Sickinger Tal

Landschaftsschutzgebiet „Sickinger Tal“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Kürnbach und Oberderdingen, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 37,3 ha
Kennung 2.15.040
WDPA-ID 324550
Geographische Lage 49° 5′ N, 8° 48′ O
Einrichtungsdatum 22. Dezember 1987
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe
Flächenhaftes Naturdenkmal „Erlenwald“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Oberderdingen
Fläche 1,79 ha
Kennung 82150590020
WDPA-ID 324550
Geographische Lage 49° 5′ N, 8° 48′ O
Einrichtungsdatum 1987
f4
Flächenhaftes Naturdenkmal „Röhricht“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Kürnbach
Fläche 0,53 ha
Kennung 82150400002
WDPA-ID 324550
Geographische Lage 49° 5′ N, 8° 49′ O
Einrichtungsdatum 1987
f4

Das Gebiet Sickinger Tal ist ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 22. Dezember 1987 in Verbindung mit den beiden flächenhaften Naturdenkmalen Röhricht und Erlenwald ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Kürnbach und Oberderdingen im Landkreis Karlsruhe.

Lage und Beschreibung

Der Schutzgebietskomplex liegt zwischen Kürnbach und dem Oberderdinger Ortsteil Flehingen. Die Ausdehnung des schmalen Schutzgebiets misst an der breitesten Stelle in Nord-Süd-Richtung ungefähr 180 m in Ost-West-Richtung etwa 2,8 km. Es wird im Osten durch die Landesstraße 593, im Westen durch die Auffahrt zur Bundesstraße 293, im Süden durch einen Feldweg und im Norden durch die Kreisstraße 3507 begrenzt.

Das 37,3 Hektar große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen Abschnitt des Humsterbachs und der angrenzenden Aueflächen. Es umfasst den Bachlauf des Humsterbachs samt der bachbegleitenden Gehölzvegetation sowie die angrenzenden, teils mit Feuchtbiotopen durchsetzten Wiesen und Ackerflächen.

Das 1,8 Hektar große flächenhafte Naturdenkmal „Erlenwald“ liegt auf der Nordseite des Schutzgebiets, das 0,5 Hektar große Naturdenkmal „Röhricht“ im Osten des Gebiets. Während ersteres ein unmittelbar am Bachufer liegendes, von Erlen dominiertes Feldgehölz umfasst, handelt es sich bei zweiterem um ein mit Kopfweiden umstandenes Schilfröhricht.

Der gesamte Schutzgebietskomplex gehört zum Naturraum Kraichgau und liegt im Naturpark Stromberg-Heuchelberg.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung

  1. eines Bachtales mit landschaftsprägendem Ufergehölz sowie die allmähliche Ersetzung standortfremder Gehölze durch standortheimische Bepflanzung;
  2. von mehr oder weniger feuchten Wiesen und Seggenriede als ökologischer Ausgleichs- und Lebensraum, insbesondere für gefährdete Vogelarten innerhalb einer vom intensiven Acker- und Weinbau geprägten Landschaft,
  3. der Talaue als Grundwasseranreicherungsgebiet mit dessen Wiesen und der möglichen Rückwandlung der Äcker in Wiesen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, speziell des Wasserhaushalts. Sowie die Förderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wie durch Pflanzung von Feldgehölzen entlang von Feldwegen und Gräben südlich des Humsterbaches sowie der Beseitigung bereits eingetragener Landschaftsschäden wie dem Auffüllen von Feuchtwiesen.“[1]

Siehe auch

Commons: Landschaftsschutzgebiet Sickinger Tal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet „Sickinger Tal“ mit den flächenhaften Naturdenkmalen “Röhricht” (ND-Nr. 21/2), und "Erlenwald” (ND-Nr. 22/20) auf dem Gebiet der Gemeinden Kürnbach und Oberderdingen. Abgerufen am 15. Dezember 2025.