Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rheinfelden (Baden)

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rheinfelden ist eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) gemäß § 59 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg.[1] Der Verwaltungsgemeinschaft gehören die Stadt Rheinfelden als erfüllende Gemeinde und deren Nachbargemeinde Schwörstadt an.

Geschichte

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) wurde am 28. Juni 1974 unterzeichnet. Sie trat per 1. Januar 1975 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert (1977, 1980, 1995 und 2020).

Statistik

Bei Verbandsgründung 1975 lebten 29 863 Einwohner in den angeschlossenen Gemeinden. Die aktuellen Zahlen bilden die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 ab. Im Dezember 2021 lebten 35 617 Einwohner in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rheinfelden (Baden), was 15,5 % der Bevölkerung des Landkreises Lörrach entspricht. Die Fläche der Gemarkungen der in der Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinden beläuft sich auf 82,88 Quadratkilometer[2] und damit 10,3 % des Kreisgebietes. Die Bevölkerungsdichte beträgt 430 Einwohner pro Quadratkilometer, was deutlich über dem Durchschnitt im Landkreis Lörrach (284) liegt.

Gemeinde Einwohner[3] Fläche (km²)
Rheinfelden 33 045 62,84
Schwörstadt 02 572 20,03
** VVG 35 617 82,88

Struktur

Nach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Rheinfelden (Baden) die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Oberbürgermeister (Klaus Eberhardt) der Stadt Rheinfelden (Baden). Beide Gemeinden sind mit je fünf Personen im gemeinsamen Ausschuss vertreten, aber Rheinfelden hat sechs und Schwörstadt vier Stimmen. Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist.

Aufgaben

Den Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft orientiert sich an § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.

Gesetzliche Erledigungsaufgaben

Die Stadt Rheinfelden berät die der Verwaltungsgemeinschaft angeschlossenen Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben erledigt die erfüllende Gemeinde für die Mitgliedergemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane:

Vereinbarte Erfüllungsaufgaben

Einzelnachweise

  1. Siehe Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 59
  2. Bevölkerung, Gebiet und Bevölkerungsdichte 2019.
  3. Stand 31. Dezember 2021
  4. Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Vom 3. Dezember 2013; § 4 Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer