Sozialistische Demokratie

Sozialistische Demokratie ist ein Terminus des Marxismus-Leninismus, der eine Herrschaftsform bezeichnet, in der die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei im Bündnis mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten die politische Macht ausübt.[1]

Bedeutung

Die realsozialistischen Staaten bezeichneten ihre Gesellschaft häufig als sozialistische Demokratie. Der Begriff Demokratie wurde damit begründet, dass im Sozialismus die Vertreter der Mehrheit des Volkes, das heißt die Masse der Arbeiterklasse, Bauern und Werktätigen die Macht ausübten (vgl. auch Diktatur des Proletariats), und die Bourgeoisie, bzw. die Kapitalisten und ihre Vertreter die gleichen, und nicht – wie vor dem Systemwechsel zum Sozialismus – mehr Rechte besaßen als die Arbeiterklasse.

Die Arbeiterklasse sollte gemäß der Lehre und dem Anspruch des Marxismus alle staatliche Macht haben, da es nur so zu einer wirklichen Volksherrschaft komme, was ökonomisch unter anderem durch Verstaatlichung aller Produktionsmittel wie Fabriken, Äcker, Wälder, Bodenschätze erreicht werden sollte. Weiterhin hatten sich die Interessen der Bourgeoisie den Interessen dieser Mehrheit des Volkes unterzuordnen, die Ausbeutung von Arbeitern, Bauern und Werktätigen durch die Bourgeoisie sollte abgeschafft werden.

Die sozialistische Demokratie, so wurde von deren Vertretern gesagt, sei im Gegensatz zur kapitalistischen bzw. „bürgerlichen Demokratie“ die für die Arbeiterklasse „wirkliche, realisierbare Demokratie“. Die bürgerliche (pluralistische) Demokratie dagegen sei dem Wesen nach stets eine „Diktatur der Bourgeoisie“ und eine Form der Klassenherrschaft über die Mehrheit des Volkes. Für die ausgebeutete Mehrheit im Kapitalismus bleibe reale Demokratie eine Illusion. Gleichzeitig, da im Sozialismus die Mehrheit der Werktätigen über die Minderheit der noch existenten Bourgeoisie herrschen sollte, wurde dieser Anspruch in den sozialistischen Ländern mit der Formulierung Diktatur des Proletariats charakterisiert. Die Errichtung der Diktatur des Proletariats galt als Ablösung der bürgerlichen durch die sozialistische Demokratie.[2]

Im angestrebten Kommunismus, gedacht als klassenlose Gesellschaft, in der anders als im Sozialismus keine ökonomischen Klassen mehr existieren, würde auch der Begriff der Diktatur des Proletariats seine Gültigkeit verlieren, denn der Sozialismus wurde als nur befristete, unvollkommene Übergangsphase vom Kapitalismus/Faschismus zum Kommunismus definiert.

Praxis in der Deutschen Demokratischen Republik

Nach Art. 1 der Verfassung von 1968 war die Deutsche Demokratische Republik „ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.“[3]

Ein Beispiel für diesen Führungsanspruch der SED war die Nationale Front, durch deren Wahlvorschläge (Einheitsliste) alle gesellschaftlichen Gruppen Einfluss auf gesellschaftspolitische Prozesse nehmen sollten.[4][5]

In der Praxis manifestierte sich die sozialistische Demokratie als alleinige Herrschaft der SED, die in alle Lebensbereiche eingriff. Der Bevölkerung kam die Rolle zu, die Entscheidungen der Parteiführung umzusetzen.[1] Der Begriff wurde in der DDR häufig bemüht, um das Regime gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu legitimieren. In den osteuropäischen Ländern sprach man von Volksdemokratie.[6]

Literatur

  • Birgit Wolf: Sozialistische Demokratie. In: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 208.

Einzelnachweise

  1. a b Birgit Wolf: Sozialistische Demokratie. In: Sprache in der DDR, 2000, ISBN 978-3-11-016427-5, S. 208.
  2. Waltraud Böhme, Marlene Dehlsen, Andrée Fischer, Herbert Jansen, Gerhard König, Margot Lange, Renate Polit, Gertrud Schütz (Herausgabe und Redaktion): Kleines politisches Wörterbuch. 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1973, S. 132, 143, 770.
  3. „Sozialistische Demokratie“ am Beispiel der DDR. Konrad-Adenauer-Stiftung, abgerufen am 23. Mai 2024.
  4. „Die Volkskammer ist das höchste Organ der Staatsmacht. In ihr sind alle Schichten des Volkes durch die in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zusammenarbeitenden demokratischen Parteien und Massenorganisationen vertreten.“ Präambel des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. September 1958, aufgehoben durch Wahlgesetz vom 31. Juli 1963.
  5. Kommentar zum neuen Wahlgesetz der DDR. Eine Produktion des staatlichen Rundfunks der DDR. ARD Audiothek. Retro Spezial DDR Aktuelle Politik. 5. August 1963. 6 Min.
  6. Rusanna Gaber: Politische Gemeinschaft in Deutschland und Polen in der Google-Buchsuche