SS-Polizei-Gebirgsjäger-Regiment 18

(SS)-Gebirgs-Polizei-Regiment 18

Aktiv
Staat Deutsches Reich NS Deutsches Reich
Streitkräfte Ordnungspolizei
Gliederung

Polizei-Bataillon 302 (I/18,) München
Polizei-Bataillon 312 (II/18), Innsbruck
Polizei-Bataillon 325 (III/18), Dresden

Standort Innsbruck
Führung
Ehemalige
Kommandeure

Hermann Franz
Hans Hösl
Maj.Poys

Aufstellung, Gliederung, Bezeichnungen

Bereits ab Herbst 1941 gab es Pläne, eine auf Gebirgseinsätze spezialisierten Polizeitruppe aufzustellen,[1] denn das NS-Reich wollte den Kaukasus erobern (Unternehmen Edelweiss), um an die dringend benötigten Ölvorkommen in Baku zu kommen. Zur Sicherung der dafür notwendigen Transporte über Bahnrouten sollten Polizeieinheiten in das gebirgige Kaukasus-Gebiet geschickt werden. Die Anordnung des Hauptamt Ordnungspolizei zur Aufstellung eines Polizei-Gebirgsjäger-Regimentes erfolgte am 23. Mai 1942,[2] als Kommandeur wurde Pol.Oberst Hermann Franz bestimmt. Die für das Regiment ausgewählten drei Bataillone waren für den Spezialeinsatz geeignet: Das PB 302/München und das PB 312/Innsbruck waren bereits seit Herbst 1940 in Mittelnorwegen als Sicherungstruppe stationiert und das erst 1941 aufgestellte PB 325/Dresden hatte sich in der gebirgigen Oberkrain Praxis geholt. Jedes Bataillon sollte mit einer Kraftfahrzeug-Staffel, einem Nachrichten-Zug und einem schweren Granatwerfer-Zug ausgestattet sein, das Regiment erhielt zudem eine Schwere Pol.Geb.Jäg.Komp., einen Pol.-Pionierzug, einen Polizei-Reiterzug, eine Pol.Nachr.-Abt. und eine Pol.Pzkw.-Abteilung. Als Hilfspersonal wurden „Volksdeutsche“ eingestellt, insgesamt ca. 2000 Mann sollen die Stärke des Regiments erreicht haben. Mitte Juni 1942 trafen die Bataillone im Grenzgebiet Bayern/Tirol zur Aufstellung/zum Gebirgs-Spezialtraining ein. Sie waren bereits[3] und wurden weiter als Gebirgstruppe gekennzeichnet: An ihren Uniformen war bei den Feldmützen und am Unterärmel auf schwarzem Grund ein Edelweiß aufgenäht – jeweils links und damit unterscheidbar von der 1. Gebirgs-Division der Wehrmacht.

Wenige Wochen nach der Aufstellung des Polizei-Gebirgsjäger-Regimentes wurden alle bestehenden und einige neu zu bildenden Res.Pol.Batl. in Regimenter à drei Bataillone zusammengefasst, das Gebirgsjägerregiment erhielt die Nr. 18 der insgesamt 28 aufgestellten Polizei-Regimenter, es wurde zum „Pol.Geb.Rgt.18“ umbenannt.[4] Weitere Folge war eine Anpassung an die militärischen Bezeichnungen, die Bataillone 302, 312 und 325 wurden zu den I./, II./ und III./ Batl. des Regiments, die Kompanien durchnummeriert zu 1. – 12. Kompanie.

Eine weitere Änderung erfolgte im März 1943: Alle 28 Polizeiregimenter – und damit deren Bataillone – erhielten nominell zur Unterscheidung zu den Pol-Schützen-Regimentern einen SS-Zusatz, damit war aber weder eine Abgabe an die Waffen-SS oder eine Unterstellung in die SS-Administration verbunden, die Regimenter und ihre Bataillone und Sondereinheiten und -abteilungen „blieben unverändert Bestandteile der Ordnungspolizei“.[5]

Das Pol.Geb.Rgt.18 kam aufgrund des beginnenden Rückzugs der Wehrmacht nicht in die Kakasusregion, sondern wurde in den Norden umgeleitet und im Dezember bei Danzig von Wehrmachtoffizieren für einen Fronteinsatz vorbereitet. Ab 1943 war das Regiment diversen Armeekorps unterstellt: In Finnland der 20. Gebirgs-Armee, in Griechenland der Heeresgruppe E,[6] ebenso in den letzten Kriegsmonaten bis zur Auflösung am 9. Mai 1945 im Osten Sloweniens.

