Stralauer Fischzug
Der Stralauer Fischzug war ein am 24. August, dem Bartholomäustag, begangenes Volksfest in Berlin-Stralau. Der Ursprung des Fischzuges geht zurück auf eine im Jahr 1574 erlassene Fischereiordnung von Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, die von Gründonnerstag bis Bartholomäustag das Fischen mit großen Garnzügen, und von Gründonnerstag bis Johannistag mit Flaken – zum Schutz des Fischereibestandes – untersagte.[1][2] Es ist nicht genau festgehalten ab wann genau der Straulauer Fischzug als Volksfest gefeiert wurde, jedoch gibt es eine erste schriftliche Erwähnung des Fischzugs in Stralau als Volkfest in der Berlinischen Monatsschrift vom Dezember 1784.[3] Erstmalig hat das alljährliche Fest 1873 nicht stattgefunden, da die Grundstücksbesitzer das Wiesenterrain vor der Dorfkirche Stralau das Abhalten des Festes auf ihren Grundstücken in diesem Jahr nicht gestattet haben.[4][5] Obwohl das Fest in den folgenden Jahren weiterhin begangen wurde, verlor es über die Zeit an Bedeutung und wurde 1962 zum letzten Mal abgehalten.[6]
Ursprung
1540 wurde durch die Brandenburgischen Kirchenordnung im Zuge der Reformation von Joachim II. von Brandenburg der Bartholomäustag als kirchlicher Feiertag festgelegt.[7]
In der Fischereiordnung vom 23. Februar 1574 verfügte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg ein Verbot des Fischens mit großen Garnzügen von Gründonnerstag bis Bartholomäustag. Wörtlich heißt es:
„Und anfenglich wollen, setzen und Ordnen wir, das alle und jegliche wasser, mit grossen Garnzügen vom Grünen Donnerstag an, bis auf Bartholomai, mit den Flaken von gemelten Grünen Donnerstag, bis auff Johannis druchaus sollen verschonet werden, Damit die Fischerey zu Schade des Leichs und jungen Fisches nicht zu unzeiten gebraucht werde.“[1]
Dem voraus ging eine Verordnung von Kurfürst Joachim II. von Brandenburg aus dem Jahr 1551, die eine Schonzeit vom Anfang der Laichzeit auf der Havel bis Jacobi festlegt.[8]
Aus diesen Ereignissen etablierte sich vermutlich über die folgenden Jahre der Stralauer Fischzug als Volksfest, zuerst schriftlich erwähnt in der Berlinischen Monatsschrift vom Dezember 1784.[3]
Ablauf des Fischzugs
Die eigentlichen Fischzüge, fanden vermutlich im Morgengrauen zwischen Oberbaum und Stralauer Kirche statt. Dass ein Teil des Fanges an den Prediger oder den Magistrat ging, ist nicht ausreichend dargelegt, wenn auch oft behauptet.[9]
Für die Berliner war das Fest jedes Jahr ein Ereignis bei dem – für Volksfeste typisch – gefeiert, gegessen und getrunken wurde. So schreibt Johann Daniel Friedrich Rumpf im Jahr 1826:
„Der Stralauer Fischzug, welcher den 24. August in dem, eine halbe Stunde Wegs von dem Oberwasserthor belegenen kleinen Fischerdorf Stralau gehalten ird,ist das größte und allgemeinste Volksfest der Berliner. Kaum ist der ersehnte Tag angebrochen, so beginnt zu Lande und zu Wasser zuerst das Wallfahrten der niedern Volksklasse nach Stralau, wo sie sich moistens auf dem dortigen Kirchplatz, eine Halbinsel zwischen der Spree und dem Rummelsburger See, in bunten Gruppen lagert und sich an den mitgebrachtne Speisen nd Getränken labt oder an den Semmel-, Wurst- und Branntweinbuden gütlich thut. Nachmittags erhebt sich eine zweite Klasse zu Perfde und zu Wagen, und mischt sich unter das jubelnde Volk; späterhin erscheinen die glänzenden Karossen der Reichen und Vornehmen. Von Treptow aus, jenseit der Spree gesehen, gewährt das stete hin und her Wogen der Masse auf der Halbinsel und der ausgeschmückten Gondeln auf dem Wasser ein belustigenden Anblick.“[10]
Ein Autor schrieb dazu im September 1832 in der Illustrirten Zeitung:
„Unzählbar wird am Nachmittag die Volksmenge. Wagen an Wagen, Kopf an Kopf drängt durch den schmalen, krummen, wahrscheinlich uralten Weg, der, von Eichenbäumen ganz überdacht, sich zwischen Wiesen vom Stralauer Thor längst der Spree hinzieht. Die Leute strebten nach den Wirtshäusern und Gärten. Gegen Abend wird die Lustigkeit so laut, dass sich der stille Beobachter von dem Lärm, der gefährlich werden kann, zurückzieht.“[11]
In den 1930er Jahren wurde der Stralauer Fischzug mit einem Umzug abgehalten.
