Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) ist ein Regelwerk der Kultusministerkonferenz zur Unfallverhütung an öffentlichen Schulen in Deutschland.[1]

Erscheinungsweise und Inhalt

Die RiSU erschien 1994 erstmalig. Bis 2013 waren inhaltliche Anpassungen wegen des hohen Abstimmungsbedarfs oft schon kurz nach dem Erscheinen, oder sogar schon davor, überholt. Daher wurde 2013 von der Kultusministerkonferenz beschlossen, dass Anpassungen jeweils zeitnah eingearbeitet werden sollen. Die RiSU erscheint seitdem etwa alle drei Jahre in einer neuen Fassung (aktuell: 23. September 2023) mit schwerpunktmäßigen Anpassungen (z. B. 2016: Gefahrstoffe, 2019: Gefahr- und Biostoffe und Mutterschutz).

Die RiSU ist in drei Abschnitte gegliedert:

  1. Verbindliche Regelungen
  2. Hinweise und Ratschläge
  3. Anlagen

In der RiSU geht es nicht nur um die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik, sondern auch um Sicherheit und Gefahrenvermeidung in Fächern wie Kunst (Lösemittel, Speckstein), Musik (Lärmschutz), Werkunterricht, Technik, Arbeitslehre und Hauswirtschaft.

Rechtliche Wirkung

In den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz (ohne den Abschnitt Strahlenschutz) und im Saarland ist die RiSU eine verbindliche Vorschrift (Einführung durch Erlass oder Verwaltungsvorschrift), die bei der Planung und Durchführung von Unterricht zu beachten ist.[2] In Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt wurde sie nicht eingeführt und gilt als anerkannte Regel der Technik. Sie ist aber keine Vorschrift. In den weiteren Ländern gibt es keine ausdrückliche Regelung.[3] Aufgrund ihres Charakters wird sie aber auch dort als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Nordrhein-Westfalen hat eine eigene RiSU erlassen, die von der KMK-RiSU geringfügig abweicht.[4]

Die Regelungen gelten in der Regel für die allgemeinbildenden Schulen und die allgemeinbildenden Fächer an beruflichen Schulen (z. B. berufliche Gymnasien), nicht aber die berufsbildenden Fächer.

Umsetzungshilfen

Um den Schulträgern und Lehrern den Umgang mit der RiSU und weiteren Vorschriften zu erleichtern, hat die DGUV den Internetauftritt Sichere Schule erstellt,[5] wo fachspezifische Problemstellungen und -lösungen anhand einer virtuellen Schule verdeutlichen werden. Der Auftritt umfasst das gesamte Spektrum der unfallversicherungsrechtlichen Regelungen in der Schule, wie die Gestaltung von Fach- und Klassenräumen, Sporthallen und Sportgeräte und das Außengelände.

Als weiteres Hilfsmittel zur Erfüllung der Anforderungen aus der RiSU hat die DGUV das kostenlose Portal DEGINTU (Deutsches Gefahrstoff-Informationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht) erstellt.[6] Mit ihm lassen sich Gefahrstoffe, Geräte und Versuchsanleitungen verwalten und Gefährdungsbeurteilungen für Versuche mit Gefahr- und Biostoffen erstellen.

Daneben gibt es auch kommerzielle Anbieter zur Umsetzung der RiSU und weiterer Vorschriften, wie z. B. die Software D-GISS, die erstmalig 1996 bereitgestellt wurde oder das inzwischen kostenlose Programm Che-Mac.

Gefährdungsbeurteilung

„Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.“[1.1] Nach der gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wenn in der Schule mit Gefahrstoffen hantiert wird. Innerhalb der Schulen sind die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst dafür verantwortlich, dass Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden. Die sich daraus ergebenden Aufgaben können schriftlich an Lehrkräfte übertragen werden, die in dem zu bearbeitenden Bereich fachkundig sind und eigenverantwortlich tätig werden.[1][7]

In der Schule werden naturwissenschaftsdidaktische Experimente in den Fächern Biologie, Chemie und Physik durchgeführt, die zur Vermittlung bereits bekannten naturwissenschaftlichen Wissens genutzt werden. Am Beispiel des Faches Chemie können im Rahmen eines Experimentes Gefahrstoffe als Edukte, Produkte oder Zwischenprodukte eingesetzt werden oder entstehen, für solche Experimente muss zwingend eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Auch wenn ein Experiment ohne Gefahrstoffe ablaufen kann, wie es im Fach Biologie oder Physik der Fall sein kann, ist meist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, da sich eine solche Beurteilung nicht nur auf die im Experiment verwendeten Stoffe, sondern auch auf die durchzuführenden Tätigkeiten und die dafür benötigten Geräte bezieht.[8] Das DeGINTU dient der Sicherheit im Unterricht an öffentlichen Schulen, Hochschulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen und wurde für den Geltungsbereich der RiSU konzipiert. Mit DeGINTU können interaktive Gefährdungsbeurteilungen und ein Chemikalienkataster erstellt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Schritten (siehe Abbildung rechts). Nach dem STOP-Prinzip sind Schutzmaßnahmen festzulegen.[9] Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bspw. im Fach Chemie muss geklärt werden, wie Reste und Abfälle eines Experiments gefahrlos und umweltgerecht entsorgt werden können.[10]

Eine Gefährdungsbeurteilung für den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern enthält meist die folgenden Bestandteile: Titel des Experiments, Angabe ob Schüler- oder Lehrkraftexperiment, Versuchsdurchführung (ggf. mit Abbildung), Stoffe mit Signalworten und GHS-Piktogrammen sowie die jeweiligen H- und P-Sätze in Zahlen, Hinweise zur Entsorgung, Gefahren, Tätigkeitsbeschränkungen bei verschiedenen Stoffen, Schutzmaßnahmen, ergänzende Hinweise (z. B. zu sonstigen Gefahren), H- und P-Sätze im Wortlaut, Datum und Unterschrift.

Einzelnachweise

  1. a b Kultusministerkonferenz: RiSU. KMK, 21. September 2023, abgerufen am 24. November 2023.
    1. S. 12
  2. DGUV: Erlasse. Abgerufen am 15. Januar 2026.
  3. DGUV: Erlasse. Abgerufen am 15. Januar 2026.
  4. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Chemie. Abgerufen am 2. März 2018.
  5. sichere-schule.de
  6. DEGINTU - Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abgerufen am 17. Januar 2026.
  7. Thomas Wilrich: Arbeitsschutz in Schulen. Recht und Organisation der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, Beamten und Schüler. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2025, ISBN 978-3-503-24143-9.
  8. Markus Emden, Mathias Ropohl, Marco Rossow: Experimentieren im Chemieunterricht. In: Jürgen Paul, Sascha Schanze, Bernhard F. Sieve (Hrsg.): Fachdidaktik Chemie in Theorie und Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg 2024, ISBN 978-3-662-69820-4, S. 353–397, doi:10.1007/978-3-662-69820-4_11.
  9. Gefährdungsbeurteilung. DGUV, abgerufen am 1. Januar 2025.
  10. Entsorgung. DGUV, abgerufen am 1. Januar 2025.