Staat der Nederlanden
Der Staat der Nederlanden ist die Bezeichnung für den Staat Niederlande als juristische Person des öffentlichen Rechts. Der „Staat der Nederlanden“ verfügt über Vermögenswerte, übt Tätigkeiten aus, erteilt Aufträge und kann vor Gericht auftreten. Der Begriff kommt daher häufig in offiziellen Dokumenten vor.
Der Begriff bezieht sich nicht auf das gesamte Königreich der Niederlande oder die jeweiligen Behörden anderer Länder des Königreichs (wie Aruba, Curaçao und Sint Maarten). Der „Staat der Nederlanden“ trägt dennoch Rechte und Pflichten für die Wahrnehmung der Belange des Königreichs der Niederlande und ein Minister ist auch in der Eigenschaft als Minister des Königreichs befugt, den Staat zu vertreten.
Der Staat kann je nach Situation beispielsweise durch einen Minister oder einen hierfür extra bestellten Staatsanwalt, mit der Bezeichnung „Landsadvocaat“, vertreten werden.
Nach niederländischem Recht (Artikel 2:1 des Burgerlijk Wetboek) besitzen der Staat, die Provinzen, die Gemeinden und die Wasserverbände (Waterschappen) eigene Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet konkret:
- Handlungsfähigkeit: Der Staat kann am Rechtsverkehr teilnehmen, Verträge schließen, Eigentum besitzen und Verpflichtungen eingehen.
- Haftung: Er kann in Gerichtsverfahren als Kläger oder Beklagter auftreten.
- Struktur: Zum „Staat der Nederlanden“ gehören alle Ministerien, Gerichte, hohen Staatskollegien (wie die Generalstaaten) und Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Quellen
- De Staat der Nederlanden auf O&P Rijk P-Direkt (Institution der Regierung)
- Gesetzesgrundlage Artikel 2:1 des Burgerlijk Wetboek