Risāla (asch-Schāfiʿī)
Die Risāla (arabisch الرسالة ‚Sendschreiben‘) von asch-Schāfiʿī (gest. 820) ist eine arabische Schrift zur islamischen Rechtstheorie. Sie ist das früheste Werk, das den Anspruch erhebt, eine vollständige theoretische Darstellung des islamischen Rechts zu entwickeln und zu formulieren. Das Werk setzt sich insbesondere mit scheinbaren Widersprüchen zwischen Koran und Sunna sowie mit der Verwendung von Hadithen für die Rechtsanalyse auseinander.[1] Eines der Projekte asch-Schāfiʿīs in der Risāla ist es, zu beweisen, dass die Sunna genau wie der Koran als eine unabhängige Quelle gültiger und verbindlicher Gesetzgebung angesehen werden muss.[2] Da asch-Schāfiʿī die Regel betont, dass nur eine authentische Sunna, die von zuverlässigen Autoritäten überliefert wurde, eine gültige Rechtsquelle darstellt, widmet er einen großen Teil der Risāla der Untersuchung dessen, was eine authentische Tradition ausmacht, wer die zuverlässigen Überlieferer sind und warum bestimmte authentische Traditionen einander widersprechen.[3]
Zwar gilt asch-Schāfiʿīs Risāla als Anfangspunkt der Usūl-al-fiqh-Literatur,[4] doch meint Joseph Lowry, dass die Risāla selbst kein Usūl-al-fiqh-Werk ist.[5] Nach Norman Calder fungiert die Risāla auch als Widerlegung der muʿtazilitischen Erkenntnistheorie: Ihr zufolge ist Offenbarung eine notwendige, ausschließliche und hinreichende Quelle des Wissens für alle menschlichen Zwecke, und ihre Interpretation ist das Vorrecht der Fuqahā'.[6]
Titel
Der Titel „Sendschreiben“ bezieht sich darauf, dass asch-Schāfiʿī dieses Werk auf Bitte eines gewissen ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī abfasste und ihm zuschickte.[7] Er ist allerdings erst nach dem Tode des Autors aufgekommen. In dem Text selbst wird das Werk als al-kitāb („das Buch“) bezeichnet.[8]
Druckausgaben und Übersetzungen
Unter den verschiedenen seit 1312 (1894) erschienenen Ausgaben des Werkes ist die von Ahmad Muhammad Schākir (Muṣṭafā al-Bābī al-Ḥalabī, Kairo 1940) herausgegebene Ausgabe[9] die am weitesten benutzte und zuverlässigste.[10] In dieser Ausgabe, die auf der Rabīʿ-Handschrift beruht,[11] ist der Text in 1821 Paragraphen eingeteilt.
Eine englische Übersetzung erstellte Majid Khadduri unter dem Titel: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. John Hopkins University Press, Baltimore 1961. Das Buch erschien später erneut unter dem Titel Al-imām Muḥammad ibn Idris al-Shāfi'i's al-Risāla fī usūl al-fiqh, treatise on the foundations of Islamic Jurisprudence. Islamic Texts Society, Cambridge 1987. Eine Edition mit englischer Übersetzung liefert Joseph E. Lowry in: The epistle on legal theory. New York University, New York 2013.[12]
Inhalt
Thematische Gliederung
Nach Joseph Lowry besteht asch-Schāfiʿīs Risāla im Großen und Ganzen aus einer Einleitung und drei Hauptteilen.[13] Die einzelnen Teile des Werks befassen sich nach Joseph Lowry[14] mit den folgenden Themen:
- Einleitung (§§ 1–178). Ausführungen zur islamischen Heilsgeschichte (§§ 1–42), Bedeutung des Rechts (§§ 43–52), die Bayān-Theorie (§§ 53–130), das Arabische im Koran (§§ 131–178).
- Der erste Hauptteil behandelt hermeneutische Techniken bei bestehender Wechselwirkung zwischen Koran und Sunna (§§ 179–568). Hier geht es um uneingeschränkt und eingeschränkt gültige Texte (ʿāmm/ḫāṣṣ) (§§ 179–235), die Autorität der Sunna (§§ 236–311), Abrogation (§§ 312–420) sowie allgemeine und spezifische Texte (ǧumla/naṣṣ) (§§ 421–568).
