Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht ist eines der drei obersten Gerichte im Kanton Zürich[1]. Es beurteilt Streitigkeiten im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts[2].

Geschichte

Grundlage für die Entstehung des Zürcher Verwaltungsgerichts war die kantonale Volksabstimmung im Jahre 1959, mit welcher das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen deutlich angenommen wurde[3]. Bereits im Jahre 1960 konstituierte sich das neu geschaffene Verwaltungsgericht mit neun Mitgliedern unter dem Vorsitz von Oskar Bosshardt. Die Büros befanden sich in unmittelbarer Nähe des Zürcher Obergerichts am Seilergraben[4]. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts war damals noch stark eingeschränkt und lediglich in denjenigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung gegeben, die das neue Gesetz explizit aufzählte. Mit dieser einschränkenden Ausgestaltung konnte der Regierungsrat einen wesentlichen Teil der kantonalen Rechtsprechung in den eigenen Händen halten und war insoweit nach wie vor nur der Rechtsprechung des Bundesgerichts unterworfen. Mit der damaligen staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht konnten, wenn überhaupt, nur klare Rechtsverletzungen gerügt werden. Eine weitergehende Überprüfung der Verwaltung war demgegenüber in denjenigen Fällen möglich, die das neu entstandene Verwaltungsgericht zu beurteilen hatte, insbesondere im Baurecht und im Steuerrecht. Auch wenn das Verwaltungsgericht in das Ermessen der Behörden eher zurückhaltend eingriff, konnte sich in den folgenden Jahren eine reiche Gerichtspraxis entwickeln, die das Verhältnis zwischen dem Staat, den Gemeinden und den Einwohnern in manchen Bereichen nachhaltig geprägt hat.

Das Nebeneinander von verwaltungsinterner und gerichtlicher höchster kantonaler Rechtsprechung dauerte über mehrere Jahrzehnte. Erst mit der Gesetzesrevision von 1997 erfolgte ein Systemwechsel: Mit der Einführung einer Generalklausel wurden mit einigen Ausnahmen die meisten öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts unterstellt[5]. Dies führte zu einer starken Fallzunahme und dementsprechend zu einer markanten Vergrösserung des Gerichts[6].

Ab 1998 umfasste das Gericht neu 15 Richterinnen und Richter mit insgesamt 1'000 Stellenprozenten. Wie bisher arbeitete indes der überwiegende Teil der Mitglieder nicht vollamtlich am Gericht, sondern neu im Umfang von 50 % (teilamtliche Richterinnen und Richter). Die Fälle wurden von bisher drei auf neu vier Abteilungen verteilt[6]. Die Erhöhung der Mitgliederzahl machte den Standort am Seilergraben zu eng. Im Hinblick darauf war schon im Jahr 1997 ein Umzug in die heutigen Räumlichkeiten an der Freischützgasse in der Nähe des Zürcher Hauptbahnhofs erfolgt[7].

Eine bedeutende Reorganisation des Bundesrechts, nämlich die Einführung der sogenannten Rechtsweggarantie, bewirkte im Jahr 2010 eine nochmalige Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten[2]. Das Bundesrecht schrieb den Kantonen neu vor, grundsätzlich in allen Bereichen des Verwaltungsrechts eine obere gerichtliche Instanz einzuführen. Dementsprechend wurde das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz erneut geändert und gilt seither die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vor Zürcher Behörden. Trotz des damit verbundenen erneuten Anstiegs der Fallzahlen blieb die Zahl der Richtenden unverändert[8]. Erst 2021 erfolgte eine Erhöhung auf den aktuellen Bestand von 1'100 Stellenprozenten bzw. auf 17 Richterinnen und Richter[9]. Um die seit 1998 steigende Geschäftslast dennoch bewältigen zu können, wurde allerdings die Zahl der Gerichtsschreibenden und der Kanzleimitarbeitenden in den vergangenen 25 Jahren stark erhöht[10].

