Prozess gegen Hasina Wajed

Der Prozess gegen Hasina Wajed (offiziell: Chief Prosecutor vs. Sheikh Hasina & Others) war ein Gerichtsverfahren in Bangladesch im Jahr 2025, in dem die ehemalige Premierministerin Hasina Wajed, der ehemalige Innenminister Asaduzzaman Khan Kamal und der ehemalige Generalinspektor der Polizei Chowdhury Abdullah Al-Mamun wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der gewaltsamen Niederschlagung studentischer Proteste durch die Regierung im Juli und August 2024 angeklagt wurden.[1]

Vorwürfe

Laut Anklage sollte Wajed den direkten Befehl gegeben haben, auf Demonstranten schießen zu lassen.[2] Wajed und Kamal, die in Abwesenheit verurteilt wurden, wurden vor dem Internationale Straftribunal (ICT) in Bangladesch für schuldig befunden und am 17. November 2025 zum Tode verurteilt. Mamun, der sich seit September 2024 in Polizeigewahrsam befand, wurde ebenfalls für schuldig befunden, erhielt jedoch eine fünfjährige Haftstrafe, nachdem er mit den Ermittlern kooperiert und als Kronzeuge ausgesagt hatte.[3]

Historischer Hintergrund

Von Juli bis August 2024 gab es in Bangladesch heftige Studentenproteste, die die umstrittene Quotenregel für die Vergabe begehrter Regierungsjobs abschaffen wollten. Dazu heizte die bereits schlechte wirtschaftliche Lage die Stimmung zusätzlich an. Die Demonstrationen richteten sich gegen die Wiedereinführung des Quotensystems, wonach mehr als die Hälfte der Anstellungen im öffentlichen Dienst für bestimmte Gruppen, insbesondere die Familienmitglieder von Freiheitskämpfern im Bangladesch-Krieg gegen Pakistan, reserviert waren. Das Quotensystem war 2018 nach massiven Studentenprotesten abgeschafft worden. Jedoch wurden das System und die Quoten für Regierungsjobs wieder vor den Protesten vom Obersten Gerichthof am Anfang Juli wiedereingeführt.[4] Diese Entscheidung verschärfte die Situation, wobei die Proteste sich schnell zu landesweiten Unruhen gegen die damalige Premierministerin Hasina Wajed und ihre Partei, die Awami-Liga, ausbreitete.[5] Wajed regierte das Land 15 Jahre lang zunehmend autoritär und hatte ihr Amt bis zuletzt mit brutaler Polizeigewalt verteidigt.[6]

Wajeds Rücktritt erfolgte, nachdem bei wochenlangen landesweiten Protesten und deren gewaltsamen Unterdrückung schätzungsweise bis zu 1400 Menschen getötet wurden.[7] Daraufhin floh sie in einem Militärhubschrauber ins Nachbarland Indien.[8] Nach den Massenprotesten und der Flucht von Hasina Wajed bildete das bangladeschiche Militär eine Übergangsregierung unter der Leitung vom Friedensnobelpreisträger und ehemaligen Wirtschaftsminister Muhammad Yunus und der Genehmigung des Präsidenten Mohammed Shahabuddin.[5][9] Am 14. Oktober 2024 setzte die Übergangsregierung das Internationale Straftribunal-1 neu ein. Sie ernannte zwei Richter der High Court Division, Supreme Court of Bangladesh, Richter Golam Mortuza Mozumder zum Vorsitzenden, Richter Md. Shofiul Alam Mahmood und den pensionierten Bezirksrichter Mohitul Haque Enam Chowdhury zum Mitglied.[10] Reformen wurden umgesetzt und freier und fairer Wahlen durchgeführt. Politisch motivierte Verfahren der vorherigen Regierung unter Hasina wurden eingestellt.[11]

Seit August 2024 lebt Wajed im indischen Exil. Bangladesch forderte Indien auf, Wajed auszuliefern, was jedoch bisher nicht gelang.[7]

Verfahren

Die Anklage wurde von Mohammad Tajul Islam geleitet, während der vom Gericht bestellte Anwalt Amir Hossain die in Abwesenheit verurteilten Angeklagten vertrat. Das Verfahren wurde von einem dreiköpfigen Richtergremium des Tribunals geleitet. Die Anklagepunkte resultierten aus der Reaktion des Staates auf die Proteste von 2024, die von internationalen Beobachtern und Menschenrechtsorganisationen als eines der blutigsten Vorgehen gegen Zivilisten in Bangladesch seit der Unabhängigkeit bezeichnet wurden.[12]