- Der zweite Hauptteil (§§ 569–1308) diskutiert hermeneutische Probleme und andere Fragen, die die Sunna allein betreffen.[15] Am Anfang geht es noch einmal um die Interaktion von Quellen (§§ 569–655), danach um Abrogation in der Sunna (§§ 656–709), Widersprüche zwischen Hadithen (§§ 710–846), Gebote und Verbote (§§ 847–960), Erkenntnistheorie (§§ 961–997), Hadith-Kritik (§§ 998–1308) und Idschmāʿ (§§ 1309–1320).
- Der dritte Hauptteil (§§ 1312–1821) befasst sich mit der juristischen Auslegungstechnik, die angewendet wird, wenn zu einer Frage kein direkt darauf hinweisender offenbarter Text vorliegt. Hierbei geht es zunächst um Idschtihād und Qiyās (§§ 1321–1670), wobei asch-Schāfiʿī die in Kufa von Abū Hanīfa praktizierte Rechtsmethode des istiṣān (pragmatische Erwägung) kritisiert (§§ 1456–68)[16] und die Gültigkeit des Idschmāʿ der Bewohner von Medina in Frage stellt (§§ 1556–63).[17] Anschließend geht es um verschiedene Differenzen zwischen Texten und frühen Autoritäten (§§ 1671–1804), die Rechtsmeinungen der Prophetengefährten (§§ 1805–1811) und den relativen Wert von Koran, Sunna, Idschmāʿ und Idschtihād (§§ 1812–1821).
Das Bayān-Konzept als Hauptthema der Risāla
Joseph Lowry zufolge dreht sich das Werk vor allem um das juristisch-hermeneutische Konzept des bayān („Kundgabe, Darlegung, Erläuterung“).[18] Asch-Schāfiʿī erklärt dieses Konzept am Anfang der Risāla, wie folgt:
„Die Gesamtheit dessen, was Gott seinen Geschöpfen in Seinem Buch an Dingen kundgegeben (abāna) hat, mit denen Er sie gemäß Seinem früheren Entschluss in den Dienst genommen hat, umfasst verschiedene Kategorien:
- Eine davon ist das, was Er Seinen Geschöpfen in Form eines Textes [sc. des Korans] kundgegeben hat, wie etwa die Gesamtheit der Ihm geschuldeten Pflichten, dass ihnen Salāt, Zakāt, Haddsch und Saum obliegen. Und dass Er schändliche Taten – sowohl sichtbare als auch verborgene – verboten hat, wobei er Zinā, Weintrinken, den Verzehr von Aas, Blut und Schweinefleisch textlich erwähnt hat. Er hat ihnen auch dargelegt, wie die Wudū'-Pflicht erfolgt, wie andere Dinge, die er (sc. durch den Koran) textlich kundgegeben hat.
- Eine weitere Kategorie umfasst das, was Er in Seinem Buch als Pflicht festgelegt, hinsichtlich der Art der Ausführung aber durch den Mund Seines Propheten dargelegt hat. Hierzu gehören zum Beispiel die Anzahl der (sc. täglichen) Gebete, die Höhe der Zakāt und der Zeitpunkt von deren Fälligkeit, und andere Pflichten, die Er in Seinem Buch offenbart hat.
- Eine weitere Kategorie umfasst das, was der Gesandte Gottes als Sunna festgelegt hat und zu dem Gott keinen Rechtstext geliefert hat. Denn Gott hat in Seinem Buch die Pflicht zum Gehorsam gegenüber Seinem Gesandten und die Befolgung seiner Entscheidung festgelegt. Wer also (sc. eine Pflicht) vom Gesandten Gottes annimmt, nimmt sie aufgrund der von Gott auferlegten Pflicht an.
- Eine weitere Kategorie umfasst das, was Gott Seinen Geschöpfen durch Idschtihād zu suchen geboten hat, wobei er beim Idschtihād ihren Gehorsam auf die Probe stellt, so wie Er ihren Gehorsam durch andere Pflichten prüft, die Er ihnen auferlegt hat.“
Demnach ist das islamische Normensystem also grundsätzlich in Koran und Sunna enthalten, wobei sich die einzelnen Regeln auf viererlei Art aus diesen Quellen ergeben: (1) aus dem Koran allein; (2) aus Koran und Sunna zusammen, wobei die Sunna den Koran erläutert; (3) aus der Sunna allein; (4) aus keiner der beiden Rechtsquellen, so dass Idschtihād erforderlich ist. Anschließend veranschaulicht er die verschiedenen Varianten des Bayān mit juristischen Beispielproblemen (§§ 73–119), wobei er sie hier um eine fünfte Variante erweitert, die nämlich, dass Koran und Sunna auf dasselbe hinauslaufen.[18]
Asch-Schāfiʿī schließt seine Ausführungen dazu mit der Aussage ab: „Niemand hat das Recht, über etwas zu sagen, dass es erlaubt oder verboten ist, es sei denn, aufgrund von Wissen. Und Grundlage des Wissens sind entweder die Nachricht im Buch (sc. dem Koran) oder der Sunna, oder der Idschmāʿ oder der Qiyās“ (§ 120). Damit formuliert er hier auch schon die Lehre von den vier islamischen Rechtsquellen.
