Pharmazeutischer Assistent

Ein pharmazeutischer Assistent gehört in Deutschland zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke.[1] Die Herstellung von Arzneimitteln ist ihm unter Aufsicht eines Apothekers erlaubt, die Abgabe von Arzneimitteln jedoch nicht.

Der Pharmazeutische Assistent hat eine Fachschulausbildung, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, in der ehemaligen DDR absolviert.[2] Seit der deutschen Wiedervereinigung werden keine pharmazeutischen Assistenten mehr ausgebildet.[3] Der Tätigkeitsbereich gleicht dem eines pharmazeutisch-technischem Assistenten.[4]

Einzelnachweise

  1. Medizinexpert*innen bei DocCheck: Pharmazeutischer Assistent. Abgerufen am 26. Oktober 2025.
  2. Egon Metz: Die Produktivgenossenschaft in der Marktwirtschaft — Eine Chance für die kooperativen Einrichtungen der ehemaligen DDR. In: dwir. Band 1, Nr. 2, 1991, ISSN 1439-1589, S. 52–59, doi:10.1515/dwir.1991.1.2.52.
  3. Apothekerverband Westfalen-Lippe. Abgerufen am 26. Oktober 2025.
  4. Apothekerverband Westfalen-Lippe. Abgerufen am 26. Oktober 2025.