Verschonungsbedarfsprüfung
Die Verschonungsbedarfsprüfung ermittelt im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht in Deutschland, ob für den Erben oder den Beschenkten eine Steuerverschonung für erhaltenes Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften in Frage kommt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu wurden im Jahr 2016 eingeführt und finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).[1]
Beim Erwerb großer Unternehmensvermögen im Wert von über 26 Mio. Euro kann der Erbe oder Beschenkte einen Steuererlass beantragen, sofern es ihm nicht möglich ist, die anfallende Steuer aus verfügbarem eigenem Vermögen zu begleichen. Als „verfügbar“ definiert das Gesetz einen hälftigen Anteil. Die Voraussetzungen muss der Erbe oder Beschenkte nachweisen, insbesondere durch Offenlegung seines privaten Vermögens.
Gesetzgebungsverfahren
Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert.
Finanzminister Wolfgang Schäuble legte im Februar 2015 einen Eckpunktekatalog vor, der deutlich verschärfte Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen vorsah. Die SPD sprach sich ebenfalls für eine Verschärfung aus und unterstütze den Vorschlag Schäubles. Der CSU jedoch gingen Schäubles Vorschläge zu weit, sie forderte detaillierte Ausnahmeregelungen, um Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben von Familienunternehmen zu sichern. Diese Überlegungen wurden von Winfried Kretschmann, dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, weitestgehend geteilt. Auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erbschaftsteuer haben sich die Grünen erst auf ihrem nächsten Parteitag verständigt.[2]
Unter der Überschrift „Die ungenutzte Chance des Verfassungsgerichtsurteils zur Erbschaftsteuer für Unternehmerfamilien: Schonung des privaten Reichtums trotz öffentlicher Armut“ hat sich Christoph Butterwegge mit der Ursache, dem Gesetzgebungsverfahren und den Folgen der Erbschaftsteuerreform des Jahres 2016 detailliert befasst.[3]
Medienberichte
Wird zu einem bestimmten Stichtag Firmenvermögen schenkungsweise übertragen und sind die Privatkonten des Beschenkten zu diesem Zeitpunkt leer, kann er die geforderte Steuer nicht zahlen und wird verschont.[4]
Im Jahr 2020 schenkte Friede Springer Mathias Döpfner eine Unternehmensbeteiligung im Wert von rund einer Milliarde Euro.[5] In Bezug auf die Schenkung konnte Döpfner die in § 28a Erbschaftsteuergesetz vorgesehene Verschonungsbedarfsprüfung beantragen.[6] Die Axel Springer SE betont, dass die Transaktion gemäß den geltenden Regelungen ordnungsmäßig versteuert wird.[7]
„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2023 in 26 Fällen Steuern in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro erlassen. ... Das Finanzamt hat darauf zunächst eine Steuer von 2,13 Milliarden Euro festgesetzt. ... Tatsächlich mussten die Erben und Beschenkten insgesamt nur 6,28 Millionen Euro zahlen.“[8] Der Nachlass belief sich somit auf 99,7 Prozent.[9]
Im Bund wurde die Verschonungsbedarfsprüfung im Zeitraum 2021 bis 2024 genau 105 Mal angewendet. Statt der eigentlich fälligen 7,83 Milliarden Euro wurden so nur 465 Millionen Euro bezahlt. Insgesamt wurden den Erben im Bund damit 94 Prozent der Steuern erlassen – 7,37 Milliarden Euro. Mit genau 3,25 Milliarden entfallen 44 Prozent davon allein auf Bayern.[10]
Im Juni 2024 hat die BMW-Erbin Susanne Klatten einen Teil ihres Unternehmensimperiums an ihre drei Kinder abgegeben. Auch diese könnten einen Erlass der Erbschaftsteuer beantragen, wenn sie die Steuer nicht aus eigenem Vermögen bezahlen können.[11]
Einzelnachweise
- ↑ § 28a ErbStG - Einzelnorm. Abgerufen am 17. Februar 2024.
- ↑ Florian Dorn, Björn Kauder, Manuela Krause, Niklas Potrafke: Die Erbschaftsteuer in Deutschland – Reformbedarf und Reformkompromiss. In: Ifo Institute – Leibniz Institute for Economic Research at the University of Munich. 12. Januar 2017, abgerufen am 4. Januar 2026 (Seiten 33 bis 48, hier S. 38 f.).
- ↑ Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. Wiesbaden 2018, S. 351–362.
- ↑ Bastian Brinkmann, Claus Hulverscheidt: Viel erben, wenig zahlen. In: Süddeutsche Zeitung. 7. August 2024, S. 13.
- ↑ Deutschlands Zeitungsriese wankt, 21. Oktober 2021
- ↑ Manager Magazin: Döpfners Milliardengeschenk wohl weitgehend steuerfrei. Abgerufen am 26. September 2020.
- ↑ Manager Magazin: Döpfners Milliardengeschenk wohl weitgehend steuerfrei. Abgerufen am 26. September 2020.
- ↑ Julia Jirmann: Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Erben von Großvermögen. Netzwerk Steuergerechtigkeit, 19. Juli 2024, abgerufen am 21. Juli 2024.
- ↑ Bastian Brinkmann: 99,7 Prozent Steuerrabatt - Kinder von Familienunternehmern können sich von der Erbschaftsteuer befreien lassen. Kritiker sehen darin ein verfassungswidriges Steuerschlupfloch. In: Süddeutsche Zeitung. 19. Juli 2024, S. 13.
- ↑ Bayern erlässt Erben Milliarden an Steuern. In: Tegernseer Zeitung. 23. Dezember 2025, S. 5.
- ↑ Rüdiger Jungbluth: Sie verschenkt Milliarden. In: Die Zeit. 18. Juli 2024, S. 22.