Das Konzept des Bayān stellt in den ersten 629 Paragraphen, also etwas mehr als einem Drittel des Textes, ein durchgängiges und wiederkehrendes Thema der Risāla dar.[20] Nach § 629 bezieht sich der Autor nicht mehr ausdrücklich auf das Bayān-Schema,[20] doch meint Lowry, dass die Einzelheiten der Darstellung dieses „göttlichen Kommunikationsakts“ das Organisationsprinzip der gesamten Risāla bilden.[21] Die drei Hauptteile des Werks behandeln nämlich, so Lowry, drei verschiedenen Arten des Bayān: 1. diejenige, bei der sich Koran und Sunna verbinden, um Regeln auszudrücken, 2. die Art, bei der nur die Sunna Regeln ausdrückt, und 3. die Art, bei der man auf Idschtihād zurückgreifen muss.[22]
Struktur und Stil
Die grundlegende literarische Form der Risāla ist der Dialog.[23] Die Funktion des Gesprächspartners in der Risāla besteht darin, asch-Schāfiʿī die Möglichkeit zu geben, dieselben Punkte mit leichten Abweichungen zu wiederholen.[24] Der größte Teil der Risāla besteht aus Beispielproblemen, von denen viele nicht von theoretischen Erklärungen begleitet werden, so dass man aus ihnen auf die theoretische Aussage schließen muss, die bewiesen werden soll. Der Text enthält vergleichsweise wenige ausführliche Diskussionen über abstrakte Theoriefragen und arbeitet stattdessen hauptsächlich anhand ihrer Beispielprobleme. Die Beispielprobleme lassen sich in mehrere klar erkennbare Gruppen einteilen, und diese Gruppen spiegeln sowohl die übergeordneten Konzepte wider, die asch-Schāfiʿī zu Beginn der Risāla ankündigt, als auch die Fachbegriffe, die in seinen Analysen einzelner Probleme wiederkehren.[25]
Quellen
In der Risāla gibt es 220 Koranzitate, die entweder als spezifische Rechtsvorschriften oder als Beispiele für die Formulierung von Fiqh-Maximen angeführt werden. Daneben führt der Autor über 100 Hadithe an, von denen er einige an verschiedenen Stellen als Beispiele wiederholt. Auch sie dienen nicht nur als Rechtsvorschriften, sondern als Grundlage für die Formulierung von Maximen.[26] Eine Liste aller in der Risāla genannten Überlieferer findet sich in Khadduris Übersetzung des Werks, zusammen mit deren Todesdaten und -orten.[27] Obwohl asch-Schāfiʿī Berichten, die von unzuverlässigen Autoritäten überliefert werden, kritisch gegenübersteht und Traditionen von ihm unbekannten Autoritäten nicht akzeptieren wollte, zitiert er selbst in der Risāla mehrere Traditionen ohne Isnād.[28]
Rezeption
Wael B. Hallaq ist der Auffassung, dass die Risāla nach dem Tod ihres Autors zunächst keine nennenswerte Anhängerschaft fand, und führt dies darauf zurück, dass der Text eine eigenwillige Rechtsposition widerspiegelte.[29] Allerdings zitiert al-Baihaqī (gest. 1066) asch-Schāfiʿīs Schüler al-Muzanī (gest. 878) mit der Aussage: „Ich habe asch-Schāfiʿīs Buch Ar-Risāla 500 Mal gelesen, und jedes Mal habe ich einen neuen Nutzen daraus gezogen, den ich vorher nicht daraus gezogen hatte.“[30] Der älteste noch existierende Textzeuge für die Risāla ist die sogenannte Rabīʿ-Handschrift, benannt nach ar-Rabīʿ ibn Sulaimān al-Murādī (gest. 884), einem Schüler und Hauptüberlieferer von asch-Schāfiʿīs Werken. Obwohl der moderne Herausgeber dieser Handschrift annimmt, dass sie ar-Rabīʿs eigene Handschrift darstellt und den von asch-Schāfiʿī ihm diktierten Text wiedergibt, geht die herrschende wissenschaftliche Meinung aufgrund handschriftlicher Evidenz davon aus, dass die Handschrift aus der Mitte des 10. Jahrhunderts stammt.[31]
