Verordnung (EU) 2019/1009 über Düngemittel
Verordnung (EU) 2019/1009 | |
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| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Düngemittel |
| Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 114 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Anzuwenden ab: | 16. Juli 2022 |
| Fundstelle: | ABl. L, Nr. 170, 25. Juni 2019, S. 1–144 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 ist die sogenannte EU-Düngemittelverordnung (alternativ auch EU-Düngeproduktverordnung genannt[1]). Sie öffnet den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) für Düngeprodukte, die zuvor nicht unter die Harmonisierungsvorschriften gefallen sind, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien oder Kultursubstrate. Die Verordnung legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest. Sie führt erstmals Grenzwerte für Düngemittel ein, somit können Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen.
Die Vorschriften gelten für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von EU-Düngeprodukten. Die Verordnung gilt nicht für die Verwendung oder die Art der Anwendung von EU-Düngeprodukten. Die Verordnung enthält Vorschriften für EU-Düngeprodukte, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Sie führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen ein. Dadurch wird ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet.
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für sieben Kategorien von Düngeprodukten:
- Düngemittel
- anorganische Düngemittel,
- organisch-mineralische Düngemittel.
- organische Düngemittel;
- Bodenverbesserungsmittel;
- Kalkdüngemittel;
- Kultursubstrate;
- Hemmstoffe;
- Pflanzen-Biostimulanzien;
- Düngeproduktmischungen.
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte. Deren Anforderungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte geregelt. Auch Pflanzenschutzmittel die unter die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel fallen, sind vom Geltungsbereich ausgenommen.
Definitionen
Düngemittel sind in zwei Kategorien eingeteilt. Einmal in Produktfunktionskategorien (PFC - Product Function Categories), geregelt in Anhang 1, sowie Komponentenmaterialkategorien (CMC - Component Material Categories) geregelt in Anhang II.
Produktfunktionskategorien (PFC) die dieser Verordnung entsprechen, sind laut Anhang I folgendermaßen definiert:
- Organische Düngemittel sind Materialien tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, die zur Düngung von Pflanzen verwendet werden; sie können aus Gülle, Guano, Kompost oder Biogasrückständen hergestellt werden;
- organisch-mineralische Düngemittel sind Materialien tierischen, pflanzlichen und mineralischen Ursprungs, die zur Düngung von Pflanzen verwendet werden;
- Bodenverbesserungsmittel sind Materialien zur Verbesserung der Bodenqualität und -eigenschaften;
- Hemmstoffe sind einem Düngemittel beigesetzte Materialien, mit denen die Stickstofffreisetzung verlangsamt und so Stickstoffverluste vermieden werden;
- Pflanzen-Biostimulanzien sind Materialien zur Verbesserung der Ernährungsverfahren von Kulturpflanzen, insbesondere indem die Effizienz der Nährstoffumsetzung und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltbedingungen verbessert werden;
- Kultursubstrate sind andere Materialien als Böden, in denen Pflanzen wachsen.
Komponentenmaterialkategorien (CMC) dürfen nur aus den in Teil 1 von Anhang II genannten elf organischen Komponentenmaterialien oder deren Gemischen bestehen.[2][3]
Konformitätsbewertungsverfahren
Anforderungen zum Konformitätsbewertungsverfahren finden sich in EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Den Verordnungen und Richtlinien ist gemein, dass ihre Anforderungen auf einem modularen Konformitätsbewertungsverfahren ausgelegt sind. Das basiert auf dem Europäischen Beschluss Nr. 768/2008/EG.