Überfahrt zwischen Treptow und Stralau
Zur Zeit des Stralauer Fischzugtags herrschte ein reger Schiffsverkehr zwischen Treptow und Stralau. Boote, die für die Überfahrt der Besucher des Volksfests genutzt wurden, mussten im Vorhinein dem Polizeipräsidium vorgeführt werden und wurden auf ihre Tauglichkeit geprüft.
So heißt es zum Beispiel in einer amtlichen Mitteilung von 1834:
„Diejenigen, welche am Stralower Fischzugstage Personen von Berlin nach Stralow oder Treptow, oder zwischen den beiden letztgenannten Orten zu Wasser gegen Entgelt zu fahren beabsichtigen, werden auf das Reglement vom 31sten Mai 1834 (Berl. Intell.-Bl. Von 1834. No. 136.) aufmerksam gemacht, nach welchem nur zuverlässige und der Schifffahrt vollkommen kundige Personen zu diesem Gewerbebetrieb zugelassen, auch nur solche Schiffsgeräte dazu verwendet werden dürfen, deren gefahrlose Konstruktion und Tragfähigkeit vorher geprüft und festgestellt worden ist. Um diese polizeiliche Prüfung vorzunehmen, werden am Tage vor dem Fischzugsfeste, dem 23sten d. M., vor dem Stralower Kirchhofe die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, und hat sich dort jeder bisher noch nicht gerpüfte Kahnführer persönlich mit seinem Schiffsgefäsze bei dem dort anwesenden Polizeibeamten zu melden. Kahnführer welche ohne die vorschriftsmäßige Legitimation oder auf nicht vermessener Kähne am Fischzugstage Personen befördern, verfallen nicht nur der im Reglement vom 31sten Mai 1834 festgelegte Geldstrafe von zwei Thalern oder eine verhältnismäßige Gefängnißstrafe, sondern werden auch sofort von der Fortsetzung des Fahrbetriebes ausgeschlossen werden. Für die Ausfertigungder Legitimationskarten und Markirung der Schiffsgefäsze sind zur deckung der baaren Auslagen 2 1⁄2 sgr. sofort zu entrichten.“[4]
Es kamm trotzdem immer wieder zu Unfällen mit Todesfolge am Fischzugtag.[5]
Absage des Volksfests 1873
Entgegen der beliebten Darstellung, dass der Stralauer Fischzug am 23. August 1873 durch Ausarten des Festes in wüsten Saufgelage, Schlägereien und orgiastisches Treiben verboten wurde,[6][12][13][14][15] scheiterte das Volksfest in diesem Jahr an der Einwilligung der Bereitstellung des Festplatzes durch die Grundstücksbesitzer aufgrund von Bauvorhaben.[16] So heißt es in der amtlichen Kundmachung in dem Verordnungs- und Berliner Intelligenz-Blatt Nr. 176:
„Berlin, den 27 Juli 1873.
Der Ortsvorstand von Stralau hat dem Polizei-Präsidium angezeigt, daß das Wiesenterrain um die Kirche zu Stralau, welches bisher alljährlich am 24sten August zur Unterhaltung des Volkefestes ‚Stalauer Fischzug‘ benutzt worden ist, eine andere Bestimmung erhalten habe und deshalb von sämmtlichen Interessenten beschlossen worden sei, die Feier des gedachten Festes auf ihren Grundstücken nicht mehr zu gestatten. Es wird dies zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Königliches Polizei-Präsidium J.B.: Freiherrr von Herzberg“[4][5]
Denkmal
An den Fischzug erinnert die Statue des Stralauer Fischers im Fischerbrunnen am Rathaus Treptow, die der Bildhauer Reinhold Felderhoff 1916 geschaffen hat.[17]
Literatur
- Friedrich Gedike, Johann Erich Biester: Berlinische Monatsschrift. Band 5. Haude und Spener, Berlin 1785 (google.de).
