Rauk (Ägypten)

Das rauk (auch: rawk oder rōk; vom koptisch rōsh „Landvermessung, aus dem demotischen ruḫ „Landverteilung) bezeichnete im mittelalterlichen Ägypten das staatliche Verfahren der Vermessung und Registrierung (Katastrierung) von landwirtschaftlichen Flächen. Ziel war die Feststellung von Flächen, Besitz- und Eigentumsverhältnissen sowie des steuerlichen Werts der Parzellen. Der im rauk festgelegte Steuerwert diente einerseits als Grundlage für die Steuererhebung. Andererseits wurde er als Maßstab bei der Zuteilung von Land herangezogen, insbesondere wenn dieses als Iqṭāʿ-Land vergeben wurde.

Durchführung

Ein rauk umfasste mehrere Schritte:

  • Vermessung der Parzellen (misāḥa).
  • Dokumentation durch einen Beamten (māsiḥ) in einem Register (mukallafa).
  • Festlegung des Steuerwerts (ʿibra), also des geschätzten jährlichen Ertrags einer Parzelle.

Die Flächen wurden in der Einheit Faddān angegeben. Der Steuerwert wurde in der fiktiven Währung des Heeresdinar (dīnār ğayšī) ausgedrückt, die sich am Wert des Golddinars oder am Wert einer bestimmten Menge von Getreide orientierte.

Ein zentraler Bestandteil der Besteuerung war die Grundsteuer (kharādsch), die von der Ertragskraft des Bodens abhing. Da diese durch den Zustand des Bewässerungssystems oder die Bodenqualität stark schwanken konnte, erfolgte die Bewertung nach der aktuellen Produktivität der Parzelle.

Funktion

Der ermittelte Steuerwert hatte zwei Funktionen:

  1. Bemessungsgrundlage für Steuern: Er bestimmte die Höhe der Abgaben, die von der Landbevölkerung (fallāḥūn) einer Parzelle zu leisten waren.
  2. Wertmaßstab bei der Landvergabe: Der Steuerwert drückte zugleich die Wertigkeit einer Parzelle aus und bildete die Grundlage, nach der vom Herrscher Land vergeben wurde, etwa als Steuerpachtgebiet oder als Iqṭāʿ-Land. Mit der Einführung des Iqṭāʿ-Systems in Ägypten durch Saladin erhielten Offiziere keinen Sold aus der Staatskasse mehr, sondern ihnen wurde Land zugeteilt, dessen Steuerertrag sie anstelle des Staates einziehen und behalten durften. Der Umfang dieser Zuteilung richtete sich nach einem rangabhängig festgelegten Steuerwert.

Überlieferte rauk

In den Quellen sind sechs große rauk überliefert:

  1. Ubayd Allāh ibn al-Ḥabḥāb, Steuerinspektor (ʿāmil al-kharadsch) der Provinz Ägypten zur Zeit des Umayyaden-Kalifats, 105–7 AH / 724–725
  2. Aḥmad ibn al-Mudabbir, Steuerinspektor der Provinz Ägypten zur Zeit des Abbasiden-Kalifats, um 253 AH / 867–868
  3. al-Afḍal ibn Badr al-Ǧamālī, Wesir des Fatimiden-Kalifats, 501 AH / 1107–1108 (rauk al-Afḍalī)
  4. Saladin, Sultan von Ägypten (Ayyubiden), 572–577 AH / 1176–1181 (rauk al-Ṣalāḥī)
  5. Ladschin, Sultan von Ägypten (Mamluken), 697 AH / 1298 (rauk al-Ḥusāmī)
  6. an-Nāṣir Muḥammad ibn Qalāwūn, Sultan von Ägypten (Mamluken), 715 AH / 1315 (rauk al-Nāṣirī)

Literatur

  • Michael Brett: The Origins of the Mamlūk military system in the Fatimid period. In: Egypt and Syria in the Fatimid, Ayyubis and Mamluk Eras, hg. v. U. Vermeulen und D. de Smet, Uitgeverij Peeters, leuven 1995, S. 39–53.
  • Heinz Halm: Rawk. In: Encyclopaedia of Islam, Second Edition, Band 8 (VIII) (Ned–Sam): 1995, S. 467–468.
  • Hassanein Rabie: The Size and Value of the Iqta in Egypt 564-741 A.H. / 1169-1341 A.D. In: Studies in the economic history of the Middle East, hg. v. M. A. Cook S., London 1970, Oxford University Press, S. 129–138.
  • Sato Tsugitaka: State and Rural Society in Medieval Islam. Sultans, Muqta's, and Fallahun. Brill, Leiden 1997, ISBN 978-90-04-10649-9.