Der Prozess begann offiziell am 1. Juni 2025, nachdem das Internationale Straftribunal (ICT) die Darstellung der Anklage als „koordinierte und systematische Gewalt“ gegen unbewaffnete Zivilisten akzeptiert hatte. Es war das erste Mal, dass eine ehemalige Regierungschefin Bangladeschs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Tribunal angeklagt wurde. Die Verhandlung wurde landesweit im Fernsehen übertragen. Richter Mozumder führte die Klage an, Wajed wurde wegen Anstiftung und Anordnung von Morden sowie Untätigkeit zur Verhinderung der Gräueltaten schuldig gesprochen. Das Gericht entschied daher, die Todesstrafe gegen sie zu verhängen.[13]

Das Tribunal entschied, dass der Prozess in Abwesenheit von Hasina Wajed und Asaduzzaman Khan Kamal stattfinden sollte, da beide trotz formeller Vorladung und öffentlicher Bekanntmachungen die Rückkehr nach Bangladesch verweigert hatten. Am 19. Juni 2025 ernannte das Gericht AY Moshiuzzaman, einen hochrangigen Juristen des Obersten Gerichtshofs von Bangladesch, zum Amicus Curiae in dem Fall. Der ehemalige Generalinspektor der Polizei von Bangladesch, Chowdhury Abdullah Al-Mamun, der im Mai 2025 inhaftiert wurde, bekannte sich schuldig und erklärte sich bereit, als Kronzeuge auszusagen.

Anklagen

Am 10. Juli 2025 erhob das Internationale Straftribunal (ICT) formell Anklage gegen Wajed wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[14] Die Anklagepunkte umfassten die direkte Verantwortung für Anordnung von Massenmorden an Demonstranten in Dhaka, von Verletzungen und Massengewalt an Frauen und Kinder, den Einsatz von Hubschraubern und Drohnen gegen Zivilisten, der Verweigerung medizinischer Versorgung für Verletzte, die Ermordung des Studentenaktivisten Abu Sayed, die Verbrennung von Leichen in Ashulia zur Vernichtung von Beweismitteln sowie die koordinierte Tötung von Demonstranten in Chankharpul.[15][16] Die Anklage legte Überwachungsvideos, Drohnenprotokolle, Krankenhausakten und durchgesickerte Regierungskommunikation als Teil ihrer vorläufigen Beweisführung vor.[17] Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beweise die Feststellung eines staatlich angeordneten Angriffs auf die Zivilbevölkerung mit der Absicht stützten, einzuschüchtern, abweichende Meinungen zu unterdrücken und die demokratische Mobilisierung zu behindern.[18] Insgesamt wurden 203 Personen, darunter Sheikh Hasina und mehrere ehemalige Regierungs- und Polizeibeamte, vom Gericht angeklagt, 73 von ihnen befinden sich derzeit in Haft. Chefankläger Tajul Islam sagte in der vergangenen Woche in einer Pressekonferenz, er habe die Todesstrafe beantragt, weil Hasina die "Drahtzieherin und Hauptverantwortliche" für Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen sei.[19]

Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts

Unabhängig vom Hauptverfahren wurde Wajed am 2. Juli 2025 wegen Missachtung des Gerichts verurteilt, nachdem eine Tonaufnahme veröffentlicht worden war, in der sie angeblich erklärte, sie besitze eine „Lizenz zum Töten“, da sie in der Vergangenheit 227 Gerichtsverfahren bestritten habe.[20][21] Das Tribunal befand die Aussage als direkten Angriff auf die Integrität des Gerichts und verurteilte sie in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft. Das ICT argumentierte, die Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts sei verfahrensrechtlich unabhängig von den Anklagen wegen Kriegsverbrechen.

Reaktionen

Bangladesch

Wajed wies das Urteil in einer Erklärung als „voreingenommen und politisch motiviert“ zurück. Der Schuldspruch gegen sie stand von vornherein fest. Sie sprach dem Gericht, das einer Regierung „ohne demokratisches Mandat“ unterstehe, jegliche Legitimität ab. Daher sei derzeit eine Hinrichtung gegen sie unwahrscheinlich.[13] Zudem griffen Wajed und ihre Anhänger das Verfahren als „Scheingericht“ an. Sie behaupteten, das das Verfahren von einer nicht gewählten Regierung eingerichtet worden sei, obwohl das Tribunal unter ihrer eigenen Regierung gegründet wurde. Das Gericht wolle sie zum „Sündenbock“ machen, um von den Versäumnissen der Übergangsregierung abzulenken.[22]

International

Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch verurteilten den Prozess als „unfair und ungerecht“. Die Vereinten Nationen erklärten unterdessen, das Urteil sei ein „wichtiger Moment“ für die Opfer der Unterdrückung im letzten Jahr, bekräftigten aber auch, dass die Todesstrafe in allen Fällen untersagt wurde.[7]

Literatur

Deutsch

  • Natalie Mayroth: Bangladeschs Ex-Premier verurteilt: Dynastie der Unruhen. In: Die Tageszeitung. 17. November 2025 (taz.de [abgerufen am 21. November 2025]).
  • Bangladeschs Ex-Regierungschefin: Todesurteil gegen Sheikh Hasina. In: Die Tageszeitung: taz. 17. November 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. November 2025]).

