Theodor Lipps (SS-Mitglied)

Theodor Lipps (* 28. Juli 1914 in Olpe; † 30. November 1992 in Ostrach) war ein deutscher Polizist, SS-Obersturmführer und Teilkommandoführer des Einsatzkommandos 10b der Einsatzgruppe D.

Leben

Theodor Lipps wurde in Olpe/Westfalen geboren. Er besuchte in Olpe die Volksschule und eine höhere Schule. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.935.484).[1] Im Jahre 1935 bestand er die Reifeprüfung. Nach kurzem Besuch der Reichsfinanzschule wurde Lipps 1938 bei der Kriminalpolizeileitstelle in Köln beschäftigt. Seit 15. August 1939 gehörte er der allgemeinen SS an. In den Jahren 1939 und 1940 besuchte er die Führerschule der Sicherheitspolizei in Berlin-Charlottenburg. Nach bestandener Prüfung wurde er als Hilfskommissar und ab Frühjahr 1941 als Kriminalkommissar in Köln eingesetzt.[2.1]

Mai oder Juni 1941 wurde Lipps nach Düben abgeordnet, wo er bei Aufstellung der Einsatzgruppe D dem Einsatzkommando 10 b zugewiesen wurde. Am 9. Juli 1941 ging auf Anordnung Alois Persterers von Czernowitz aus ein Teilkommando unter der Führung Lipps nach Chotin, um dort Judenerschießungen durchzuführen. Lipps leitete die Erschießungen von 10 jüdischen Männern.[2.2] In Mogilew-Podolsk war ein von Lipps geführtes Teilkommando in der Zeit von Ende Juli bis Ende August 1941 stationiert. Im Zuge dieses Einsatzes schob Lipps mit seinem Teilkommando weisungsgemäß mehrere tausend jüdische Männer, Frauen und Kinder, die sich in Mogilew-Podolsk und Umgebung gesammelt hatten, nach Süden ab, wo sie über eine Brücke bei Jampol in rumänisch kontrolliertes Gebiet zurückgetrieben werden sollten. Ende August 1941 erschoss das Teilkommando auf Befehl von Lipps mindestens 200 jüdische Männer und Frauen. Bei der Exekution von mindestens 30 dieser Juden soll Lipps persönlich am Tatort gewesen sein, wo er die Erschießung überwacht und befehligt habe.[2.3]

Lipps gehörte dem Einsatzkommando 10b bis zum 29. September 1941 an, als er anlässlich eines Kommandounternehmens in Skadowsk verwundet wurde. Lipps kam in die Heimat zurück und war nach seiner Gesundung bis Kriegsende Kriminalkommissar in Köln.[2]

Nach Kriegsende wurde Lipps im Dezember 1945 wieder in den Polizeidienst eingestellt. Bis zum Jahre 1953 gehörte er der Regierungsbezirkspolizei und sodann dem Polizeipräsidium in Köln als Kriminalkommissar an. Er war zuletzt Leiter einer Kriminalgruppe mit drei Kommissariaten, in denen u. a. Kapitaldelikte, Leichenfunde und Sittlichkeitsdelikte bearbeitet wurden.[2.4]

Lipps wurde am 29. März 1968 in Untersuchungshaft genommen und am 14. September 1968 entlassen. Im Mai 1968 wurde er vom Dienst suspendiert.[3] In dem Verfahren gegen ehemalige Angehörige des Einsatzkommandos 10b erging gegen Lipps erneut Haftbefehl, der gegen Meldeauflagen und Stellung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde.[2] Am 22. März 1972 wurde er vom Landgericht München I wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in mindestens 10 Fällen zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.[3] Das Urteil wurde am 6. November 1973 vom Bundesgerichtshof rechtskräftig. Seit 25. Juni 1974 trat er seine Haftstrafe in der JVA Duisburg-Hamborn. Am 5. Juni 1976 wurde er bedingt aus der Haft entlassen.

Literatur

  • Andrej Angrick: Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943, Hamburg 2003, ISBN 3-930908-91-3.
  • C.F. Rüter und D.W. de Mildt: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen seit 1945, Amsterdam 2004, Band XXXVII, Lfd.Nr. 769

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/26110886
  2. a b C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Band XXXVII, Amsterdam 2004.
    1. S. 65
    2. S. 76.
    3. S. 106.
    4. S. 65.
  3. a b Andrej Angrick: Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943, Hamburg 2003, S. 427.