 102 bzw. 99 Stimmen im ersten und zweiten Wahlgang offenbar ein paar von den insgesamt 50 Mitgliedern der kleineren Parteien für sich gewinnen. Jeweils rund 30 Stimmen blieben Enthaltungen oder wurden nicht abgegeben.

Partei Mitglieder
Bund Länder gesamt
CDU/CSU 279 238 517
SPD 181 205 386
FDP 44 41 85
DP 15 9 24
GB/BHE 20 20
BP 6 6
Gesamt 519 519 1038

Ergebnis

Berlin, 1. Juli 1959 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl Anteil Partei Unterstützer
1. Wahlgang Heinrich Lübke 517 49,8 % CDU CDU/CSU
Carlo Schmid 385 37,1 % SPD SPD
Max Becker 104 10,0 % FDP FDP
Enthaltungen 25 2,4 %
Nicht abgegebene Stimmen 7 0,7 %
2. Wahlgang Heinrich Lübke 526 50,7 % CDU CDU/CSU, DP
Carlo Schmid 386 37,2 % SPD SPD
Max Becker 99 9,5 % FDP FDP
Enthaltungen 22 2,1 %
Nicht abgegebene Stimmen 5 0,5 %
Damit war Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt.

Einzelnachweise

  1. Art. 54 GG: „(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“