Die Risāla erhielt fünf Kommentare, von denen vier aus dem 10. Jahrhundert stammen. Die Kommentatoren sind Abū Bakr as-Sairafī (gest. 932), Abū l-Walīd al-Naisābūrī (gest. 960), al-Qaffāl asch-Schāschī (gest. 976), al-Dschauzaqī (gest. 989), Abū Muhammad al-Dschuwainī (gest. 1046) und möglicherweise ʿAbd al-Wahhāb al-Baghdādī (gest. 973).[32] Es ist allerdings nicht klar, ob sich einer dieser Kommentare erhalten hat.[33] Darüber hinaus scheint sie ein wesentlicher Bestandteil der Usūl-Ausbildung geworden zu sein. So wird beispielsweise berichtet, dass Abū l-Fadl an-Nadrawi das Werk um die Mitte des 10. Jahrhunderts in Isfahan unter Abū l-Walīd ibn Mihrān studierte.[32] Al-Dschassās (gest. 981) und Ibn ʿAqīl (gest. 1119) zitierten asch-Schāfiʿīs Definition des Bayān aus seiner Risāla.[34]
Der chorasanische Gelehrte Abū l-Maʿālī al-Dschuwainī (gest. 1085) sah in asch-Schāfiʿīs Risāla das erste Werk, das zur Wissenschaft der Usūl al-fiqh verfasst wurde.[35] In dieser Auffassung folgten ihm später auch viele andere Gelehrte, so auch Ibn Chaldūn, der in seiner Muqaddima mitteilt: „Der erste, der darüber (sc. die Usūl al-fiqh) schrieb, war asch-Schāfiʿī. Er diktierte dazu seine berühmte Risāla, in der er über die Gebote und Verbote, über Kundgabe (bayān) und Nachricht, die Abrogation, und die Bewertung des textlich genannten Grundes (al-ʿilla al-manṣūsa) beim Qiyās sprach.“[36]
Die Risāla zog auch mindestens zwei Widerlegungen auf sich, eine des Schiiten Abū Sahl an-Naubachtī (gest. 940er Jahre) und die andere durch einen gewissen ʿUbaidallāh ibn Tālib al-Kātib, der offenbar ein Zeitgenosse von as-Sairafī war.[32]
Datierung
Berichte über erste Abfassung
Überlieferten Berichten zufolge verfasste asch-Schāfiʿī seine Risāla ursprünglich auf Wunsch des basrischen Traditionariers ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī (st. 813).[37] Der früheste Autor, der davon spricht, war al-Baihaqī (gest. 1066). In einer seiner Überlieferungen, die auf Informationen von Mūsā, dem Sohn von ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī, basiert, heißt es, Mūsās Vater habe sich darüber beschwert, dass die Rechtsgutachten von Mālik ibn Anas in Basra verfälscht worden seien, woraufhin asch-Schāfiʿi die Risāla an Ibn Mahdi verfasst habe. Mūsā behauptete zudem, den Text der Risāla in asch-Schāfiʿīs eigener Handschrift gesehen zu haben.[38] Die meisten Autoritäten sind sich einig darüber, dass asch-Schāfiʿī die Risāla schrieb, nachdem er sich im Irak niedergelassen hatte.[37]
Alte und neue Risāla
Nach al-Baihaqī hat asch-Schāfiʿī zwei ar-Risāla betitelte Schriften verfasst, eine alte und eine neue.[39] Fachr ad-Dīn ar-Rāzī gibt an, dass asch-Schāfiʿī seine Risāla in Bagdad abgefasst und dann nach seiner Übersiedlung nach Ägypten neu geschrieben habe.[40] Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī gibt an, dass Ahmad ibn Hanbal sowohl eine Kopie der alten als auch der neuen Risāla besessen habe. Es muss sich also um zwei separate Bücher gehandelt haben.[8]
Die alte Risāla wird als ein Buch beschrieben, in dem asch-Schāfiʿī eine systematische Untersuchung des Korans, einschließlich seiner allgemeinen und besonderen Regeln und dem Abrogierenden und Abrogierten, und der Sunna als der beiden maßgeblichen Quellen des Rechts darlegte. Einige Autoren geben an, dass sie sich auch mit Idschmāʿ und Qiyās befasst habe. Da der Text der alten Risāla, abgesehen von einigen wenigen Passagen, die in späteren Werken zitiert werden, nicht erhalten geblieben ist, lässt sich ihr Umfang und ihre Argumentation nur schwer ermitteln. Allerdings teilen einige Autoren, die mit beiden Versionen vertraut waren, mit, dass die neue Risāla der alten qualitativ überlegen war.[8]
