Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ in Berlin 2008

Volksentscheid Flughafen Berlin-Tempelhof[1]
25%-Zustimmungsquorum
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
21,8
14,4
0,1
63,8
Ja
Nein
ungültig
Stimm-
verzicht
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Der Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ fand am 27. April 2008 in Berlin statt. Auslöser war das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte des Landes Berlin, das sich gegen die damals noch nicht vollzogene Schließung des Flughafens Berlin Tempelhof richtete.

Möglich geworden war der Volksentscheid aufgrund der Verfassungsreform von 2006, mit der die Volksgesetzgebung in Berlin vereinfacht wurde. Da das Volksbegehren keinen ausgearbeiteten Gesetzentwurf zum Gegenstand hatte, sondern sich zu einer Aufgabe im Verantwortungsbereich des Senats äußerte, hatte es unabhängig vom Ausgang nur empfehlenden Charakter. Im Volksentscheid wurde das Volksbegehren zwar von 60 % der Abstimmenden befürwortet, allerdings scheiterte es unecht am in Berlin geltenden 25-%-Zustimmungsquorum.

Zusätzlich zu der Tatsache, dass die Abstimmung als ungültig gewertet wurde, verwies der Senat auf die Rechtsprechung und seine Gebundenheit an die gemeinsame Landesplanung Berlins und Brandenburgs und setzt das Volksbegehren nicht um. Der Flughafenbetrieb in Tempelhof endete schließlich zum 30. Oktober 2008.

Hintergrund

Zur Zeit der deutschen Teilung existierten in Berlin getrennte Flughäfen für Ost-Berlin und West-Berlin. Für den Ostteil gab es den Flughafen Berlin-Schönefeld, und im Westteil die beiden Flughäfen Tempelhof und Tegel. Bald nach der Wiedervereinigung kamen Pläne auf, die Berliner Flughäfen in einem einzigen großen Flughafen zusammenzuführen. Die innerstädtischen Flughäfen sollten geschlossen werden. Nach längeren Diskussionen und diversen Gutachten zum möglichen künftigen Standort einigten sich die Vertreter des Bundes (Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann, CDU), des Landes Brandenburg (Ministerpräsident Manfred Stolpe, SPD) und des Landes Berlin (Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen, CDU) im sogenannten „Konsensbeschluss“ am 28. Mai 1996 auf den Standort Schönefeld für den künftigen Flughafen.[2]

Mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) wurde im Jahr 2006 begonnen. Die ursprüngliche Planung sah eine Flughafeneröffnung im November 2011 vor. Während der Flughafen Tegel seinen Betrieb bis spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER weiterführen sollte, war für den wesentlich kleineren Flughafen Tempelhof eine zeitnahe Einstellung des Flugbetriebs vorgesehen.

Im März 2006 wies das Bundesverwaltungsgericht einer Klage gegen den Bau des neuen Flughafens am Standort Schönefeld und gegen die geplanten Schließungen der Flughäfen in Tegel und Tempelhof ab. In seiner Urteilsbegründung stellte es unter anderem fest: „Richtig ist, dass der planfestgestellte Ausbau des Flughafens Schönefeld unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen fachplanerisch nicht gerechtfertigt wäre. Das sieht die Planfeststellungsbehörde nicht anders [...]. Sie setzt die landesplanerische Standortentscheidung um, nach der das Ausbauvorhaben in Schönefeld und die Schließung der beiden Stadtflughäfen einander bedingen und untrennbar miteinander verbunden sind.“[3]

Bereits Mitte der 1990er Jahre, als die Pläne für einen neuen Hauptstadtflughafen und die damit verbundene Schließung des Flughafen Tempelhofs bekannt wurden, formierte sich „Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof“ (ICAT e. V.). Der Zusammenschluss von auf dem Flughafen geschäftlich tätigen Personen engagierte sich für die Offenhaltung des Flughafens.[4] Nachdem die Berliner CDU in Folge des Berliner Bankenskandals ab 2001 nicht mehr am Senat beteiligt war, griff sie die Forderung nach der Fortsetzung des Flugbetriebs in Tempelhof auf. Im Jahr 2006 kam es zu einer Verfassungsreform, bei der insbesondere die Hürden für die Direkte Demokratie in Berlin deutlich gesenkt wurden, und die vom Stimmvolk in einem gemeinsam mit der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgehaltenen obligatorischen Referendum mit großer Mehrheit bestätigt wurde. Die ICAT gehörte zu den ersten zivilgesellschaftlichen Gruppen, die von den neuen Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme Gebrauch machten.[5]

Der Weg zum Volksentscheid

Antrag auf ein Volksbegehren

Der ICAT e.V. begann zur Jahreswende 2006/2007 mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen für den Antrag auf das Volksbegehren. Am 30. März 2007 überreichte er der Senatsverwaltung für Inneres etwa 31.000 Unterschriften, von denen der Landesabstimmungsleiter nach Prüfung durch die Bürgerämter 29.878 als gültig anerkannte. Das Unterschriftenquorum von 20.000 gültigen Unterstützungen war damit überschritten.