Bestand

Die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts werden vom Kantonsrat gewählt. Für die Wahl der Hälfte der Ersatzmitglieder steht dem Verwaltungsgericht ein Vorschlagsrecht zu. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre[11]. Zurzeit teilen sich 17 Richterinnen und Richter die 11 Vollzeitäquivalente. Die Zahl der Ersatzmitglieder wurde auf 12 festgelegt[12]. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt[10]. Aktuelle Zusammensetzung des Gerichts siehe Organisation des Verwaltungsgerichts auf der Website des Verwaltungsgerichts.[13]

Zuständigkeiten

Das Verwaltungsgericht ist die oberste Gerichtsinstanz des Kantons Zürich im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden[14]. Es ist in der Regel als zweite kantonale Rechtsmittelinstanz tätig und unter anderem für Streitigkeiten in den Bereichen Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Migrationsrecht, öffentliches Personalrecht, Bildung, Strafvollzug oder Sozialhilfe zuständig[15]. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungsgericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage[2].

In der Regel werden Streitigkeiten in Dreierbesetzung erledigt, sofern keine Einzelgerichtzuständigkeit gegeben ist. In Fünferbesetzung entscheidet das Verwaltungsgericht über Rechtmittel gegen Erlasse. Das Verwaltungsgericht ist organisatorisch in vier Abteilungen gegliedert, denen bestimmte Rechtsgebiete zugewiesen sind. Die Abteilungen werden von den Abteilungspräsidentinnen oder -präsidenten geleitet[10].

Das Gesamtgericht (Plenarversammlung der Richterinnen und Richter) ist das oberste strategische Organ. Es konstituiert sich selbst und beschliesst über weitere wichtige Geschäfte wie die Wahl des Gerichtspräsidiums oder den Erlass von Verordnungen (siehe unter Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010)[2].

Die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsgerichts bildet zusammen mit den drei Vizepräsidentinnen und Vizepräsident sowie einem weiteren Gerichtsmitglied die Geschäftsleitung des Verwaltungsgerichts (Verwaltungskommission). Die Verwaltungskommission behandelt alle Justizverwaltungsgeschäfte des Verwaltungsgerichts, welche nicht dem Plenum übertragen wurden[16].

Aufsicht

Das Verwaltungsgericht übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts sowie der Kantonalen Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten aus[17]. Das Gesamtgericht (Plenarversammlung) des Verwaltungsgerichts wählt die Vorsitzenden, Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten[18].

Einzelnachweise

  1. Kanton Zürich. Verfassung des Kantons Zürich (Verfassung des Kantons Zürich; LS 101). Art. 74 Abs. 2.
  2. a b c d Kanton Zürich. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; LS 175.2)
  3. Kanton Zürich: Abstimmungsresultate vom 25. September 2024. Abgerufen am 12. November 2025.
  4. Verwaltungsgericht: Rechenschaftsbericht 1960. Zürich 1961 (Gedrucktes Exemplar in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Zürich, bestellbar über das Formular auf https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html.).
  5. Kanton Zürich. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; LS 175.2)
  6. a b Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Rechenschaftsbericht 1998. Zürich 1999 (Gedrucktes Exemplar in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Zürich, bestellbar über das Formular auf https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html).
  7. Verwaltungsgericht des Kanton Zürichs: Rechenschaftsbericht 1997. Zürich 1998 (Gedrucktes Exemplar in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Zürich, bestellbar über das Formular auf https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html).
  8. Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Rechenschaftsbericht 2020. Zürich 2021 (zh.ch [PDF]).
  9. Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Rechenschaftsbericht 2021. Zürich 2022 (Gedrucktes Exemplar in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Zürich, bestellbar über das Formular auf "https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html").
  10. a b c Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, Rechenschaftsbericht 2024, Zürich 2025, Online verfügbar unter: Rechenschaftsbericht 2024 an den Kantonsrat
  11. Kantons Zürich: Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG; LS 175.2) § 33 Abs. 1–2
  12. Kanton Zürich. Beschluss des Kantonsrates (Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts; LS 175.213)
  13. Organisation des Verwaltungsgerichts. Abgerufen am 15. November 2025.
  14. Kanton Zürich. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation (GOG; LS 211.1). § 43 Abs. 1
  15. Kanton Zürich. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation (GOG; LS 211.1). § 44
  16. Kanton Zürich. Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGR; 175.21)
  17. Kanton Zürich. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation (GOG; LS 211.1). § 45
  18. Kanton Zürich. Gesetz betreffend die Abtretung von Privatrechten (AbtrG), § 35