Tierärztliche Hausapotheke
Die Tierärztliche Hausapotheke (Abkürzung in Österreich: TÄ-HAPO) ist eine Form der Apotheke zur Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln für Tiere.
Deutschland
Rechtlicher Rahmen für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sind in Deutschland die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel (EU-Tierarzneimittel-Verordnung) und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sowie die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV). Vor Inkrafttreten des TAMG und der EU-Tierarzneimittel-Verordnung erstreckte sich der § 67 Arzneimittelgesetz auch auf Tierarzneimittel.[1]
Tierärztliche Hausapotheken befinden sich in den Räumen praktizierender Tierärzte sowie in Tierkliniken und tierärztlichen Bildungsstätten. Der Betrieb ist anzeigepflichtig und die Verantwortung obliegt einem approbierten Tierarzt.
Die Räume müssen eine einwandfreie Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe der Arzneimittel gewährleisten. Zudem müssen alle relevanten Rechtsvorschriften in aktueller Form vorliegen. Arzneimittel dürfen vom Tierarzt an Tierhalter nur zur Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden, wenn eine tierärztliche Untersuchung vorausging und der Behandlungserfolg kontrolliert werden kann. Über den Erwerb, die Prüfung und den Verbleib der Arzneimittel besteht eine Nachweispflicht.
Da Tierärzte ein Dispensierrecht besitzen, also zum Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in den Praxisräumen und zur Abgabe sowie Anwendung von Arzneimitteln berechtigt sind, gelangen Verordnungen über verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur selten in öffentliche Apotheken.[1] Apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen nur in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken abgegeben werden, freiverkäufliche Tierarzneimittel dürfen auch außerhalb einer Apotheke, zum Beispiel in einer Drogerie oder einer Futtermittelhandlung, verkauft werden.[2] Der Tierhalter muss bei der Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente den tierärztlichen Behandlungsanweisungen folgen, bei apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln der tierärztlichen Behandlungsanweisung bzw. den Vorgaben der Packungsbeilage.[3]
Österreich
In Österreich regeln der § 13 des Tierärztegesetzes (TÄG), der 6. Abschnitt der Arzneimittelbetriebsordnung und die Verordnung der Österreichischen Tierärztekammer über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Führung einer Hausapotheke (Hausapothekenqualifikationsordnungsverordnung, HApoQualVO) den Betrieb einer Tierärztlichen Hausapotheke. Danach müssen Tierärzte vor der Anmeldung einer Hausapotheke 20 Stunden auf dem Gebiet der Arzneimittelanwendung absolvieren und eine Sachprüfung ablegen.[4] Die Apothekenführung und die Arzneimittelabgabe sind nur durch Tierärzte zulässig. Mindestens ein Raum muss zur Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln zur Verfügung stehen, welcher dann nicht für andere Zwecke verwendet werden darf.[5]
Weblinks
- Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) (Deutschland)
Einzelnachweise
- ↑ a b Carolin Kühnast: Arzneimittel für Tiere: Welche Rolle spielt die Apotheke? In: Tierisches Beratungswissen, PTA heute, ptaheute.de. 17. Juli 2025, abgerufen am 12. November 2025.
- ↑ Verkaufsabgrenzung. In: bvl.bund.de. Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 12. November 2025.
- ↑ Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Einzelhandel mit Tierarzneimitteln im Fernabsatz. In: bmleh.de. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, abgerufen am 12. November 2025.
- ↑ HApoQualVO ( vom 6. Februar 2017 im Internet Archive)
- ↑ Arzneimittelbetriebsordnung