Es wurde nur dieses eine auf Gebirgsregionen spezialisierte Polizei-Regiment aufgestellt. Eine weitere Besonderheit ist die 1963 vom ersten Kommandeur (Sommer 1942 – Sommer 1943) und Offizieren des Regiments verfasste Regimentschronik mit einem ausführlichen Textteil inkl. Kriegsskizzen, Fotos und zudem in der Anlage übersichtlich die Kriegsgliederung, die Regiments- und Bataillons-Kommandeure, die Stellenbesetzung der Bataillone sowie eine chronologische Zeittafel.[7] Diese optimale Ausgangslage für Recherchen generell und auch im Vergleich zu allen anderen Polizeitruppen verleitete in der Folge immer wieder dazu, auch ohne konkrete Nachweise das Regiment für Kriegsverbrechen verantwortlich zu machen, die im näheren und weiteren zeitlich/räumlichen Umfeld erfolgten.

Einsätze

Slowenien, Oberkrain (August/September 1942)

Als Folge der Aussiedlungen in den seit Frühjahr 1941 dem „Reich“ angeschlossenen nördlichen Gebieten Sloweniens hatten sich Partisanenverbände gebildet. Den in Oberkrain stationierten Pol.Bataillonen, mot. Gendarmerie-Kompanien, Landesschützenbataillonen u. a. gelang es trotz Übermacht nicht, die relativ kleinen Partisanengruppen zu stellen. Im Frühjahr 1942 wurden die Überfälle auf Infrastruktur und Besatzer so stark, dass „militärische“ Hilfe angefordert wurde. Die Italiener schickten weitere Soldaten in die von ihnen besetzten südwestlichen Teile Sloweniens, in Oberkrain wurde das Gebirgsjägerregiment eingesetzt.[8] Der Beschluss dazu erfolgte bereits Ende Mai,[9] das Regiment musste aber erst zusammengeführt und trainiert werden.

Ende Juni 1942 wurde der Ausnahmezustand über Oberkrain verhängt. Bei den im Juli von Sicherheitspolizei/SD angeordneten Vergeltungsaktionen und Vertreibungen war das Regiment noch nicht in Oberkrain: Das III. Bataillon (vormals PB 325) kehrte am 21. Juli 1942 in die Oberkrain zurück, das I. Bataillon (vormals PB 302) kam am 27. Juli 1942 nach Kranj/Krainburg, das II. Bataillon (vormals PB 312) und der Stab erst am 29. Juli 1942. Mit dem Eintreffen der „militärischen Hilfe“ („Regiment Franz“) und dem Beginn einer „Sonderpropagandaaktion“[10] erfolgte ein Strategiewechsel der Besatzer, die Sühneexekutionen wurden ab August (bis Frühjahr 1943) ausgesetzt.[11] Man brauchte ein sicheres Umfeld für Ansiedlungen von „Volksdeutschen“ und man wollte die Slowenen als Soldaten und Arbeiter ausbeuten. Bei der Beauftragung der „Aktion Enzian“ wurde daher auch angegeben: „Das andere Ziel ist, die gutwillige Bevölkerung vom Druck der Banden zu befreien und ihnen das Gefühl der Sicherheit im Deutschen Reich zu geben.“[12] Der erste Einsatz des Regiments (und weiterer Pol.Batl.) startete in der Nacht vom 2./3. August 1942, die 13 Einsatzbefehle für August/September liegen vor.[13] Das Regiment hatte jedoch zuerst ebenfalls keinen Erfolg, bei neun Einsätzen wurden schwere Waffen verwendet,[14] diese waren im Gebirge eher hinderlich. Die Partisanen erspähten die Truppen und konnten sich zumeist rechtzeitig in unwegsame Wälder zurückziehen. Erst im September (Jelovka, 8.–10. September 1942; Udin borst/Herzogswald, 13./14. September 1942) gelang es, zwei Partisanengruppen zu stellen – dies feierte die Zivilverwaltung (Gauleiter Friedrich Rainer) mit einem Festakt am 29. September 1942 in Kranj/Krain, er bot den Slowenen in Oberkrain die „Staatsangehörigkeit auf Widerruf“ an.[15] Das Regiment kehrte Anfang Oktober zurück zum Gebirgstraining.

