Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt)


Verordnung (EU) 2016/429

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
EU-Tiergesundheitsrechtsakt
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Tierseuchenbekämpfung
Grundlage: AEU-Vertrag, insbesondere Art. 43 Absatz 2,

Art. 114 und Art. 168 Absatz 4 Buchstabe b

Datum des Rechtsakts: 9. März 2016
Veröffentlichungsdatum: 31. März 2016
Inkrafttreten: 20. April 2016
Anzuwenden ab: 21. April 2018
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (nichtamtliche Bezeichnung: EU-Tiergesundheitsrechtsakt oder auch Animal Health Law [AHL]) ist die Grundlage des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union.

Es handelt sich bei ihr um eine Verordnung der Europäischen Union, die Anforderungen an die Seuchenprävention, die Identifizierung und Registrierung von Tiere und bestimmter tierischer Erzeugnisse, die Einbringung von Tieren in die EU und ihre Verbringung in der EU, die Seuchenbekämpfung und die Seuchentilgung enthält.

Die Verordnung wird ergänzt durch zahlreiche delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission.[1]

Die Vorschriften gelten für Tierseuchen bei allen gehaltenen Tieren (einschließlich in manchen Fällen Haustieren), wild lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen. Sie beziehen sich sowohl auf Land- als auch auf Wassertiere.[1]

Mit dieser Verordnung und ihren nachgeordneten Rechtsakten wurden zum 21. April 2021 über 50 Richtlinien und Verordnungen sowie etwa 400 Durchführungsrechtsakte abgelöst. Das Tiergesundheitsrecht war bis dahin vorwiegend nach Tierarten strukturiert (z. B. Richtlinien über Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen, Geflügel, Pferde), wohingegen das neue Tiergesundheitsrecht nach Themen strukturiert ist.[2]

Einzelnachweise

  1. a b Das Tiergesundheitsrecht der EU. In: Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung, https://eur-lex.europa.eu. 22. März 2023, abgerufen am 30. Dezember 2025.
  2. EU-Tiergesundheitsrecht („Animal Health Law – AHL“). In: lgl.bayern.de. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 25. August 2021, abgerufen am 30. Dezember 2025.