Rothsee (Zusmarshausen)

Rothsee
Lage Landkreis Augsburg
Zuflüsse Roth
Abfluss Roth
Größere Orte in der Nähe Zusmarshausen
Koordinaten 48° 23′ 48″ N, 10° 36′ 50″ O
Daten zum Bauwerk

Bauzeit 1972–1974
Höhe über Gewässersohle 2,50
Daten zum Stausee
Wasseroberfläche 10,5 ha
Stauseelänge 860 m
Stauseebreite 140 m
Gesamtstauraum 130 000 m³
Besonderheiten

Binnenseeinsel

Der Rothsee ist ein Stausee bei Zusmarshausen im bayerischen Landkreis Augsburg in Deutschland.

Er ist aus dem Aufstau der Roth um 2,5 m entstanden und dient der Naherholung. Der See befindet sich 20 km westlich von Augsburg an der Bundesstraße 10, etwa einen Kilometer südlich der Bundesautobahn-8-Ausfahrt Zusmarshausen und östlich des Marktes Zusmarshausen.

Einrichtungen

Den Erholungssuchenden stehen Parkplätze, Liegewiesen, Kinderplanschbecken, Umkleidekabinen, Imbisswagen und Toilettenanlagen zur Verfügung. Eine Wasserwacht-Station sorgt für die Sicherheit der Badegäste und Schlittschuhläufer.

Wasserqualität

Die Wasserqualität des Rothsees gilt grundsätzlich als gut, jedoch kam es in der Vergangenheit wiederholt zu temporären Einschränkungen. Im Herbst 2025 wurde ein Badeverbot verhängt, nachdem das Wasser mit Fäkalkeimen belastet war. Zuletzt war dies 2020 der Fall. Im Sommer 2025 sowie 2023 warnte das Gesundheitsamt vor einer erhöhten Konzentration von Blaualgen. Und 2019 sprach das Gesundheitsamt eine Warnung vor Entenflöhen aus.[1]

Um die zunehmende Verschlammung des Sees einzudämmen, wurde 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes ein Sedimentbecken mit einem Fassungsvermögen von rund 3200 Kubikmetern errichtet. Im Herbst 2025 wurde beschlossen, zwei weitere Becken anzulegen. Der darin abgesetzte Schlamm soll dann alle drei bis fünf Jahre abgesaugt werden.[2]

Commons: Rothsee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sorgen um das „liebste Kind der Zusser“. In: Augsburger Allgemeine, erschienen am 2. Oktober 2025, S. 37.
  2. Neue Sedimentbecken am Rothsee. In: Augsburger Allgemeine, erschienen am 17. November 2025, S. 31.