Finnland (Jänner – Juli 1943)

Nach einem einmonatigen Vorbereitungstraining bei Danzig wurde das Regiment Anfang 1943 nach Nordfinnland verschifft und zuerst im Raum Rovaniemi weiter für einen Einsatz an der Front vorbereitet.[16] Das III. Bataillon stellte die Reserve und sicherte das XVIII. Geb. Armeekommando. Erst ab April wurden dem I. und das II. Bataillon ein wenige Kilometer breiter Verteidigungsbereich zwischen der 6. SS-Gebirgsdivision Nord und der 6. Gebirgs-Division zugewiesen. Sie bauten Verbindungswege und Bunker aus. Es blieb mehrheitlich ruhig, nur im Mai gab es an ihrem Frontabschnitt einige Vorstoßversuche der Roten Armee, sie wurden unter Verlusten auf beiden Seiten abgewehrt. Die fallweise in der Literatur angegebene Exekution von 100 Partisanen beruht auf einer Datumsverwechslung, zudem war das Regiment an der Frontlinie auf der Höhe des nördlichen Polarkreises stationiert.

Im Frühsommer 1943 versuchte Gauleiter Rainer beim Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Himmler erneut um Entsendung des Regiments nach Oberkrain. Da die Wehrmacht den baldigen Absprung der italienischen Verbündeten (Fall Achse) erwartete und zudem von einer Landung der Alliierten in Griechenland ausging (Täuschungsmanöver „Operation Animals“), wurde das Regiment ohne Abwarten eines Ersatzes „zur Bandenbekämpfung und Bahnsicherung“ nach Griechenland geschickt.[17]

Griechenland (Mitte August – Herbst 1943)

Der Transport des Regiments von Finnland mit Schiff und Bahn endete in Griechenland Mitte August im Bahnhof Lianokladi/Lamia. Der gesamten Bahn-Nachschub Richtung Athen war seit 21. Juni 1943 unterbrochen, eine kleine Gruppe von der SOE (Special Operation Executive) hatte die Asopos-Brücke in den Bergen („Operation Washing“) gesprengt. Das Regiment wurde bei Ankunft beauftragt, die Straßenverbindungen ab Lamia Richtung Athen abzusichern, bereits im September gab es größere Verluste (Arachowa/II. Bataillon, Lidoriki/I. Bataillon). Im Oktober wurde Hermann Franz zum Befehlshaber der Ordnungspolizei (BdO) in Griechenland ernannt und das I. Bataillon nach Athen beordert, es blieb dort bis zum Abzug.

Hans Hösel übernahm das Kommando des Regiments, es erhielt eine Pol.Art.Abteilung zugewiesen, die drei Gefechtsbatterien wurden in ihrer Nummerierung auf die drei Bataillone aufgeteilt. Das II. Bataillon blieb in Mittelgriechenland, das III. Bataillon wurde Ende September der 12. Küstenschutzflotille zur Entwaffnung der Italiener auf einigen Kykladeninseln zugeteilt und kehrte erst im Laufe des Dezember auf das Festland mit Sitz in Livadia zurück.[18] Hauptaufgabe des Regiments war und blieb die Sicherung der Nord-Süd-Transportroute. Teile des Regiments kamen aber auch bei Durchkämmungsaktionen in abgelegenen Berggebieten zum Einsatz, sie wurden der bereits seit Frühjahr bei Athen stationierten 11. Luftwaffen-Felddivision oder dem in Livadia stationierten Regiment der Division Brandenburg oder der nördlich angrenzenden 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division zugeteilt.