Andere Sprachen

  • 'Planned systematic attack': Bangladesh opens trial of ex-PM Sheikh Hasina over 2024 crackdown on protesters. In: The Times of India. 1. Juni 2025, ISSN 0971-8257 (indisches Englisch, indiatimes.com [abgerufen am 21. November 2025]).

Einzelnachweise

  1. Bangladesch: Todesurteil für ehemalige Premierministerin Hasina. In: SRF Nachrichten. 17. November 2025, abgerufen am 20. November 2025 (Schweizer Hochdeutsch).
  2. Todesstrafe für Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina. In: Beck. 18. November 2025, abgerufen am 20. November 2025.
  3. Todesstrafe für Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina. In: Swissinfo. 17. November 2025, abgerufen am 20. November 2025 (Schweizer Hochdeutsch).
  4. Arafatul Islam: Bangladesch: Warum protestieren die Studierenden? In: Deutsche Welle. 19. Juli 2024, abgerufen am 20. November 2025.
  5. a b Armee kündigt Übergangsregierung in Bangladesch an. In: Tagesschau. 5. August 2024, abgerufen am 20. November 2025.
  6. Maren Peters: Bangladesch-Proteste: Den Preis zahlen die Studierenden. In: SRF Nachrichten. 16. September 2024, abgerufen am 20. November 2025.
  7. a b c Murali Krishnan: Indien im Dilemma nach Todesurteil gegen Sheikh Hasina. In: Deutsche Welle. 19. November 2025, abgerufen am 20. November 2025.
  8. Vinod Koshti: Bangladesch vor einer «neuen politischen Ordnung» - Rosa-Luxemburg-Stiftung. In: Rosa-Luxemburg-Stiftung. 7. August 2024, abgerufen am 20. November 2025.
  9. Yunus soll Übergangsregierung in Bangladesch leiten. In: Tagesschau. Abgerufen am 20. November 2025.
  10. Three judges appointed to Bangladesh’s International Crimes Tribunal. In: BD News. 14. Oktober 2024, abgerufen am 20. November 2025 (englisch).
  11. Andrew Stroehlein: Den Wandel in Bangladesch unterstützen. In: Human Rights Watch. 29. Januar 2025, abgerufen am 20. November 2025.
  12. Julhas Alam: Bangladesh tribunal indicts ousted Prime Minister Hasina over deaths of protesters. In: Associated Press. 10. Juli 2025, abgerufen am 20. November 2025 (englisch).
  13. a b Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina im Exil zu Tode verurteilt. In: ZDF. 17. November 2025, abgerufen am 20. November 2025.
  14. Bangladeschs Ex-Regierungschefin: Todesurteil gegen Sheikh Hasina. In: Die Tageszeitung: taz. 17. November 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. November 2025]).
  15. Studentenaufstand niedergeschlagen: Ex-Regierungschefin von Bangladesch zum Tode verurteilt. 17. November 2025, abgerufen am 21. November 2025 (Schweizer Hochdeutsch).
  16. ইরাকের পশ্চিমাঞ্চল পুনর্দখলে সামরিক বাহিনীর অভিযান শুরু. In: The Daily Ittefaq. Abgerufen am 21. November 2025 (bengalisch).
  17. Bangladesh ex-PM Hasina charged with ‘systematic attack’ as trial opens. In: Al Jazeera. 1. Juni 2025, abgerufen am 21. November 2025 (englisch).
  18. 'Planned systematic attack': Bangladesh opens trial of ex-PM Sheikh Hasina over 2024 crackdown on protesters. In: The Times of India. 1. Juni 2025, ISSN 0971-8257 (indisches Englisch, indiatimes.com [abgerufen am 21. November 2025]).
  19. Christopher Giles, Riddhi Jha, Rafid Hossain, Tarekuzzaman Shimul: Sheikh Hasina authorised deadly Bangladesh crackdown, leaked audio suggests. In: BBC News. 8. Juli 2025, abgerufen am 21. November 2025 (britisches Englisch).
  20. Bangladesh's Hasina: from PM to crimes against humanity convict. In: France 24. 17. November 2025, abgerufen am 21. November 2025 (englisch).
  21. ICT-1 sentences Sheikh Hasina to 6-month jail in contempt of court case. In: Bangladesh Sangbad Sangstha. 17. November 2025, abgerufen am 21. November 2025 (englisch).
  22. Natalie Mayroth: Bangladeschs Ex-Premier verurteilt: Dynastie der Unruhen. In: Die Tageszeitung: taz. 17. November 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. November 2025]).