Der Senat nahm am 14. Mai 2007 zu dem Volksbegehren Stellung und gab diese dem Abgeordnetenhaus zu Kenntnis.[6] Er stellte klar, dass er das begehrte Anliegen ablehnt. Zudem berge die Änderung der landesplanerischen Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg das erhebliche Risiko, dass der Planfestellungsbeschluss für den geplanten Flughafen Berlin-Brandenburg gerichtlich aufgehoben werde.

Volksbegehren

Für das eigentliche Volksbegehren wurde vom 15. Oktober 2007 bis zum 14. Februar 2008 Unterstützungsbekundungen gesammelt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren wurden Unterschriften von etwas über 170.000 Personen (=7 % der Stimmberechtigten) benötigt.

Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren nach Berliner Bezirken[7]
(Unterschriftenquorum: 7 % der Stimmberechtigten = 170.385 Personen)
Bezirk Anzahl
Mitte Mitte 010.956
Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-Kreuzberg 05.569
Pankow Pankow 04.794
Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf 028.730
Spandau Spandau 0018.650
Steglitz-Zehlendorf Steglitz-Zehlendorf 037.668
Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-Schöneberg 040.622
Neukölln Neukölln 024.079
Treptow-Köpenick Treptow-Köpenick 06.341
Marzahn-Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf 02.394
Lichtenberg Lichtenberg 03.123
Reinickendorf Reinickendorf 0021.981
Berlin Berlin 204.907 (8,4 %)[8]

Volksentscheid

Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 27. April 2008 statt und war die erste durch ein Volksbegehren zustande gekommene Abstimmung im Land Berlin. Der Volksentscheid war mit keiner Wahl zusammengelegt.

Von den etwa 2,4 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 881.028 (=36,2 %) an der Abstimmung. Eine klare Mehrheit von 60,3 % der Abstimmenden sprach sich für den Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof aus. Allerdings entsprach dies nur 21,8 % der Stimmberechtigten, wodurch das in Berlin geltende 25-%-Zustimmungsquorum verfehlt wurde und die Abstimmung als ungültig gewertet wurde.

Bei den Ergebnissen in den Bezirken zeigte sich ein deutlicher West-Ost-Unterschied. In allen früher vollständig zu West-Berlin gehörenden Bezirken sprachen sich über 70 % der Abstimmenden für das Volksbegehren aus, mit der höchsten Unterstützung in den Bezirken Reinickendorf (77,2 %), Spandau (76 %) und Neukölln (74,2 %). In den früher zu Ost-Berlin gehörenden Bezirken sprach sich hingegen eine fast ebenso klare Mehrheit gegen das Volksbegehren aus, mit der größten Ablehnung in Lichtenberg (69,5 %), Marzahn-Hellersdorf (66,5 %) und Pankow (65,9 %). Einzig im Bezirk Mitte wurde das Volksegehren zwar mehrheitlich unterstützt, jedoch dabei nicht das Abstimmungsquorum übersprungen. Der Anteil an ungültigen an den abgegebenen Stimmen war mit 0,2 % sehr gering.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 27. April 2008 in Berlin[9]
Bezirk Beteiligung Stimmverteilung
Stimmbe-
rechtigte
(a)
Abstimm-
ende (b)
Gültige (c) Un-
gültige
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an c)
Mitte Mitte 191.609 59.178 30,88 % 59.037 99,76 % 141 0,24 % 34.563 58,54 % 18,04 % 24.474 41,46 %
Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-
Kreuzberg
167.835 51.298 30,56 % 51.157 99,73 % 141 0,27 % 20.112 39,31 % 11,98 % 31.045 60,69 %
Pankow Pankow 270.123 79.047 29,26 % 78.900 99,81 % 147 0,19 % 26.908 34,10 % 9,96 % 51.992 65,90 %
Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-
Wilmersdorf
216.236 93.481 43,23 % 93.321 99,83 % 160 0,17 % 66.952 71,74 % 30,96 % 26.369 28,26 %
Spandau Spandau 160.770 58.469 36,37 % 58.377 99,84 % 92 0,16 % 44.339 75,95 % 27,58 % 14.038 24,05 %
Steglitz-Zehlendorf Steglitz-
Zehlendorf
214.455 109.036 50,84 % 108.848 99,83 % 188 0,17 % 80.505 73,96 % 37,54 % 28.343 26,04 %
Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-
Schöneberg
230.190 108.438 47,11 % 108.232 99,81 % 206 0,19 % 76.033 70,25 % 33,03 % 32.199 29,75 %
Neukölln Neukölln 193.471 80.718[10] 41,72 % 80.549 99,79 % 179 0,22 % 59.781 74,22 % 30,90 % 20.768 25,78 %
Treptow-Köpenick Treptow-
Köpenick
196.930 65.356 33,19 % 65.237 99,82 % 119 0,18 % 28.933 44,35 % 14,69 % 36.304 55,65 %
Marzahn-Hellersdorf Marzahn-
Hellersdorf
204.645 46.765 22,85 % 46.615 99,68 % 150 0,32 % 15.605 33,48 % 7,63 % 31.010 66,52 %
Lichtenberg Lichtenberg 204.203 50.185 24,58 % 50.086 99,80 % 99 0,20 % 15.280 30,51 % 7,48 % 34.806 69,49 %
Reinickendorf Reinickendorf 182.567 79.057 43,30 % 78.918 99,82 % 139 0,18 % 60.882 77,15 % 33,35 % 18.036 22,85 %
Berlin Berlin 2.433.034 881.028 36,21 % 879.277 99,80 % 1.761 0,20 % 529.893 60,26 % 21,78 % 349.384 39,74 %