- Carl Ludwig Hartmann: Meine Reise nach Strahlau, Treptow und Rummelsburg am Tage des Fischzuges bey Strahlau. Berlin 1785 (uni-hamburg.de).
- Heinrich Wilhelm Seyfried: Chronic von Berlin oder Berlinische Merkwürdigkeiten. Eine periodische Volksschrift. Hrsg. von Tlantlaquatlapatli. Hrsg.: Tlantlaquatlapatli. Band 8. Petit und Schöne, 1790 (google.de).
- Johann Wilhelm Andreas Kosmann, Th. Heinsius (Hrsg.): Denkwürdigkeiten und Tagesgeschichte der Mark Brandenburg. Band 6. Belitz und Braun, Berlin Dezember 1798 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Ludwig Achim von Arnim: Der Stralauer Fischzug, im Jahre 1806. 1806 (zeno.org).
- Georg Isaak Bretzing: Repertorium der Polizei-Gesetze für Berlin und Charlottenburg auch das gesammte Berliner Polizei-Arrondissement. Buchhandlung des hallischen Waisenhauses, Berlin 1814 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Leopold Wilhelm Krause (Hrsg.): Gesänge der jüngeren Liedertafel zu Berlin. Berlin 1820 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Johann Wilhelm David Korth: Neuestes topographisch-statistisches Gemälde von Berlin und dessen Umgebungen. Schlesingersche Buch und Musikhandlung, Berlin 1821 (zlb.de).
- Karl Müchler: Der Vier und zwanzigste August oder der Stralauer Fischzug. Ludwig Dehmike, Berlin 1822 (zlb.de).
- J. E. Schmidt: Berlin wie es ist. Magazin f. Industrie u. Kultur, Leipzig 1827 (zlb.de).
- Franz Carl Joel-Jacoby: Bilder und Zustände aus Berlin. Band 2. Altenburg 1833 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Adolf Nante: Nante als Fremdenführer. Oder Ganz Berlin für 7 1/2 Sgr! Alexander Stange, Berlin 1840 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Der Stralower Fischzug. In: Illustrirte Zeitung. Nr. 10. J. J. Weber, Leipzig 2. September 1843, S. 155 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
- G. Reimer (Hrsg.): Sammlung der polizeilichen Verordnungen für Berlin. G. Reimer, Berlin 1847 (staatsbibliothek-berlin.de).
- A. F. Thiele (Hrsg.): Der Publicist. Nr. 34. Berlin 1847 (staatsbibliothek-berlin.de).
- Hans Qualm (Pesud.) Albert Hopf: Der Stralauer Fischzug. Verlag des Bibliographischen Instituts, Berlin 1850 (zlb.de).
- George Hiltl, Ferdinand Meyer (Hrsg.): Der Bär. Ausgabe 2.1876. Berlin 1. September 1876 (zlb.de).
- Teltower Kreisblatt. Nr. 70. Teltower Kreisblatt, Berlin 31. August 1878 (dfg-viewer.de).
- Heinrich Roller: Humoristische Erinnerungen Aus Dem Alten Berlin. Berlin 1884 (zlb.de).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Abschrift einer im Hoflager zu Cöln an der Spree gegebenen Fischerordnung durch den Markgrafen zu Brandenburg, Johannsen Georgens. Stadtarchiv Brandenburg an der Havel. 23. Februar 1574. Link
- ↑ Christian Otto Mylius: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c. : Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè. Des Corporis Constitvtionvm Marchicarvm Vierdter Theil Von Zoll- Jagdt- Holtz- Forst- Mast- Post- Vorspann- Müntz- Saltz- Salpeter- und Bergwercks- auch Domainen- Pacht- und andern Aemter- Damm- und Teich-Sachen, Accis-Wesen, Bier- und Mahl-Ziese oder Scheffel-Steuer, Kriegs- und Mahl-Metze, auch Mühlen- und Brau-Sachen, Marinen- oder Chargen- und Recrüten-Casse, Stempel-Papier, gestempelten Carten etc. In fünff Abtheilungen, Zweyte Abtheilung von Saltz- Salpeter- Bergwercks- Domainen- Pacht- und andern Aemter- auch Damm- Teich- und Fischerey-Sachen etc. Buchladen des Waysenhauses, Berlin 1755, S. 95 - 98 (staatsbibliothek-berlin.de).
- ↑ a b Berlinische Monatsschrift. Haude und Spener, 1785 (google.de [abgerufen am 27. Dezember 2025]).
