Stick (Tabak)
Als Stick bezeichnet man in zigarettengroße Papierhüllen verpackten feingeschnittenen Tabak. Da Sticks in den späten 1990er- und frühen 2000er-Jahren wie Rauchtabak und damit geringer als Zigaretten besteuert wurden, waren sie eine günstigere Alternative. Sticks wurden in Dosen oder Pappschachteln verkauft und konnten in dieser Form nicht geraucht werden. Dazu musste der Stick zunächst mit Hilfe eines kleinen Werkzeugs (Zigarettenstopfer oder Bleistift) in eine Zigarettenhülse gedrückt werden.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2005 (Az.: C-197/04) sind Sticks (auch Single Packs genannt) ebenfalls nach dem normalen Zigarettensteuersatz zu besteuern, da sie als halbfertige Zigaretten gelten.[1] Nach Inkrafttreten des Urteils verschwanden Sticks alsbald vom Zigarettenmarkt.
Einzelnachweise
- ↑ Informationsdienst - EuGH kippt Steuervorteil für Tabak-"Sticks". In: onlineinfodienst.de. Abgerufen am 29. Februar 2024.