Unterstaat
Unterstaat
bezeichnet
einen Staat, der wichtige Befugnisse an einen
Oberstaat
abgetreten hat, siehe
Suzeränität
einen Ortsteil der Gemeinde Engelskirchen, siehe
Unterstaat (Engelskirchen)
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.