Sozialgericht Frankfurt am Main

Das Sozialgericht Frankfurt am Main ist ein erstinstanzliches Fachgericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

Gerichtsgebäude

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat seinen Sitz in der Gutleutstraße 136. Es ist in der ehemaligen Gutleutkaserne im Behördenzentrum Frankfurt am Main untergebracht. Bis ins Jahr 2009 war das Sozialgericnt Frankfurt am Main in der Adickesallee 36 untergebracht.

Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte

Das Sozialgericht Frankfurt am Main ist örtlich für die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Hanau sowie den Hochtaunuskreis und den Main-Kinzig-Kreis zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht Darmstadt das Gericht der zweiten Instanz. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die frühere örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an das Sozialgericht Darmstadt übertragen.

Koordinaten: 50° 6′ 10″ N, 8° 39′ 42,7″ O