Konformitätsbewertungsverfahren werden nach Modulen erstellt. Die für diese Verordnung sind:[4]
- Modul A: Interne Fertigungskontrolle
- Modul B: EU-Baumusterprüfung
- Modul C: Konformität der Bauart
- Modul D: QS-System Produktion
Die Module gelten gemäß den Produktfunktionskategorien (PFC - Product Function Categories) aus Anhang I und den Komponentenmaterialkategorien (CMC-Component Material Categories) aus Anhang II.[5] Dokumente und Guidelines sowie die Liste der benannten Stellen können auf einer Webseite der EU heruntergeladen werden.[6] Eine Liste der nationalen Marktüberwachungsbehörden wurde erstellt.[7] Ebenso wurde eine Liste mit den nationalen zuständigen Behörden erstellt.[8] Um das umfangreiche und komplexe Konformitätsbewertungsverfahren zu unterstützen, wurde ein Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngeprodukten und eine FAQ erstellt.[9][10]
Mit Verordnung (EU) 2024/2516 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten wird diese Verordnung geändert und die Möglichkeit der digitalen Kennzeichnung von EU-Düngemitteln eingeführt. Die digitale Kennzeichnung bleibt freiwillig und wird bei Produkten, die den Endverbrauchern in Verpackungen zur Verfügung gestellt werden, nur ergänzend zum physischen Kennzeichnungsetikett erfolgen.[11]
Einige Experten-Studien bezüglich Düngemitteln sind auch erhältlich, geben aber nicht die Meinung der Kommission wieder und sind auch nicht verbindlich.[12]
Umsetzung
Die europäische Düngemittelverordnung wird in Deutschland durch zwei Düngemittelmittelverordnungen[13][14] sowie das Düngegesetz.[15] Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.[16][17]
Inkrafttreten
Mit Wirkung vom 16. Juli 2022 ersetzt die Verordnung (EU) 2019/1009 die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003, die insbesondere anorganische Düngemittel betraf, und hebt diese auf. Am 24. Juni 2022 wurde die Richtlinie mit der delegierten Verordnung (EU) 2022/973 in 5 Artikeln ergänzt. Die folgenden EU-Länder können die Platzierung von Düngemitteln verbieten, die ihre nationalen Grenzwerte überschreiten, die niedriger als der EU-Grenzwert sind. Dies sind: Dänemark[18], Finnland[19], Ungarn[20], Slowakei[21] und Schweden[22].
Änderung durch delegierte Verordnungen
Im Juni 2021 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/1768 zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt erlassen. Sie ändert die Anhänge I, II, III und IV.[23][24] Von Ende Februar 2025 bis Ende März 2025 wurde eine öffentliche Konsultation zu dieser Verordnung durchgeführt. Am 17. Juli 2025 wurde wiederum eine delegierte Verordnung als Entwurf herausgegeben.[25]
Kritik
Die EU-Düngemittelverordnung legt Bestimmungen und Grenzwerte für Düngemittel fest. Besagt aber auch, dass die Anwendung von 11 weiteren Rechtsakte nicht berührt werden. Eine CE-Kennzeichnung bleibt freiwillig. Staaten, die niedrigere Grenzwerte als EU-Grenzwert fordern, können die Einfuhr von Düngemitteln die nach dieser Verordnung hergestellt sind verweigern.
In Deutschland wird das Düngerecht und die Überwachung, durch mehrere Gesetzte geregelt. Durch die Verordnung soll, unter anderem, der Eintrag von Nitrat ins Grundwasser verringert werden. Mehrere Bundesländer wehren sich gegen die EU-Verordnung. Dieser Streit währt seit 12 Jahren. Die EU droht mit Strafzahlungen.[26]
Einzelnachweise
- ↑ Düngemittel: Neue EU-Düngeproduktverordnung. In: baes.gv.at. Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), 9. September 2022, abgerufen am 26. November 2025.
- ↑ Die neue Düngemittelverordnung - Auswirkungen: von EU-Düngemitteln zu sichern | NUTRIMAN. Abgerufen am 7. August 2025 (englisch).
- ↑ Florian Lang: EU-Düngemittelverordnung wird vereinheitlicht mit Folgen für Pflanzenkohle. In: www.moola-pflanzenkohle.de. FETZER Rohstoffe + Recycling GmbH, Juni 2021, abgerufen am 7. August 2025.
- ↑ Konformitätsbewertung: Definition, Module & Geltungsrahmen. Abgerufen am 16. April 2025.
- ↑ L_2019170DE.01000101.xml. Abgerufen am 17. Juli 2025.
- ↑ CIRCABC Kommunikations- und Informationsressourcenzentrum für Verwaltungen, Unternehmen und Bürger: Commission Expert Group on Fertilising Products. In: CIRCABC Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Kommission. circabc.europa.eu, 2025, abgerufen am 17. Juli 2025 (englisch).
