Reichskabinettsrat

Reichskabinettsrat (RKabR) war eine Amtsbezeichnung für Beamte in der Reichskanzlei zur Zeit des Nationalsozialismus.

Hintergrund

Um seine Kompetenzen gegenüber dem in München ansässigen Stab des Stellvertreters des Führers (ab 1941: Partei-Kanzlei) und den Staats- und Reichskommissaren zu erhalten, setzte Hans Heinrich Lammers 1937 organisatorische Veränderungen der Reichskanzlei durch: Der Chef wurde Staatsminister, die Ebene des Staatssekretärs wurde erhalten. Die bisherigen Ministerialräte Leo Killy, Hermann von Stutterheim und Franz Willuhn wurden zu Reichskabinettsräten ernannt, womit das Gehalt eines Ministerialdirektors verbunden war. Mit dieser Ernennung war eine protokollarische Rangerhöhung verbunden, zunächst jedoch keine Änderung der Befugnisse.[1] 1941 wurde auch der aus dem Reichsjustizministerium übernommene Ministerialrat Hans Ficker zum Reichskabinettsrat ernannt. 1942 wurden die von den Reichskabinettsräten geleiteten Referate formell zu Abteilungen der Reichskanzlei aufgewertet, ohne ihrerseits in Referate unterteilt worden zu sein.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Deutsches Reich Reichskanzlei: Akten der Reichskanzlei: August 1934 - Mai 1935 : Dokumente Nr. 1 - 168 / bearb. von Friedrich Hartmannsgruber. Boldt, 1999, ISBN 978-3-486-56399-3, S. XXVIII (google.de [abgerufen am 19. Dezember 2025]).
  2. Deutsches Reich Reichskanzlei: Akten der Reichskanzlei: August 1934 - Mai 1935 : Dokumente Nr. 1 - 168 / bearb. von Friedrich Hartmannsgruber. Boldt, 1999, ISBN 978-3-486-56399-3, S. XXXI (google.de [abgerufen am 19. Dezember 2025]).