Auch unter deutscher Besatzung gelang es nicht, das gesamte Gebiet zu kontrollieren. Die von Berlin über den Befehlshaber Südost/Belgrad vorgegebenen Vergeltungen mit Sühnequoten von bis zu 100 pro getöteten Soldaten bei Entkommen der Attentäter führten zu willkürlichen Übergriffen. Nach dem Massaker von Kalavryta und Protest der kollaborierende Regierung Ioannis Rallis wurde mit Befehl von Militärbefehlshaber General Wilhelm Speidel vom 22. Dezember 1943 die Entscheidung über das Vergeltungsausmaß bei der Truppe auf Divisionsebene gehoben, „Sühnemaßnahmen für Verluste bei der Luftwaffe, der Marine, der Polizei und der OT werden grundsätzlich durch die Territorialbefehlshaber befohlen“ – somit vom Militärbefehlshaber oder der zuständigen Feldkommandantur.[19] Im Jahr 1943 sind keine eigenmächtigen Vergeltungsaktionen des Regiments bekannt. Bei der am 5. Januar 1944 angeordneten „Vergeltungsmaßnahme“ für zwei Tote und einen Verwundeten stellte das betroffene III. Bataillon und die zugeteilte 3. Gefechtsbatterie der Pol.Geb.Art.Abt. das Exekutionskommando für die 50 Unschuldigen. Sie wurden aus dem GFP-Gefängnis in Livadia an den Attentatsort gebracht und erschossen[20] – an die Toten erinnert ein Gedenkstein. Am 25. April 1944 gab es in Korakolites bei Livadia einen spektakulären Überfall auf einen Konvoi der Ordnungspolizei: Zwei Offiziere des BdO Athen und der Begleitschutz des III. Bataillon wurden überfallen. Für die dabei getöteten zwei Offiziere wurden auf Anordnung des Militärbefehlshaber insgesamt 110 „Geiseln“ exekutiert, erst einige Tage später wurden fünf weitere Regimentsangehörige tot aufgefundenen und weitere 100 „Geiseln“ als Vergeltung exekutiert. Da es nicht genügend Gefangene im Gefängnis Livadia gab, forderte man von den entlang der Straßenroute bis Lamia stationierten III. Bataillon (Amphissa) und II. Bataillon (Lamia, SD-Gefängnis) die Bereitstellung weiterer Gefangener/Geiseln. Der Vorfall und die Vergeltungen sind durch Wehrmacht-Meldungen[21] und zudem auch durch Briefe von zwei Angehörigen des III. Bataillon (vom 28. April und 4. Mai 1944) dokumentiert.

Mitte Mai 1944 erklärte General Felmy (LXVIII. Armeekorps, Athen) die Halbinsel Peloponnes zum Kriegsgebiet mit strikten Ausnahmesperren, jeder Grieche außerhalb seines Wohnortes war ohne Vorwarnung zu erschießen.[22] Das II. und das III. Bataillon und die 2. und 3. Gefechtsbatterie des Pol.Geb.Art. Abt. wurden im Juni als Verstärkung geschickt und General Karl von le Suire (117. Jäg.Div.) unterstellt. Sie sollten gemeinsam mit dem Sicherheitsbataillon von Oberst Dionysios Papadongonas die südlichen Gebirgsketten nach Partisanen zu durchsuchen. Im Vergleich zu den Kampftruppen der 117. Jäg.Div. und 11. Luftwaffen-Division fiel der „Erfolg“ (Tote, Gefangene) jedoch bescheiden aus, General Löhr (Heeresgruppe E) beorderte das II. und III. Bataillon zurück auf das Festland.

Beim letzten Großunternehmen der Wehrmacht („Kreuzotter“) unter Führung von General Hubert Lanz (XXII. Gebirgs-Armeekorps) setzte man Teile des II. und III. Bataillon am südlichen und östlichen Rand des „Operationsgebietes“ ein. Auf Drängen von HSSPF Schimana standen die Polizeibataillone erstmals unter dessen taktischer Führung. Das III. Bataillon verlor westlich von Amphissa in Karoutes über 100 Mann. Am 10. Mai wurden Teile des II. Bataillon und die 2. Gefechtsbatterie der Pol.Geb.Art.Abt. Richtung Karpenisi geschickt. Nach Angaben der Regimentschronik sei dieses Zentrum des griechischen Widerstandes in den Bergen zwei Tage später „genommen“ worden. Die Stadt war jedoch bereits von Kampfgruppen der 4. SS-Pol.Pz.Gren.Div. und der 104. Jägerdivision erobert worden.[23]

