Senatus consultum Narthaciensibus et Melitaeensibus

Das Senatus consultum Narthaciensibus et Melitaeensibus ist ein Senatsbeschluss aus der republikanischen Zeit um etwa 140 v. Chr.

Der Senat betätigte sich mit dem Konsult als Schiedsrichter. In seinem Beschluss bestätigte er das Urteil einer römischen Gesandtschaft aus dem Jahr 196 v. Chr., das die jahrzehntelangen Querelen um eine Landgrenze zwischen den beiden antiken griechischen Städten Narthakion und Melitaia in Thessalien zugunsten Narthakions entschieden hatte. Die durch das Konsult bestätigte Entscheidung enthob eine bereits 385 v. Chr. ergangene Anordnung des thessalischen Rats ihrer Wirkung, die umgekehrt einst zugunsten der Interessenslage der Stadt Melitaia ergangen war, ihrerseits wiederum bestätigt durch Pyrrhos I.[1]

Literatur

Anmerkungen

  1. Allan Chester Johnson, Paul Robinson Coleman-Norton, Frank Card Bourne: Ancient Roman statutes. 3. Auflage 2003, ISBN 1-58477-291-3, S. 34 f.