Folgen

Das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ hatte kein Gesetz zum Gegenstand, sondern bezog sich mittelbar auf die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg. Insofern hatte es immer nur empfehlenden Charakter. Selbst wenn das Volksbegehren im Volksentscheid erfolgreich gewesen wäre hätte es keine bindende Wirkung für den Senat gehabt. Entsprechend hatte der Senat stets betont, er werde in jedem Fall an der Schließung des Flughafens festhalten. Diese Haltung bekräftigte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit noch am Abend der Abstimmung.[11] Die Schließung wurde Ende Oktober 2008 dann tatsächlich vollzogen.

Über die Planungen des Senats für die Nachnutzung des Tempelhofer Feldes sollte es im Jahr 2014 einen weiteren Volksentscheid geben, das zu einem Gesetz und einem weitreichenden Bebauungsverbot für das Gebiet führte. Ebenfalls sollte die Schließung des zweiten Berliner Verkehrsflughafens, Berlin Tegel, im Jahr 2017 Gegenstand eines Volksentscheides werden. Auch dabei sprach sich eine Mehrheit für die Fortführung des Flugbetriebs aus, was vom Senat erneut und aus den gleichen Gründen verweigert wurde.

Der Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ war die erste direktdemokratische Abstimmung aufgrund eines Volksbegehrens im Land Berlin. Das Volksbegehren führte daher zu einer ganzen Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen bei der Ausgestaltung von direkter Demokratie. So untersuchten unter anderem auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages das Volksbegehren.[12]

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Schmidt von Puskás, Ulrike Rockmann: Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ am 27. April 2008. Endgültiges Ergebnis. Hrsg.: Der Landesabstimmungsleiter Berlin (= Statistischer Bericht. B VII 4-1). 2008, ZDB-ID 3057495-X, S. 3 (statistischebibliothek.de [PDF]).
  • Der Landesabstimmungsleiter Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid. „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ in Berlin am 27. April 2008. Berlin 2008 (berlin.de [PDF]).
  • Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksbegehren und Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen! In: berlin.de. Der Landeswahlleiter für Berlin, abgerufen am 21. September 2025.
  • Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof: Startseite „Tempelhof retten!“ In: tempelhof-retten.de. ICAT e.V., archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 31. März 2008; abgerufen am 21. September 2025.

Einzelnachweise

  1. Andreas Schmidt von Puskás, Ulrike Rockmann: Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ am 27. April 2008, S. 3
  2. Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – über Bericht über das Flughafenkonzept in der Region Berlin-Brandenburg. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 4. Juli 1996, abgerufen am 25. August 2025.
  3. Bundesverwaltungsgericht, 4. Senat: BVerwG 4 A 1078.04. In: www.bverwg.de. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, 16. März 2006, abgerufen am 24. August 2025 (vergleiche Absatz 184).
  4. Berlins erster Templer. In: bz-berlin.de. Axel Springer Deutschland GmbH, 27. April 2008, abgerufen am 24. September 2025.
  5. Berlin - Übersicht Volksbegehren/Volksinitiativen. In: bb.mehr-demokratie.de. Mehr Demokratie e. V., abgerufen am 24. September 2025 (Eintrag Nr. 8).
  6. Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Mai 2007, abgerufen am 21. September 2025 (Drucksache 16/0524).
  7. Der Landesabstimmungsleiter: Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters vom 25. Februar 2008. Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen. (PDF) In: berlin.de. Land Berlin, 25. Februar 2008, abgerufen am 21. September 2025.
  8. Der Prozentanteil wurde vom Landesabstimmungsleiter nicht nach Bezirken aufgeschlüsselt.
  9. Andreas Schmidt von Puskás, Ulrike Rockmann: Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ am 27. April 2008. Endgültiges Ergebnis, S. 3.
  10. Für den Bezirk Neukölln ist die offizielle Stimmstatistik um 10 Stimmen fehlerhaft.
  11. jvo/dpa/ddp/AFP: Flughafen Tempelhof: Volksentscheid gescheitert. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 27. April 2008, abgerufen am 24. September 2025.
  12. unbekannt: Zu etwaigen Sperrwirkungen von Plebisziten am Beispiel des Volksbegehrens zum Flughafen Berlin-Tempelhof. Hrsg.: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. Berlin 2. August 2007, WD 3 - 261/07 (bundestag.de [PDF]).