Da sich asch-Schāfiʿī während seines ersten Aufenthalts im Irak vor allem mit Argumenten gegen hanafitische Rechtsgelehrte befasste, hält es Khadduri für wahrscheinlich, dass die alte Risāla, die sich im Wesentlichen mit Koran und Sunna befasste, den Charakter einer Apologie der traditionalistischen Schule hatte. Sie habe sich möglicherweise schon die Ablehnung von Ra'y und dem freien Gebrauch des Qiyās behandelt. Es sei aber undenkbar, dass sie sich mit asch-Schāfiʿīs Differenzen zu Mālik auseinandersetzte, wie sie in der neuen Risāla dargelegt werden, weil asch-Schāfiʿī im Irak noch die Position eines Unterstützers der malikitischen Lehre gegen die Kritik hanafitischer Rechtsgelehrter eingenommen hatte. In dem kurzen Zitat, das Bayhaqī aus der alten Risāla anführt, unterstützt asch-Schāfiʿī die Position der hedschasischen Traditionalisten, die die Überlieferungen der Prophetengefährten mit dem Argument als autoritativ ansahen, dass diese in engem Kontakt mit dem Propheten gestanden und die Bedeutung seiner Sunna verstanden hatten.[41]
Dass die neue Risāla in Ägypten verfasst wurde, wird nach Khadduri dadurch bestätigt, dass sie Querverweise auf Bücher enthält, die asch-Schāfiʿī nach seiner Übersiedlung nach Ägypten geschrieben oder diktiert hat. Querverweise zeigen auch, dass die neue Risāla in ihrer jetzigen Form gegen Ende des Lebens ihres Autors geschrieben oder überarbeitet wurde.[42]
Zweifel an asch-Schāfiʿīs Autorschaft
Norman Calder bezweifelte, dass asch-Schāfiʿī selbst eines der ihm zugeschriebenen Werke verfasst hat, und datierte die Risāla auf ungefähr das Jahr 300 der Hidschra (= 912–13 n. Chr.). Sein Hauptargument war, dass die juristische Theorie der Risāla zu weit fortgeschritten sei, um viel früher formuliert worden zu sein.[43] Seine Neudatierung der Risāla beruht auf einem Vergleich des hermeneutischen Vokabulars und der Techniken asch-Schāfiʿīs mit denen des Literaten Ibn Qutaiba (gest. 889). Er kam zu dem Schluss, dass Ibn Qutaibas hermeneutische Techniken weniger entwickelt waren als jene der Risala, und datierte die Risāla in die Zeit nach den Werken Ibn Qutaibas. Darüber hinaus fand Calder, dass die Risāla, wie andere frühe arabische Rechtswerke, Anzeichen eines organischen, fortlaufenden Entwicklungs- und Redaktionsprozesses aufweist, durch den die Texte über Jahrzehnte hinweg ihre endgültige Form erreichten, analog zur Entstehung der rabbinischen Literatur.[44] Christopher Melchert datiert die Risāla in ihrer überlieferten Form auf das späte 9. Jahrhundert.[45]
Joseph E. Lowry äußerte, dass die Möglichkeit, dass die Risāla asch-Schāfiʿī nur von der Tradition zugeschrieben wird und nicht tatsächlich von ihm verfasst wurde, nicht völlig ausgeschlossen werden könne, hielt jedoch Calders Behauptung über den organisch gewachsenen Charakter der Risāla für nicht haltbar. Die bewusste Ausarbeitung einer kohärenten und stringent konstruierten Theorie, wie sie in der Risala vorliege, passe eher zu einem in sich geschlossenen Text, der von einem Autor in eine mehr oder weniger endgültige Form gebracht wurde.[44] Er glaubt nicht, dass die Forschung bisher Beweise vorgelegt hat, die eine Neudatierung oder Neuzuschreibung der Risāla erforderlich machen.[46]
Literatur
- Murteza Bedir: "er-Risâle" in Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Ansiklopedisi Istanbul 2008. Bd. XXXV, S. 117–119. Online-Version mit Link zum Digitalisat
- Norman Calder: “Ikhtilâf and Ijmâ‘ in Shâfi‘î’s Risâla” in Studia Islamica 58 (1983) 55-81.
