Präsidentschaftswahl in Estland 2026

Die nächste Präsidentschaftswahl in Estland findet 2026 statt. Als wahrscheinlicher Termin gelten die Wochen nach der parlamentarischen Sommerpause.

Amtszeit

Der Staatspräsident der Republik Estland (Eesti Vabariigi President) wird auf fünf Jahre in indirekter Wahl bestimmt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Der 2021 gewählte Staatspräsident Alar Karis (* 1958, parteilos), dessen Amtszeit im Oktober 2026 endet, hat im November 2025 angekündigt, sich aller Voraussicht nach nicht erneut zur Wahl zu stellen.[1]

Wahlverfahren

Das Wahlverfahren ist in § 79 der estnischen Verfassung[2] sowie im Gesetz über die Wahl des Präsidenten (Vabariigi Presidendi valimise seadus)[3] geregelt.

Das passive Wahlrecht besitzt jeder Bürger, der die estnische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt.

Parlament

Zur Wahl ruft der Vorsitzende des estnischen Parlaments (Riigikogu), derzeit Lauri Hussar, die 101 Abgeordneten zu einer Sitzung zusammen. Ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten benötigt die Unterstützung von mindestens 21 Abgeordneten.<Gewählt ist der Kandidat, der eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl auf sich vereinigen kann (68 Ja-Stimmen).

Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige Mehrheit, findet wenige Tage später ein zweiter Wahlgang statt. Hierfür können neue Kandidaten aufgestellt werden; Wahlvorschläge benötigen erneut 21 Unterstützer. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Zweidrittel-Mehrheit, findet am selben Tag ein dritter Wahlgang statt. Dabei treten die beiden Bestplatzierten des zweiten Wahlgangs an.

Erreicht im dritten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln, geht das Wahlrecht auf die Wahlversammlung (valimiskogu) über. Sie besteht aus den 101 Abgeordneten des Parlaments und Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften.

Wahlversammlung

Am ersten Wahlgang der Wahlversammlung nehmen die beiden Kandidaten des dritten Wahlgangs im Parlament sowie weitere Kandidaten teil, die von mindestens 21 Mitgliedern der Wahlversammlung unterstützt werden. Gewählt ist der Kandidat, der mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Ergibt sich im ersten Wahlgang keine erforderliche Mehrheit, findet am selben Tag ein zweiter Wahlgang statt. Darin treten die beiden Bestplatzierten des ersten Wahlgangs an. Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Wird auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat gewählt, geht das Wahlrecht erneut auf das Parlament über. Das Wahlverfahren beginnt von neuem. Dabei können auch neue Kandidaten aufgestellt werden.

Einzelnachweise

  1. https://www.postimees.ee/8357380/president-karis-ennast-veel-teiseks-ametiajaks-kandideerimas-ei-nae
  2. Deutsche Übersetzung des Verfassungstexts
  3. Textfassung in Englisch