Veterinärdienst

Der Veterinärdienst (VetDi)[1] ist ein Fachdienst im Zivil- und Katastrophenschutz.

Zweck

Der Veterinärdienst dient der Bewältigung von Großschadenslagen im Veterinärbereich. Er verhindert, vermindert und beseitigt Schäden, die bei Katastrophen an Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft, Futtermitteln und Tränkwasser auftreten.[2] Er wirkt bei der Bergung, der Dekontamination, dem Transport, bei der Tötung und der Tierkörperbeseitigung mit.[2] Ferner unterstützt der Veterinärdienst die Veterinärbehörden bei der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen.[2]

Aufbau

Der Veterinärdienst wird typischerweise durch sogenannte Veterinärzüge gestellt:

Veterinärzug nach Maßgabe des Bundes

Der Veterinärzug bestand gemäß STAN-Nr. 071 aus 16 Einsatzkräften und war in zwei Gruppen und den Zugtrupp gegliedert:[1]

  • Zugtrupp mit folgenden Funktionen (den Zugtruppkraftwagen und ein Krad besetzend):
    • 1 Zugführer/Tierarzt,
    • 1 Veterinärhelfer,
    • 1 Kradfahrer/Melder,
    • 1 Kraftfahrer/Sprechfunker.[1]
  • Schlacht- und Untersuchungsgruppe mit folgenden Funktionen (einen Lastkraftwagen und den Fleischtransportwagen 3 m³, kurz FTW, besetzend):
    • 1 Gruppenführer/Schlachter,
    • 1 Truppführer/Fleischbeschauer,
    • 2 Veterinärhelfer (darunter ein weiterer Schlachter),
    • 2 Kraftfahrer/Schlachter.[1]
  • Tier-Dekon- und Transport-Gruppe mit folgenden Funktionen (den Tankwagen für 3000 Liter Trinkwasser und den Tiertransportwagen, kurz TTW, besetzend):
    • 1 Gruppenführer,
    • 1 Truppführer,
    • 2 Veterinärhelfer,
    • 2 Kraftfahrer.[1]

Unter dem obigen Personal mussten der Tierarzt und die Einsatzkräfte der Tier-Dekontaminations- und Transport-Gruppe als ABC-Helfer qualifiziert sein.[1]

Diese Regelungen verloren mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 ihre Gültigkeit.[3] Die meisten Veterinärzüge (mit Ausnahmen der unten aufgeführten) wurden daraufhin aufgelöst.

Veterinärzug nach Maßgabe Baden-Württembergs

Die aktuellen Veterinärzüge in Baden-Württemberg sind wie folgt gegliedert:

  • 1 Zugführer (Tierarzt)
  • 1 stellvertretender Zugführer (Tierarzt)
  • 18 Helfer

Es wird ein Lastkraftwagen besetzt.

Heute existieren lediglich in Baden-Württemberg noch drei Veterinärzüge als Regieeinheiten. Diese sind in Freiburg, Böblingen (ehemals Schwäbisch Hall)[4] und Ravensburg stationiert. Unterhalten und betreut werden die Veterinärzüge von den jeweiligen Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörde. Die Aufgaben der Veterinärzüge sind in der VwV KatSD beschrieben.[2]

Veterinärzug nach Maßgabe des Saarlands

Auch im Saarland existiert ein landesweit einsetzbarer Veterinärzug.[5] Er wird als Regieeinheit des Landkreises St. Wendel geführt.[5] Er bildet insofern das Rückgrat des Fachdienstes V.[5]

Literatur

  • Der Veterinärzug. KatS – Dv 701 (Vorläufer), Bundesamt für Zivilschutz, 1976.
  • Anlage 5 zur VwV KatSD BaWü, Innenministerium Baden-Württemberg, 1. November 2012.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f BBK / BZS: Veterinärdienst (VetDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Veterinärzug (VZ). STAN-Nr. 071. Stand: Mai 1984.
  2. a b c d Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD). Vom 24. September 2012 – Az.: 4-1412.2/1 –.
  3. siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungssnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
  4. Landkreis Böblingen rüstet sich für künftige Herausforderungen. Abgerufen am 8. Januar 2026 (deutsch).
  5. a b c Landesfeuerwehrschule Saarland: Verordnung über die Organisation des Katastrophenschutzes im Saarland vom 13. Oktober 2014 (Memento vom 16. Januar 2016 im Internet Archive).