- Wael Hallaq: "Uṣūl al-fiqh and Shāfiʿī's Risāla revisited" in Journal of Arabic and Islamic Studies 19 (2019) 129–183.
- Joseph E. Lowry: The Legal-Theoretical Content of the Risāla of Muḥammad b. Idrīs al-Shāfiʿī PhD thesis University of Pennsylvania 1999.
- Joseph Lowry: Early Islamic Legal Theory. The Risāla of Muḥammad ibn Idrīs al-Shāfiʿī. Brill, Leiden 2007.
- Muhammad Khalid Masud: “‘Classical’ Islamic legal theory as ideology: Nasr Abu Zayd's study of al-Shafiʿi's al-Risala” in Léon Buskens and Annemarie van Sandwijk (Hrsg.): Islamic studies in the twenty-first century: transformations and continuities. Amsterdam University Press, Amsterdam 2016. S. 183–204.
- Pavel Pavlovitch: “The Islamic Penalty for Adultery in the Third Century Ah and Al-Shāfiʿī’s Risāla.” in Bulletin of the School of Oriental and African Studies 75/3 (2012) 473–97.
- Joseph Schacht: Origins of Muhammadan Jurisprudence. Oxford 1953. S. 6–20.
- Ahmed el Shamsy: "Al-Buwayṭī's abridgement of al-Shāfiʿī's Risāla: edition and translation" in Islamic Law and Society 19/4 (2012) 327-355.
- Hans-Thomas Tillschneider: "Allgemeiner Wortlaut und eingeschränkter Sinn: die Fundierung der juristischen Hermeneutik (uṣūl al-fiqh) in der Risāla des Šāfiʿī" in Asiatische Studien 59/3 (2005) 907-924.
- David R. Vishanoff: "A Reader’s Guide to al-Shāfiʿī’s Epistle on Legal Theory (al-Risāla)" in Islam and Christian-Muslim Relations 28/3 (2017) 245-269.
Einzelnachweise
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 8, 43.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 35f.
- ↑ Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. 1961, S. 69f.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 1f.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 16.
- ↑ Calder: “Ikhtilâf and Ijmâ‘ in Shâfi‘î’s Risâla”. 1983, S. 72.
- ↑ Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. 1967, Bd. I, S. 488.
- ↑ a b c Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. 1961, S. 22.
- ↑ Digitalisat
- ↑ Bedir: "er-Risâle". 2008, S. 118c.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 7.
- ↑ Digitalisat Edition des arabischen Textes und Digitalisat der englischen Übersetzung
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 43.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 45.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 31, 43f.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 8, 33.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 33.
- ↑ a b Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 24.
- ↑ aš-Šāfiʿī: ar-Risāla. Aḥmad Muḥammad Šākir. Kairo 1940. S. 21f. (§§ 55–59)
- ↑ a b Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 41.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 19.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 44.
- ↑ Calder: “Ikhtilâf and Ijmâ‘ in Shâfi‘î’s Risâla”. 1983, S. 57.
- ↑ Calder: “Ikhtilâf and Ijmâ‘ in Shâfi‘î’s Risâla”. 1983, S. 67.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 17.
- ↑ Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. 1961, S. 26.
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- ↑ al-Ǧuwainī: Muġīṯ al-ḫalq fī tarǧīḥ al-qaul al-ḥaqq. Kairo 1934. S. 34. Digitalisat
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- ↑ Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. 1961, S. 22f.
- ↑ Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shāfi‘ī’s Risāla. 1961, S. 23.
- ↑ Norman Calder: Studies in Early Muslim Jurisprudence. Oxford 1993. S. 242.
- ↑ a b Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 15.
- ↑ Christopher Melchert, “Qur’anic Abrogation Accross the Ninth Century: Shafi‘i, Abu ‘Ubayd, Muhasibi, Ibn Qutaybah”, in B. G. Weiss (Hrsg.): Studies in Islamic Legal Theory. Brill, Leiden 2002. S. 75-99. Hier S. 96.
- ↑ Lowry: Early Islamic Legal Theory. 2007, S. 18.