In der Millionenstadt Athen spielte das I. Bataillon keine erkennbare Rolle, es gab über 150 abzusichernde deutsche Dienststellen und Vertretungen. Ab Frühjahr 1944 herrschte bereits Bürgerkrieg. Absperrungen von kommunistischen Stadtvierteln erfolgten auf Anordnung der griechischen Sicherheitspolizei und wurden in der Regel mit griechischen Polizeikräften und Sicherheitsbataillonen ausgeführt.[24] Allenfalls stellte BdO Hermann Franz bei Gefahr oder Bedarf das italienische oder griechische Freiwilligen-Bataillon (mit jeweils deutschem Führungspersonal), den motorisierten Gendarmerie-Zug des KdO Athen oder Teile des I. Bataillon als Verstärkung zur Verfügung – wie dies beim ersten bewaffneten Aufstand in Athen in Nikea (Kokkinia) vom 5. bis 8. März 1944 gegen Ende der Kämpfe der Fall war. Die letzte große Razzia kurz vor dem Abzug gab es ebenfalls im Viertel Nikea (Kokkinia) am 17. August 1944, sie wurde jedoch nicht von griechischer Seite angeordnet, sondern vom Militärbefehlshaber Speidel mit dem Ziel, noch vor dem Abzug Zwangsarbeiter für die deutsche Rüstungsindustrie beschaffen. Eingesetzt waren Soldaten der 11. Luftwaffen-Felddivision, der mot. Gendarmerie-Zug und ein Sicherheitsbataillon.[25]

In seinem ersten Aufsatz 2007 ging Ralph Klein davon aus, die Athener Juden seien auf Anordnung von BdO Franz von Angehörigen des I. Bataillon verhaftet worden, in den nachfolgenden Aufsätzen 2009und 2012 schreibt nur mehr von „Beteiligung“. Es ist nachgewiesen, dass die Sicherheitspolizei/SD (Männer in SS-SD Uniform) anhand von Listen mit Namen und Adressen die jüdischen Familien aus ihren Wohnungen geholt haben, unterstützt von griechischer Polizei.[26] Für die Bewachung der Synagoge und die Überstellung ins KZ-Chaidari könnte die Ordnungspolizei eingesetzt worden sein, offen jedoch, welche in Athen stationierten Einheiten. BdO Hermann Franz gab bei einer Befragung 1967 nur zu, dass er eine Urlaubssperre verhängt und zur Bewachung des Deportationszuges nach Auschwitz Angehörige des I. Bataillon, der Panzerjäger-Kompanie und der Pol.Geb.Art.Abt. bereitgestellt habe.[27]

Rückzug und Kriegsende

Ab Mitte September reihten sich das Regiment in die Ruckzugskolonnen aller in Griechenland stationierten Divisionen und Truppen ein. Getrieben von griechischen und jugoslawischen Partisanen und dann der Roten Armee zog sich das Regiment mit wechselnden Unterstellungen über Montenegro, Serbien (Belgrad, 11.–20. Oktober 1944) und entlang der Drau zurück. Am 23. März 1945 wurde ihm noch das Freiwillige Polizei-Bataillon 1 Kroatien unterstellt und am 3. Mai die Reste des SS-Polizei-Regiment 5 als III. Bataillon zugewiesen. Bei Kriegsende löste sich das Regiment auf der Flucht vor der Roten Armee und jugoslawischen Partisanenverbänden im Osten Sloweniens auf.

Gemäß der Wehrmachtsauskunftsstelle beliefen sich die Verluste im Zweiten Weltkrieg auf 277 getötete und 239 vermisste Regimentsangehörige. Gemäß den verklärenden Memoiren von Hermann Franz sollen 1200 von 3600 Regimentsangehörige nicht zurückgekehrt sein. Kameradschaftsschriften geben noch höhere Verluste an. Auch in anderen Polizeieinheiten wurden nach dem Krieg die Verlustzahlen maßlos übertrieben, um vor einer möglichen Strafverfolgung zu schützen.[28]

Aufarbeitung

Ralph Klein zeigte auf, dass sich Hermann Franz seit den 1950er-Jahren mit Kameraden/Offizieren des Regiments traf („Selbsthilfegruppe für Kriegsverbrechen“), bei den jährlichen Kameradentreffen wurden nicht nur die Regimentschronik erstellt, sondern sie konnten sich auch absprechen.[29] Es gab ein Verfahren gegen Hans Hösel (Kommandeur des Regiments Herbst 1943 – Herbst 1944) und Berner und Rasche (Funktionen jeweils unbekannt), sie wurden eingestellt. Gegen Hermann Franz wurde nie ermittelt.