- ↑ EUROPA – European Commission – Growth – Regulatory policy - SMCS. Abgerufen am 17. Juli 2025.
- ↑ EUROPA – European Commission – Growth – Regulatory policy - SMCS. Abgerufen am 17. Juli 2025.
- ↑ Communication from the Commission concerning the visual appearance of the label on EU fertilising products referred to in Annex III to Regulation (EU) 2019/1009 of the European Parliament and of the Council 2021/C 119/01. 2021 (europa.eu [abgerufen am 17. Juli 2025]).
- ↑ EUROPEAN COMMISSION: Regulation (EU) 2019/1009 – the Fertilising Products Regulation Frequently Asked Questions. (PDF) In: GROW-fertilising-products. EUROPEAN COMMISSION, 16. Juni 2025, abgerufen am 17. Juli 2025 (englisch).
- ↑ Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und de... 16. Juli 2022, abgerufen am 17. Juli 2025 (englisch).
- ↑ Chemicals legislation - European Commission. Abgerufen am 17. Juli 2025 (englisch).
- ↑ DüV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 28. Oktober 2025.
- ↑ DüMV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 28. Oktober 2025.
- ↑ DüngG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 28. Oktober 2025.
- ↑ Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel ab morgen in Kraft - Europäische Kommission. Abgerufen am 7. August 2025.
- ↑ Änderungen zur Harmonisierung des EU-Düngemittelrechts: Die... Abgerufen am 7. August 2025 (deutsch).
- ↑ Commission Decision (EU) 2020/1178 of 27 July 2020 on the national provisions notified by the Kingdom of Denmark pursuant to Article 114(4) of the Treaty of the Functioning of the European Union concerning cadmium content in fertilisers (notified under document C(2020) 4988) (Only the Danish text is authentic). 27. Juli 2020 (europa.eu [abgerufen am 17. Juli 2025]).
- ↑ 2006/348/EC: Commission Decision of 3 January 2006 on the national provisions notified by the Republic of Finland under Article 95(4) of the EC Treaty concerning the maximum admissible content of cadmium in fertilisers (notified under document number C(2005) 5542) (Text with EEA relevance). 3. Januar 2006 (europa.eu [abgerufen am 17. Juli 2025]).
- ↑ Commission Decision (EU) 2020/1184 of 17 July 2020 on the national provisions notified by Hungary pursuant to Article 114(4) of the Treaty on the Functioning of the European Union concerning the cadmium content in phosphate fertilisers (notified under document C(2020) 4862) (Only the Hungarian text is authentic). 17. Juli 2020 (europa.eu [abgerufen am 17. Juli 2025]).
- ↑ Commission Decision (EU) 2020/1205 of 6 August 2020 on the national provisions notified by the Slovak Republic pursuant to Article 114(4) of the Treaty on the Functioning of the European Union concerning the cadmium content in phosphate fertilisers (notified under document C(2020) 5285) (Only the Slovak text is authentic). 6. August 2020 (europa.eu [abgerufen am 17. Juli 2025]).
- ↑ 2006/347/EC: Commission Decision of 3 January 2006 on the national provisions notified by the Kingdom of Sweden under Article 95(4) of the EC Treaty concerning the maximum admissible content of cadmium in fertilisers (notified under document number C(2005) 5532) (Text with EEA relevance). 3. Januar 2006 (europa.eu [abgerufen am 6. September 2025]).
- ↑ Europäische Kommission: EU fertilising products – amendment of conformity assessment procedures. In: EUR-Lex. Europäische Kommission, 2025, abgerufen am 25. Juli 2025.
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) 2021/1768 der Kommission vom 23. Juni 2021 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Anhänge I, II, III und IV der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt (Text von Bedeutung für den EWR). 23. Juni 2021 (europa.eu [abgerufen am 25. Juli 2025]).
- ↑ European Commission - Have your say. Abgerufen am 30. Juli 2025.
- ↑ Alexander Budweg: Droht wegen des Düngegesetzes eine Million Euro Strafzahlung pro Tag? Abgerufen am 28. Oktober 2025.