VDI 2290
Die Richtlinie VDI 2290 ist ein technischer Standard des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Sie beschäftigt sich mit der Dichtheit von Flanschverbindungen. Sie wurde im Juni 2012 veröffentlicht, nachdem im August 2010 ein Richtlinienentwurf herausgegeben wurde.[1] Die Richtlinie ist zweisprachig (deutsch/englisch); die deutsche Sprachfassung ist verbindlich. Zuständig für die Richtlinie ist der Fachbereich „Umweltschutztechnik“ der Kommission Reinhaltung der Luft. Die Richtlinie wird über DIN Media vertrieben. Sie ist Bestandteil der Richtlinien-Handbücher VDI-Handbuch Produktentwicklung und Konstruktion und VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft – Band 2: Emissionsminderung.[2]
Im Mai 2024 wurde ein neuer Richtlinienentwurf veröffentlicht.[3] In ihm wurde der Anwendungsbereich auch auf Flanschverbindungen im Kraftnebenschluss erweitert.[3] Mit Veröffentlichung der Richtlinie im November 2025 wurden die Vorgängerversion sowie der Richtlinienentwurf vom Mai 2024 zurückgezogen.[4] Eine Richtlinie mit derselben Nummer vom Juni 1962, die sich mit der Emissionsminderung bei der Erzeugung von Koks- und Kohlenwassergas auseinandersetzt,[5] wurde zurückgezogen.
Inhalt
Inhalt der Richtlinie ist die Festlegung von Anforderungen an Flanschverbindungen in Rohrleitungen, an Armaturen und Apparate aller Industriezweige. Die Dichtfunktion der Verbindungen wird dabei als Zusammenwirken der Einzelelemente Flansch, Dichtung und Schrauben betrachtet. Zum Nachweis der Dichtheit wurde ein Dreisäulenmodell entwickelt. Diese Säulen sind:
- Rechnerischer Dichtheits- und Festigkeitsnachweis
- Dichtheitsnachweis durch einen typbasierten Bauteilversuch
- Dichtheitsnachweis durch individuelle Einzelprüfung
Da die Säulen gleichwertig sind, liegt es im Ermessen des Anlagenbetreibers, welcher Nachweis geführt wird.[6]
Kompaktflanschverbindungen ohne Dichtung oder mit Flüssigkeitsdichtung werden ebenso wie Flanschverbindungen, die ohne Schrauben ausgeführt werden, in der Richtlinie nicht behandelt.
Rechtliche Einordnung
Als Bestandteil des VDI-/DIN-Handbuchs Reinhaltung der Luft erfolgt in Abschnitt 5.1.1 der TA Luft ein dynamischer Verweis auf die Richtlinie. Sie soll bei der Ermittlung des Standes der Technik „als Erkenntnisquelle herangezogen werden“.[7] Ein statischer Verweis auf die im Juni 2012 veröffentlichte Richtlinie befindet sich in der TA Luft vom 18. August 2021 unter der Nummer 5.2.6.3.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Verein Deutscher Ingenieure (Hrsg.): VDI 2290 Emissionsminderung – Kennwerte für dichte Flanschverbindungen. Beuth Verlag, Berlin Juni 2012, S. 1.
- ↑ VDI 2290. Verein Deutscher Ingenieure, abgerufen am 12. Mai 2024.
- ↑ a b Christoph Sager, Martin Follmann: Emissionsminderung 2024. In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft. Band 84, Nr. 11/12, 2024, S. 292.
- ↑ Verein Deutscher Ingenieure (Hrsg.): VDI 2290 Emissionsminderung – Kennwerte für dichte Flanschverbindungen. DIN Media, Berlin November 2025, S. 1.
- ↑ Verein Deutscher Ingenieure (Hrsg.): VDI 2290 Auswurfbegrenzung – Generatoren – Kokereien und Gaswerke. VDI-Verlag, Düsseldorf Juni 1962, S. 1.
- ↑ Heinrich Wilming, Christoph Sager: Dichte Flanschverbindungen – Die Novelle der Richtlinie VDI 2290. In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft. Band 85, Nr. 11/12, 2025, S. 316–318.
- ↑ a b Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18. August 2021 (GMBl 2021, S. 1050ff.).