Der beliebte DDR-Schriftsteller Erwin Strittmatter, war Angehöriger des III.Batl. und fungierte als einer der Bataillonsschreiber. In seinem ersten „Wundertäter“-Roman (1957) baute er im letzten Abschnitt seine Kriegserfahrungen aus der Perspektive seines Protagonisten Ladislaus ein: Finnland, die Bahnfahrt durch den Balkan, Griechenland (Inseln, nicht Festland). Ladislaus gehört zur „Stube 18“, sucht öfter die Schreibstube auf. Nach der Veröffentlichung meldeten sich ehemalige Bataillonskollegen bei dem bereits damals bekannten Schriftsteller.[30] Auch der Kriegsrückkehrer im „Grüner Juni/Eine Nachtigallgeschichte“ (1985) trägt immer seinen Gebirgsrucksack und erzählt, wie er – von Finnland kommend – als einer von drei deutschen Besatzern einige Wochen auf einer kleinen griechischen Insel zubrachte. Kritiker, die Strittmatter vorwerfen, sich nicht zu seiner Kriegszeit und den Kriegsverbrechen bekannt zu haben, kennen die Texte nicht, denn er beschreibt auch Übergriffe, zeigt Lächerlichkeit wie Anmaßung der der Besatzer, Eitelkeiten und Gier, und auch Desertationen zur Roten Armee (Finnland) und zu den Briten (griechische Inseln).

Literatur

  • Hermann Franz, Gebirgsjäger der Polizei. Polizei-Gebirgsjäger-Regiment 18 und Polizei-Gebirgs-Artillerieabteilung, 1942 bis 1945, Bad Nauheim 1963
  • Massimo Arico: Ordnungspolizei: Encyclopedia of the German Police Battalions. Leandoer and Ekholm, Stockholm 2010, ISBN 978-91-85657-99-5.
  • Antonio J. Muñoz: Hitler's Green Army: The German Order Police and Their European Auxiliaries, 1933–1945, Volume 2: Eastern Europe and the Balkans Verlag: Europa Books, Bayside (NY) 2006, ISBN 1-891227-67-X
  • Ralph Klein: Das SS-Polizei-Gebirgsjäger-Regiment 18. In: Wolfgang Schulte (Hrsg.): Die Polizei im NS-Staat. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2009, ISBN 978-3-86676-093-6.
  • Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“: Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. 2. überarbeitete Auflage. Klartext, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0663-1.
  • Georg Tessin, Norbert Kannapi: Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz 1939–1945: Ein Überblick anhand der Feldpostübersicht. Biblio Verlag, Osnabrück 2000, ISBN 3-7648-2471-9.
  • Mark C. Yerger: Allgemeine-SS: The Commands, Units and Leaders of the General SS. Schiffer Publishing, Atglen (PA) 1997, ISBN 0-7643-0145-4 (englisch).
  • Wolfgang Curilla, Die deutsche Ordnungspolizei im westlichen Europa 1940 – 1945, Paderborn 2019
  • Wolfgang Curillla, Deutsche Ordnungspolizei in Griechenland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 71 (2023) 6, Seite 540–561.
  • Marcus Schreiner-Boczic, Enzian – August bis Oktober 1943 in Gorenjska, Seite 81 – 93, in: Deutsche und Partisanen. Deutsche Verluste in Gorjenska (Oberkain) zwischen Mythos und Wahrheit, Kranj, 2017 (Museumskatalog)
  • Frank Hoffmann, Silke Flegel: Autobiografie und Dichtung: Die Sommer-Debatte um Erwin Strittmatter. (PDF) Ruhruni Bochum, S. 973, abgerufen am 12. September 2025.

