Philipp Jacob Grünewald
Philipp Jacob Grünewald (* im 19. Jahrhundert; † im 19. Jahrhundert) war ein deutscher Ackermann und Mitglied der Landesversammlung der Landgrafschaft Hessen-Homburg.
Leben
Philipp Jacob Grünewald war in Hoppstädten als Ackermann tätig und erhielt 1849, nachdem Landgraf Gustav ein vorläufiges Wahlgesetz erlassen hatte und nach einer Nachwahl am 6. September 1849 die Kammer der Abgeordneten gewählt wurde, ein Mandat für dieses Parlament. Dies bestand aus 15 Mitgliedern. Präsident der Landesversammlung war der Meisenheimer Notar Friedrich Albert. Die Kammer beriet die Verfassung von Hessen-Homburg sowie das Wahlgesetz. Dabei ist bemerkenswert, dass Hessen-Homburg lange Zeit keine Verfassung erhalten hatte, obwohl dies nach der Bundesakte vom 10. Juni 1815 ausdrücklich bestimmt war. Grünewald wurde im Wahlbezirk Oberamt Meisenheim, bestehend aus den Ortschaften Medard, Hoppstädten und Jeckenbach gewählt und war Mitglied des Petitions- und Justizausschusses.
Siehe auch
Literatur
- Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 156.
Weblinks
- Grünewald, Philipp Jacob. Hessische Biografie. (Stand: 3. November 2025). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Philöipp Jacob Grünewald Martin. Abgeordnete. In: Hessische Parlamentarismusgeschichte Online. HLGL & Uni Marburg, abgerufen im April 2022 (Stand 3. November 2025).