- ↑ a b c Dossier: Die Überfahrt der Spaziergänger von Treptow nach Stralau am Stralauer Fischzugtag. Dokument: Berliner Intelligenz N. 176. Landesarchiv Berlin. 1822–1873. Signatur: A Pr.Br.Rep. 030 : 19132. Link
- ↑ a b c Dossier: Die Rettung verunglückter Personen in den für Stralau angeschafften Rettungskasten sowie die am Tage des Stralauer Fischzuges getroffenen Vorkehrungen behufs Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Dokument: Berliner Intelligenz N. 176. Landesarchiv Berlin. 1833–1873. Signatur: A Pr.Br.Rep. 030 : 19700. Link
- ↑ a b Cornelia Kühn: Sozialistische Folklore? Der Stralauer Fischzug in Berlin zwischen 1954 und 1962. Bundeszentrale für politische Bildung, 8. September 2011, abgerufen am 27. Dezember 2025.
- ↑ Christian Otto Mylius: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c. : Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè. Des Corporis Constitutionum Marchicarum Erster Theil Von Geistlichen-Consistorial und Kirchen- Sachen betreffend Die Religion, äuserlichen Gottesdienst, Geistl. Jurisdiction, Kirchen-Visitation, Intraden, derer Prediger Vocation, Confirmation, Lehr und Leben, Universitäten, Schulen, Stipendien, Ehe-Verlöbniß, Hochzeiten, Kindtauffen und Begräbniß, Armen- Verpflegung, Hospitalien, Wittben-Cassen, Feyer des Sonntags und anderer Feste, Fast-Buß- und Bethtage, Jubilaea, Kirchen-Buße etc. In zwey Abtheilungen., Erste Abtheilung von Geistlichen, Consistorial- und Kirchen-Sachen etc. Buchladen des Waysenhauses, Berlin 1755, S. 150 (staatsbibliothek-berlin.de).
- ↑ Christian Otto Mylius: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c. : Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè. Des Corporis Constitvtionvm Marchicarvm Vierdter Theil Von Zoll- Jagdt- Holtz- Forst- Mast- Post- Vorspann- Müntz- Saltz- Salpeter- und Bergwercks- auch Domainen- Pacht- und andern Aemter- Damm- und Teich-Sachen, Accis-Wesen, Bier- und Mahl-Ziese oder Scheffel-Steuer, Kriegs- und Mahl-Metze, auch Mühlen- und Brau-Sachen, Marinen- oder Chargen- und Recrüten-Casse, Stempel-Papier, gestempelten Carten etc. In fünff Abtheilungen, Zweyte Abtheilung von Saltz- Salpeter- Bergwercks- Domainen- Pacht- und andern Aemter- auch Damm- Teich- und Fischerey-Sachen etc. Buchladen des Waysenhauses, Berlin 1755, S. 91–94.
- ↑ Dein Browser wird geprüft! Abgerufen am 28. Dezember 2025.
- ↑ Johann Daniel Friedrich Rumpf: Der Fremdenführer oder wie kann der Fremde in der kürzesten Zeit alle Merkwürdigkeiten in Berlin, Potsdam, Charlottenburg und deren Umgebungen sehen und kennenlernen. Flittner, 1826 (google.de [abgerufen am 27. Dezember 2025]).
- ↑ Illustrirte Zeitung: Leipzig, Berlin, Wien, Budapest, New York. Weber, 1843 (google.de [abgerufen am 27. Dezember 2025]).
- ↑ Maritta Tkalec: Da konnte der Berliner lustig sein. In: Berliner Zeitung. Nr. 297, 19. Dezember 2016, S. 14 (berliner-zeitung.de).
- ↑ Maritta Adam-Tkalec: Stralauer Fischzug: Wo die Berliner früher Orgien feierten. 15. Januar 2017, abgerufen am 27. Dezember 2025.
- ↑ Sebastian Eberle: Es begann mit elf Fischern im 16. Jahrhundert. 10. Juni 2007, abgerufen am 28. Dezember 2025.
- ↑ Spaziergang auf der Halbinsel Stralau: Wo Friedrichshain ganz leise ist. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 28. Dezember 2025]).
- ↑ Allgemeine Zeitung München. Allgemeine Zeitung, 1873 (google.de [abgerufen am 27. Dezember 2025]).
- ↑ Fischerbrunnen – Bildhauerei in Berlin. Abgerufen am 27. Dezember 2025.