Einzelnachweise

  1. Ralph Klein, Das Polizei-Gebirgsjägerregiment 18: Massaker, Deportation, Traditionspflege, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 55/41, 2007, S. 43
  2. Erlass O-Kdo.I O (3) 1 Nr. 102/42
  3. RMBliV S. 1370
  4. Erlass O.Kdo. I O (3) Nr. 184/42 vom 9. Juli 1942
  5. Georg Tessin, Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei im 2. WK in: Neufeldt, Huck, Tessin, Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936 – 1945, Schriftenreihe des Bundesarchivs 3, Teil II, Koblenz 1957, Seite 31.
  6. Georg Tessin, Norbert Kannapin, Brün Meyer, Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz 1939–1945: ein Überblick anhand der Feldpostübersicht, Osnabrück 2000, Jeweilige Unterstellungen, Seite 624
  7. Hermann Franz, Gebirgsjäger der Polizei. Polizei-Gebirgsjäger-Regiment 18 und Polizei-Gebirgs-Artillerieabteilung, 1942 bis 1945, Bad Nauheim 1963
  8. Josef Rausch, Der Partisanenkampf in Kärnten im Zweiten Weltkrieg, Militärhistorische Schriftenreihe, Heft 39/40, dritte Auflage, Wien 1994, Seite 8
  9. Ralph Klein, Das SS-Polizei-Gebirgsjäger-Regiment 18, in: Wolfgang Schulte (Hg.), Die Polizei im NS-Staat. Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, Frankfurt 2009, Seite 206.
  10. Tone Ferenc, Quellen zur nationalsozialistischen Entnationalisierungspolitik in Slowenien 1941 bis 1945, Maribor 1980 (https://www.karawankengrenze.at/), Dokument 264.
  11. Stane Sinkovec, Das Gestapo-Gefängnis von Begunje/Vigaun in Oberkrain 1941 – 1945, Klagenfurt/Celovec-Ljublana/Laibach 2014, Seite 332, 349/350
  12. „Richtlinien für die Durchführung der Aktion gegen Partisanen und sonstige Banditen in Oberkrain und in der Untersteiermark“ vom 25. Juni 1942
  13. Marcus Schreiner-Bociz: Deutsche und Paritsanen. Deutsche Verluste in Gorjenska (Oberkain) zwischen Mythos und Wahrheit. (PDF) In: gorenjski-muzej.si. S. 81–93, abgerufen am 17. Dezember 2025.
  14. Werner Regenberg, Panzerfahrzeuge und Panzereinheiten der Ordnungspolizei: 1936 – 1945, Seite 60
  15. Alpenländische Rundschau vom 3. Oktober 1942: „Oberkrain bekennt sich zum Reich“
  16. Wolfgang CURILLA, Die deutsche Ordnungspolizei im westlichen Europa 1940 – 1945, Paderborn 2019, Seite 120
  17. Percy Ernst Schramm (Hrsg.), Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht, 1943, Teilband 2, Seite 764
  18. Wolfgang Curilla, Deutsche Ordnungspolizei in Griechenland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 71 (2023) 6, Seite 549
  19. Martin Zöllner, Kazimirz Leszczynski (Hrsg.): Fall 7 – Das Urteil im Geiselmordprozeß, gefällt vom Militärgerichtshof V der Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1965, Seite 170.
  20. Wolfgang Curilla, Deutsche Ordnungspolizei in Griechenland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 71 (2023) 6, Seite 552
  21. Militärbefehlshaber Griechenland vom 26. April 1944, LXVIII Armeekorps vom 29. April 1944, Militärbefehlshaber Südost vom 9. Mai 1944
  22. Hermann Frank Meyer, Von Wien nach Kalavryta. Die blutige Spur der 117. Jäger-Division durch Serbien und Griechenland, Möhnesee 2002). Seite 396
  23. Hermann Frank Meyer, Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgs-Division im Zweiten Weltkrieg, 2008, Seite 626/627
  24. Mark Mazower, Griechenland unter Hitler. Das Leben unter deutscher Besatzung 1941 – 1944, Frankfurt 2016, Seite 379 ff.
  25. Wolfgang Curilla, Deutsche Ordnungspolizei in Griechenland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 71 (2023) 6, Seite 560.
  26. Hans Safrian, Die Eichmann Männer, Wien 1993, Seite 272. Mark Mazower, Griechenland unter Hitler. Das Leben unter deutscher Besatzung 1941 – 1944, Frankfurt 2016, Seite 299.
  27. Ralph Klein, Das Polizei-Gebirgsjägerregiment 18: Massaker, Deportation, Traditionspflege, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 55/41, 2007, Seite 58
  28. Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“: Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. S. 369.
  29. Ralph Klein, Das Polizei-Gebirgsjägerregiment 18: Massaker, Deportation, Traditionspflege, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 55/41, 2007, S. 61f.
  30. Anette Leo, Erwin Strittmatter. Die Biografie, Berlin 2012, Seite 260